Person A hat am 30.01. widerspruch gegen die Musterung eingelegt, und die gesundheitsakte eingelegt. Am 3.02.08 hat diese die bestätigung bekommen und wurde gebete sich die Gesundheitsakte vor ort anzuschauen (verschickt werdne die generell nicht, angäblich...). Diese kann er sich bis zum 29.02.08 anschauen. Da diese person geschrieben hat das er die begründung für dne widerspruch nachreicht, stellt sich folgende Frage:
Wann muss ich diese begründung nachreichen.
Die Begründung muss nachgereicht werden, wenn das KWEA diese anfordert.
Ansonsten sollte die Akte erneut schriftlich
in Kopie angefordert werden, mit Hinweis darauf, dass Gründe die gegen eine Übersendung sprechen nicht ersichtlich sind.