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Autor Thema: Widerspruch + Ansicht gesundheitsakte + Frist  (Gelesen 1290 mal)
thomasanders
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 7. Februar 2008, 01:00:42 »

Guten Tag,

vorab: Ich habe das threat gelesen was shcon zur gesundheitsakte verfasst wurde. Wollte jedoch nicht das laufende gespräch durcheinander bringen. Folgendes Problem von Person A:

Person A hat am 30.01. widerspruch gegen die Musterung eingelegt, und die gesundheitsakte eingelegt. Am 3.02.08 hat diese die bestätigung bekommen und wurde gebete sich die Gesundheitsakte vor ort anzuschauen (verschickt werdne die generell nicht, angäblich...). Diese kann er sich bis zum 29.02.08 anschauen. Da diese person geschrieben hat das er die begründung für dne widerspruch nachreicht, stellt sich folgende Frage:
Wann muss ich diese begründung nachreichen. Kann ich das noch machen, wnen ich mir die akte am 29.02 angeschaut habe? Wie sind da die zeitlichen fristen vom Amt? Läuft A da jetzt gefahr die begründung zu spät nachgereicht zu haben?

Und andere frage was apssiert wenn A sich die akte nicht anschaut und trotzdme erst am 29. die begründung nachreicht?

Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 20. Februar 2008, 15:08:27 »

Person A hat am 30.01. widerspruch gegen die Musterung eingelegt, und die gesundheitsakte eingelegt. Am 3.02.08 hat diese die bestätigung bekommen und wurde gebete sich die Gesundheitsakte vor ort anzuschauen (verschickt werdne die generell nicht, angäblich...). Diese kann er sich bis zum 29.02.08 anschauen. Da diese person geschrieben hat das er die begründung für dne widerspruch nachreicht, stellt sich folgende Frage:
Wann muss ich diese begründung nachreichen.

Die Begründung muss nachgereicht werden, wenn das KWEA diese anfordert.

Ansonsten sollte die Akte erneut schriftlich in Kopie angefordert werden, mit Hinweis darauf, dass Gründe die gegen eine Übersendung sprechen nicht ersichtlich sind.
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