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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deAllgemeine ForenWehrrecht allgemeinWehrpflicht ist lt. Kölner Verwaltungsgericht verfassungswidrig
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Autor Thema: Wehrpflicht ist lt. Kölner Verwaltungsgericht verfassungswidrig  (Gelesen 1857 mal)
scallo
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Beiträge: 15


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« am: 26. März 2009, 16:39:43 »

Diese Meldung ist seit gestern in allen Schlagzeilen

http://www.muensterschezeitung.de/nachrichten/politik/art1572,518523

Anscheinend gibt es also doch reale Chancen, wenn man nur an der richtigen Stelle klagt.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 27. März 2009, 01:27:24 »

Anscheinend gibt es also doch reale Chancen, wenn man nur an der richtigen Stelle klagt.

jein, das funktioniert halt in Köln, alle paar Jahre mal für einige Wochen.

In den höheren Instanzen sieht es dann jedes Mal anders aus.

Ja, die Heranziehungspraxis istr grenzwertig, sie wird aber von der Bundesregierung (meist sehr spät) angepasst. Es kommt nur auf diejenigen Wehrpflichtigen an, die verfügbar sind, und von diesen wird ein Großteil auch einberufen. Vor 6 Jahren hat man eben große Teile der Wehrpflichtigen ohne rechtliche Grundlage nicht einberufen. Diese Grundlage hat man nunmehr geschaffen und diese ist - so die Gerichte - auch mit der Verfassung vereinbar.

Davon abgesehen kommen jetzt die geburtenschwachen Jahrgänge in das entsprechende Alter. Und da wird man in höherer Instanz - wie immer - zu dem Ergebnis kommen, dass der Anspruch der Bundesrepublik auf eine funktionierende Landesverteidigung höher wiegt, als der Anspruch des Einzelönen auf wirkliche Wehrgerechtigkeit.

Das Problem bei der ganzen Geschichte ist eben, dass es viel zu viele Menschen gibt, die ohne Not einen KDV-Antrag stellen und dann die Zahl der für den Grundwehrdienst verfügbaren Wehrpflichtigen stark reduzieren.

Das grundsätzliche Problem mit der Wehrpflicht ist nicht juristisch, sondern nur politisch zu lösen.

Im vorliegenden Fall geht es eben nur darum, dass wieder einige Leute Glück gehabt haben, weil sie zur richtigen Zeit beim richtigen Gericht (und das scheint das VG Köln ja regelmäßig zu sein) einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt haben und ohnehin knapp vor einer Altergrenze oder einem Zurückstellungsgrund stehen und nur etwas Zeit überbrücken müssen.

Wohl auch diesmal wird man den Antragstellern hinter den Kulissen eine Nichtheranziehungszusage anbieten ...

Und auch diesmal werden sie wohl am Ende verlieren, aber eben einen anderen Zurückstellungsgrund erreichen.
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sunknown
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« Antworten #2 am: 30. März 2009, 21:58:13 »

Immer dann, wenn die Öffentlichkeit auf die Wehrungerechtigkeit schaut, bzw. wenn ein relevanten Gerichtsurteil kommt, gibt der Verteidigungsminister unverbindliche Versprechen ab, siehe

http://www.musterungsforum.de/nachrichten/aktuelle-meldungen-zur-wehrpflicht/jung-will-kuenftig-alle-verfuegbaren-wehrpflichtigen-einberufen-550-81.html

wobei ich mir tatsächlich vorstellen könnte, dass dieses versprechen durch eine hohe ausmusterungsquote und die geburtenschwachen jahrgänge umzusetzen ist.

was mich gestern ebenfalls geärgert hat: in den tagesthemen auf der ard wurde eine fehlerhafte grafik verwendet.

von 100% waren in 2008 laut der grafik 47% ausgemustert ODER KDVler.
von den restlichen 53% werden laut Grafik 80% einberufen.
das ist natürlich eine fehlinformation, die höhere einberufungszahlen suggeriert, als tatsächlich vorliegen.
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svennie
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« Antworten #3 am: 31. März 2009, 12:01:59 »

wobei ich mir tatsächlich vorstellen könnte, dass dieses versprechen durch eine hohe ausmusterungsquote und die geburtenschwachen jahrgänge umzusetzen ist.

Zur Not wird halt einfach weniger gemustert, dann kommen am Ende auch weniger Verfügbare bei heraus.

Vor 6 Jahren gabs halt für eine Übergangszeit die "administrative Wehrdienstausnahme 'befristeter Arbeitsvertreg'". Man ist ja durchaus kreativ in diesem Ministerium. Und wenns ganz dumm kommt, erfindet man einfach neue Worte. Ausschöpfungsrecht oder Dienstgerechtigkeit sind da nur zwei Beispiele.

was mich gestern ebenfalls geärgert hat: in den tagesthemen auf der ard wurde eine fehlerhafte grafik verwendet.

von 100% waren in 2008 laut der grafik 47% ausgemustert ODER KDVler.
von den restlichen 53% werden laut Grafik 80% einberufen.
das ist natürlich eine fehlinformation, die höhere einberufungszahlen suggeriert, als tatsächlich vorliegen.

Naja, lt. Tagesschau gehören ja auch alle Kriegsdienstverweigerer zur Gruppe der "Ausgemusterten". Das muss man nicht zu eng sehen.  Cool

Qualitätsjournalismus war gestern...
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Sauger
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« Antworten #4 am: 7. Mai 2009, 10:47:09 »

Also ich wohne auch in Köln,wen ich jetzt also Einberufen werde, kann ich dagegen klagen und mich auf das Urteil des VG Köln berufen , dann müssen die doch warten bis das Urteil vom Bundesverfassungsgericht kommt bis die mich ziehen können oder ?
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svennie
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« Antworten #5 am: 7. Mai 2009, 11:18:15 »

Also ich wohne auch in Köln,wen ich jetzt also Einberufen werde, kann ich dagegen klagen und mich auf das Urteil des VG Köln berufen , dann müssen die doch warten bis das Urteil vom Bundesverfassungsgericht kommt bis die mich ziehen können oder ?

Wenn das Verwaltungsgericht Köln die aufschiebende Wirkung anordnet, was aber durchaus wahrscheinlich ist.
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