Anscheinend gibt es also doch reale Chancen, wenn man nur an der richtigen Stelle klagt.
jein, das funktioniert halt in Köln, alle paar Jahre mal für einige Wochen.
In den höheren Instanzen sieht es dann
jedes Mal anders aus.
Ja, die Heranziehungspraxis istr grenzwertig, sie wird aber von der Bundesregierung (meist sehr spät) angepasst. Es kommt nur auf diejenigen Wehrpflichtigen an, die verfügbar sind, und von diesen wird ein Großteil auch einberufen. Vor 6 Jahren hat man eben große Teile der Wehrpflichtigen ohne rechtliche Grundlage nicht einberufen. Diese Grundlage hat man nunmehr geschaffen und diese ist - so die Gerichte - auch mit der Verfassung vereinbar.
Davon abgesehen kommen jetzt die geburtenschwachen Jahrgänge in das entsprechende Alter. Und da wird man in höherer Instanz - wie immer - zu dem Ergebnis kommen, dass der Anspruch der Bundesrepublik auf eine funktionierende Landesverteidigung höher wiegt, als der Anspruch des Einzelönen auf wirkliche Wehrgerechtigkeit.
Das Problem bei der ganzen Geschichte ist eben, dass es viel zu viele Menschen gibt, die ohne Not einen KDV-Antrag stellen und dann die Zahl der für den Grundwehrdienst verfügbaren Wehrpflichtigen stark reduzieren.
Das grundsätzliche Problem mit der Wehrpflicht ist nicht juristisch, sondern nur politisch zu lösen.
Im vorliegenden Fall geht es eben nur darum, dass wieder einige Leute Glück gehabt haben, weil sie zur richtigen Zeit beim richtigen Gericht (und das scheint das VG Köln ja regelmäßig zu sein) einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt haben und ohnehin knapp vor einer Altergrenze oder einem Zurückstellungsgrund stehen und nur etwas Zeit überbrücken müssen.
Wohl auch diesmal wird man den Antragstellern hinter den Kulissen eine Nichtheranziehungszusage anbieten ...
Und auch diesmal werden sie wohl am Ende verlieren, aber eben einen anderen Zurückstellungsgrund erreichen.