Ich leiste nun sei über 2 Jahren meinen Wehrersatzdienst beim DRK ab.
Nein, du leistest Dienst im Katastrophenschutz, richtig?
Ich werde im Januar nun 24. Jahre alt.
Kann ich im Januar den Wehrersatzdienst hinschmeißen ohne das ich Angst haben muss gezogen zu werden?
Ganz sicher nicht, in dem Moment als du wegenh des Dienstes im Katastrophenschutz nicht mehr vor Vollendung des 23. (nicht 24.!) Lebensjahres einberufbar warst, hat sich deinem Heranziehungsgrenze erhöht, und zwar auf das vollendete 30. Lebensjahr.
Oder gibt es dann Ausnahmeregelungen das ich doch noch gezogen werden kann?
Da braucht es keine Ausnahmeregelungen, da reicht schon § 5 Wehrpflichtgesetz.