Ich weiß das man einen Teil der Miete gezahlt bekommt, aber bekommt man das auch wenn man erst neu in eine Wohnung gezogen ist oder nur wenn man schon eine längere Zeit eine Wohnung hat.
Es kommt nicht darauf an, wie lange man in dieser Wohnung wohnt. Es ist lediglich für die Höhe der Leistung von Beudeutung, seit wann man nicht mehr mit Familienangehörigen im engeren Sinne zusammenlebt.
b.t.w. Gibt es diesen "Unverzichtbarkeitsantrag" wirklich und wenn ja kann den jede Firma für seine Mitarbeiter ausfüllen?
nein, es gibt eine Unabkömmlichstellung. Vorschlagsberechtigt ist eine kommunale Behörde (meist die Stadt- oder Kreisverwaltung), die auf Antrag des Arbeitgebers tätig wird.