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Autor Thema: Wehrdienst und Lebenserhaltungskosten  (Gelesen 2257 mal)
Hubibi
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Beiträge: 1


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« am: 9. Oktober 2007, 17:10:55 »

Hallo,
ich bin 21 Jahre alt und in einer Festanstellung als Software-Entwickler tätig. Zur Zeit trenne ich mich von meiner Freundin und bin deshalb auf der suche nach einer eigenen Wohnung inkl. dem ganzen Zubehör (Waschmaschine usw.)
Ich bin bisher noch nicht gemustert worden, allerdings in ein Freund von mir (auch 21 und fest angestellt) heute als tauglich gemustert worden.
Nun befürchte ich das mir das gleiche in den nächsten Monaten blüht und ich wollte einmal fragen wie es dann mit meinen Kosten aussieht. Ich weiß das man einen Teil der Miete gezahlt bekommt, aber bekommt man das auch wenn man erst neu in eine Wohnung gezogen ist oder nur wenn man schon eine längere Zeit eine Wohnung hat.
Ich habe nähmlich Angst das ich jetzt mir Mühe mit Wohnung und Co. mache und dann 3 Monate später wieder alles aufgeben muss...

b.t.w. Gibt es diesen "Unverzichtbarkeitsantrag" wirklich und wenn ja kann den jede Firma für seine Mitarbeiter ausfüllen?

Viele Grüße
Hubibi
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 9. Oktober 2007, 19:17:09 »

Ich weiß das man einen Teil der Miete gezahlt bekommt, aber bekommt man das auch wenn man erst neu in eine Wohnung gezogen ist oder nur wenn man schon eine längere Zeit eine Wohnung hat.

Es kommt nicht darauf an, wie lange man in dieser Wohnung wohnt. Es ist lediglich für die Höhe der Leistung von Beudeutung, seit wann man nicht mehr mit Familienangehörigen im engeren Sinne zusammenlebt.

b.t.w. Gibt es diesen "Unverzichtbarkeitsantrag" wirklich und wenn ja kann den jede Firma für seine Mitarbeiter ausfüllen?

nein, es gibt eine Unabkömmlichstellung. Vorschlagsberechtigt ist eine kommunale Behörde (meist die Stadt- oder Kreisverwaltung), die auf Antrag des Arbeitgebers tätig wird.
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