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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deAllgemeine ForenWehrrecht allgemeinVerlängerung der Einzugsfrist wegen Widerspruchsverfahren auf 25?
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Autor Thema: Verlängerung der Einzugsfrist wegen Widerspruchsverfahren auf 25?  (Gelesen 971 mal)
benny
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 21. Juni 2010, 11:08:26 »

Hallo!
Es läuft gerade ein Widerspruchsverfahren vor Gericht wegen der Anerkennung verschiedener Atteste und damit meiner Untauglichkeit zum Zivildienst.
Nun ist es so, dass ich morgen 23 werde und damit ja die reguläre Einzugsfrist verstreicht. Meine Frage ist, ob sich die Einzugsfrist auf 25 verlängert, wie es bei einer Zurückstellung der Fall wäre. Aber genau genommen bin ich wegen einem Widerspruchsverfahren ja nicht zurückgestellt, deswegen bin ich gerade etwas unsicher.

Wäre super, wenn mir am besten heute noch jemand helfen könnte.
Vielen Dank!
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svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 21. Juni 2010, 13:30:25 »

Hallo!
Es läuft gerade ein Widerspruchsverfahren vor Gericht

Es gibt kein "Widerspruchsverfahren vor Gericht".

Die Frage ist, wogegen geklagt wird. Gegen einen Einberufungsbescheid (in Form des Widerspruchsbescheids)? Gegen einen Bescheid nach einer ärztlichen Untersuchung (in Form des Widerspruchsbescheids)?
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