wenn ja welche rechtlichen möglichkeiten stehen ihm zur verfügung dies zu schaffen?
Auch hier rächt sich mal wieder ein sehr früh gestellter KDV-Antrag
Weitere Informationen und Fragen zu dieser person:
- Musterung über 2 Jahre her...
--> Könnte diese Person eine tauglichkeitsuntersuchung beantragen? Angenommen in dieser würde festgestellt werden, dass die untersuchte person unter einfluss von drogen steht bzw. kürzlich konsumiert hat. Wäre diese person dann noch zivildienstfähig bzw. -pflichtig?
Vermutlich würde das Bundesamt (anders als die Kreiswehrersatzämter) weiter von einer Zivildienstfähigkeit ausgehen. Zivildienstpflichtig ist XYZ davon unabhängig ja sowieso (deutscher, über 18 und männlich). Eine Untersuchung würde aber ohnehin erst nach Dienstantritt erfolgen.
Wie ist die Rechtslage hier?
XYZ ist einberufen, XYZ hat selbst einen Zivildienstplatz beginnend vor Erreichen des 3. Semesters vorgeschlagen, das BAZ ist dem Vorschlag gefolgt. Es müsste also erst die Einberufung aus dem Weg geräumt werden.