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Autor Thema: Studium statt Zivildienst - noch möglich?  (Gelesen 656 mal)
topu2
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Beiträge: 1


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« am: 10. Juli 2010, 01:04:04 »

hallo an alle,

hab da mal folgende fragen bei der ich auf euer wissen angewiesen bin :

Angenommen eine person XYZ ist student und befindet sich im zweiten semester (februar-august). das dritte semester würde er am 01.09. erreichen.
Am 09.07. kommt von einer zivi-stelle ein brief mit dem inhalt der einberufung dieser person zum 16.08. an eine von denen ausgesuchte stelle. kann XYZ noch weiterstudieren bzw. das dritte semester  erreichen? wenn ja welche rechtlichen möglichkeiten stehen ihm zur verfügung dies zu schaffen?

Weitere Informationen und Fragen zu dieser person:   - Musterung über 2 Jahre her...
                                                                          --> Könnte diese Person eine tauglichkeitsuntersuchung             
                                                                               beantragen? Angenommen in dieser würde festgestellt 
                                                                               werden, dass die untersuchte person unter einfluss von
                                                                               drogen steht bzw. kürzlich konsumiert hat.
                                                                               Wäre diese person dann noch zivildienstfähig bzw. -pflichtig?
                                                                               Wie ist die Rechtslage hier?


(Mit der schilderung diesen falles möchte ich niemandem zu nahe treten - das dargestellte ist bitte rein hypothetisch zu betrachten.)

Ich hoffe, dass es jemanden gibt der mir bei der lösung dieser fragen helfen kann. Das wäre echt toll !

schöne grüße - topu
Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 10. Juli 2010, 11:53:21 »

wenn ja welche rechtlichen möglichkeiten stehen ihm zur verfügung dies zu schaffen?

Auch hier rächt sich mal wieder ein sehr früh gestellter KDV-Antrag

Weitere Informationen und Fragen zu dieser person:   
- Musterung über 2 Jahre her...
                                                                          --> Könnte diese Person eine tauglichkeitsuntersuchung beantragen? Angenommen in dieser würde festgestellt werden, dass die untersuchte person unter einfluss von drogen steht bzw. kürzlich konsumiert hat. Wäre diese person dann noch zivildienstfähig bzw. -pflichtig?

Vermutlich würde das Bundesamt (anders als die Kreiswehrersatzämter) weiter von einer Zivildienstfähigkeit ausgehen. Zivildienstpflichtig ist XYZ davon unabhängig ja sowieso (deutscher, über 18 und männlich). Eine Untersuchung würde aber ohnehin erst nach Dienstantritt erfolgen.

Wie ist die Rechtslage hier?

XYZ ist einberufen, XYZ hat selbst einen Zivildienstplatz beginnend vor Erreichen des 3. Semesters vorgeschlagen, das BAZ ist dem Vorschlag gefolgt. Es müsste also erst die Einberufung aus dem Weg geräumt werden.
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