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Autor Thema: Rückstellung wegen Studium  (Gelesen 1392 mal)
dibbi
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« am: 9. Juli 2010, 19:10:09 »

Schönen guten Tag!

Ich bin 22 Jahre alt und im 4.Semester meines Studiums und habe vor 3 Wochen einen Musterungsbescheid erhalten.

Da ich im 4. Semester bin, muss mich der Bund zurückstellen, das ist ein Gesetzt.

Meine Frage ist jez, wenn ich mit dem Studium fertig bin, werde ich ca. 24 - 25 Jahre alt sein.

Wird man dann überhaupt noch gezogen oder wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit ?!

Die andere Frage noch kurz ... wer hat Einsicht über einen jeweilige Ausmusterungsgrund ... nur der Arzt (SChweigepflicht) oder haben auch große Unternehmen einsicht auf die Daten, bei denen man ggf. nach dem Studium die Karriere beginnen will ?!

Schönen Abend noch Timo
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svennie
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« Antworten #1 am: 9. Juli 2010, 19:37:49 »

Ich bin 22 Jahre alt und im 4.Semester meines Studiums und habe vor 3 Wochen einen Musterungsbescheid erhalten.

Hast du wirklich?

Oder hast du eine Ladung zur Musterung erhalten?

Da ich im 4. Semester bin, muss mich der Bund zurückstellen, das ist ein Gesetzt.

"Das Gesetz" (also das Wehrpflichtgesetz) sagt aus, dass in der Regel dann ein Anspruch auf Zurückstellung besteht, wenn das 3. Semester eines Hochschulstudiums erreicht wurde.

Meine Frage ist jez, wenn ich mit dem Studium fertig bin, werde ich ca. 24 - 25 Jahre alt sein.

Nein, das ist nicht die Frage, die Frage ist, ob es sinnvoll ist, sich zurückstellen zu lassen, oder ob man die Zeit bis zum letzten Dienstantrittstermin vor dem 23. Geburtstag ohne vollziehbare Musterungsentscheidung überbrücken kann.

Wird man dann überhaupt noch gezogen oder wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit ?!

Was lässt dich daran zweifeln, dass man dann noch zum Wehrdienst herangezogen werden könnte. Auch hier ist wieder die Frage: Wie viel Zeit liegt zwischen Ende des Studiums und dem 25. Geburtstag?

Die andere Frage noch kurz ... wer hat Einsicht über einen jeweilige Ausmusterungsgrund ... nur der Arzt (SChweigepflicht) oder haben auch große Unternehmen einsicht auf die Daten, bei denen man ggf. nach dem Studium die Karriere beginnen will ?!

Der ärztliche Dienst des Kreiswehrersatzamtes, der ärztliche Dienst der Wehrbereichsverwaltung, du und jeder, dem du die Einsichtnahme erstattest.

Warum sollten Großunternehmen auf deine musterungsärztlichen Unterlagen Zugriff haben? Oder anders gefragt, warum keine Kleinunternehmen?

Viel wichtiger ist doch die Frage, ob ein potentieller Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung durch einen Betriebsarzt verlangt und im Rahmen dieser Untersuchung ggf. verlangt wird, dass du diesem Arzt eine Genehmigung zur Akteneinsicht erteilst ...
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dibbi
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« Antworten #2 am: 9. Juli 2010, 19:49:55 »

Danke für die super Antwort ...

ich wurde natürlich zur Musterung eingeladen! =)

... Was meinste du genau mit Überbrücken bis zum 23 Geb. ... ? Ich muss eine Rückstellung ja eigentlich doch in Anspruch nehmen, ich werde ja jez mein Studium nicht einfach abbrechen ?!

Gruß
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svennie
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« Antworten #3 am: 9. Juli 2010, 22:07:01 »

... Was meinste du genau mit Überbrücken bis zum 23 Geb. ... ?

Damit meine ich genau das, was ich auch geschrieben habe.

Wenn das KWEA voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, nach der Musterung aber vor dem 23. Geburtstag eine Einberufung hinzubekommen, dann könnte sich das Thema auf diesem Wege erledigen.

Ich muss eine Rückstellung ja eigentlich doch in Anspruch nehmen, ich werde ja jez mein Studium nicht einfach abbrechen ?!

Niemand muss müssen. Weder eine Zurückstellung in Anspruch nehmen, noch ein Studium unterbrechen. Man muss es halt nur richtig machen.

Deshalb dreht sich doch letztlich alles um die Frage, wann du 23 Jahre alt wirst.
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dibbi
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« Antworten #4 am: 10. Juli 2010, 13:17:44 »

Gut, im November werde ich 23.

Wenn ich nun in 3 Wochen gemustert werden, ist die Wahrscheinlichkeit das ich vor dem 23 Geburtstag gezogen werde, doch sehr hoch?!

Ich würde mich freuen wenn du mir mal ganz klar sagst, wie ich mich am besten verhalten sollte. Bzw was du an meiner Stelle machen würdest.

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svennie
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« Antworten #5 am: 10. Juli 2010, 17:14:32 »

Gut, im November werde ich 23.

Na also, eine Einberufung müsste demnach bis spätestens Anfang September 2010 vorliegen. Das gesamte Musterungs- und ggf. Widerspruchsverfahren müsste letztlich nur bis zu diesem Tag verzögert werden.

Wenn ich nun in 3 Wochen gemustert werden

... du solltest den Termin verlegen ...

, ist die Wahrscheinlichkeit das ich vor dem 23 Geburtstag gezogen werde, doch sehr hoch?!

Sehe ich nicht so. Es werden ja jetzt schon Einberufungen zu diesem Termin verschickt.

Ich würde mich freuen wenn du mir mal ganz klar sagst, wie ich mich am besten verhalten sollte.

Die erste Ladung zur Musterung ignorieren, die zweite Ladung zum Anlass nehmen, den Termin wegen Krankheit oder Auslandsaufenthalts zu verlegen und beim 3. Termin keine Zurückstellung beantragen, sondern gegen das Ergebnis Widerspruch einlegen, es sei denn das Ergebnis lautet auf "nicht wehrdienstfähig".
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dibbi
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« Antworten #6 am: 10. Juli 2010, 21:48:37 »

Ok ! Aber warum genau September?

Ich hätte noch 1 Frage an dich =) und zwar ...

Wenn ich mich Zurückstellen lassen würde, dann kann ich noch bis zum 25 Lebensjahr eingezogen werden.

Aber!

Wenn ich mit meinem Studium fertig bin, werde ich auf jeden Fall 26 Jahre alt sein, d.h. die könnten mich ja doch eigentlich garnicht mehr ziehen oder habe ich das falsch verstanden?


und noch eine aller letzte Frage ... wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit ein, das die Wehrpflicht ab dem nächsten Jahr eingestellt wird und somit mein Problem eigentlich geklärt wäre.








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svennie
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« Antworten #7 am: 11. Juli 2010, 12:06:04 »

Ok ! Aber warum genau September?

Der letztmögliche Diensteintrittstermin vor deinem 23. Gebuirtstag ist der 1. Oktober, die Einberufung muss mit einer Frist von 4 Wochen vorher erfolgen. Und das ist nach meiner Berechnung dann Anfang September.

Wenn ich mich Zurückstellen lassen würde, dann kann ich noch bis zum 25 Lebensjahr eingezogen werden.

richtig.

Wenn ich mit meinem Studium fertig bin, werde ich auf jeden Fall 26 Jahre alt sein, d.h. die könnten mich ja doch eigentlich garnicht mehr ziehen oder habe ich das falsch verstanden?

Und jetzt weißt du, warum es sinnvoll ist, den Sachverhalt vollständig zu schildern.

In diesem Fall kannst du also durchaus eine Zurückstellung beantragen.

und noch eine aller letzte Frage ... wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit ein, das die Wehrpflicht ab dem nächsten Jahr eingestellt wird und somit mein Problem eigentlich geklärt wäre.

Was bringt es, wenn die Wehrpflicht mit einer Wahrscheinlichkeit von 40% oder 60% ausgesetzt wird?

Die Wehrpflicht war noch nie so tot wie jetzt und man muss zugestehen, dass Verteidigungsminioster zu Guttenberg zu einer ganz anderen Generation gehört als alle seine Vorgänger. Obwohl er Mitglied einer konservativen Partei ist, hat er erkannt, dass man sich die Wehrpflicht schon finanziell eigentlich nicht leisten kann, jedenfalls dann nicht, wenn man im Verteidigungshaushalt sparen will und gleichzeitig weiter an den Auslandseinsätzen festhalten möchte.
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dibbi
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« Antworten #8 am: 17. Juli 2010, 17:41:46 »

Hey =) ich habe doch nochmal ne Frage ...

Ich habe gehört das man auch bis 28 Jahre noch gezogen werden kann, stimmt das?

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svennie
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« Antworten #9 am: 17. Juli 2010, 19:05:05 »

Ich habe gehört das man auch bis 28 Jahre noch gezogen werden kann, stimmt das?

Es gibt diverse Heranziehungsgrenzen, sämtliche sind iun § 5 (1) Wehrpflichtgesetz geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__5.html
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Sebastian Deubelli
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« Antworten #10 am: 4. August 2010, 19:08:25 »

Hallo zusammen,

ich finde in diesem Zusammenhang könnte man auch an die Kombination des Widerspruchs gegen den Musterungsbescheid und einem KDV-Antrag nachdenken. Damit sollte man die Zeit bis September locker überbrücken können.
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