Ich bin 22 Jahre alt und im 4.Semester meines Studiums und habe vor 3 Wochen einen Musterungsbescheid erhalten.
Hast du wirklich?
Oder hast du eine Ladung zur Musterung erhalten?
Da ich im 4. Semester bin, muss mich der Bund zurückstellen, das ist ein Gesetzt.
"Das Gesetz" (also das Wehrpflichtgesetz) sagt aus, dass
in der Regel dann ein Anspruch auf Zurückstellung besteht, wenn das 3. Semester eines Hochschulstudiums erreicht wurde.
Meine Frage ist jez, wenn ich mit dem Studium fertig bin, werde ich ca. 24 - 25 Jahre alt sein.
Nein, das ist nicht die Frage, die Frage ist, ob es sinnvoll ist, sich zurückstellen zu lassen, oder ob man die Zeit bis zum letzten Dienstantrittstermin vor dem 23. Geburtstag ohne vollziehbare Musterungsentscheidung überbrücken kann.
Wird man dann überhaupt noch gezogen oder wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit ?!
Was lässt dich daran zweifeln, dass man dann noch zum Wehrdienst herangezogen werden könnte. Auch hier ist wieder die Frage: Wie viel Zeit liegt zwischen Ende des Studiums und dem 25. Geburtstag?
Die andere Frage noch kurz ... wer hat Einsicht über einen jeweilige Ausmusterungsgrund ... nur der Arzt (SChweigepflicht) oder haben auch große Unternehmen einsicht auf die Daten, bei denen man ggf. nach dem Studium die Karriere beginnen will ?!
Der ärztliche Dienst des Kreiswehrersatzamtes, der ärztliche Dienst der Wehrbereichsverwaltung, du und jeder, dem du die Einsichtnahme erstattest.
Warum sollten Großunternehmen auf deine musterungsärztlichen Unterlagen Zugriff haben? Oder anders gefragt, warum keine Kleinunternehmen?
Viel wichtiger ist doch die Frage, ob ein potentieller Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung durch einen Betriebsarzt verlangt und im Rahmen dieser Untersuchung ggf. verlangt wird, dass du diesem Arzt eine Genehmigung zur Akteneinsicht erteilst ...