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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deAllgemeine ForenWehrrecht allgemeinPlanungen zum Zurückstellungsgrund "Hochschulstudium"
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Autor Thema: Planungen zum Zurückstellungsgrund "Hochschulstudium"  (Gelesen 2447 mal)
svennie
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« am: 2. Dezember 2006, 23:06:54 »

Zitat
Deutsche Studenten müssen in Zukunft während ihres Studiums womöglich den Wehrdienst absolvieren. Dieses Vorhaben äußerte Verteidigungsminister Franz-Josef Jung in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". Studenten, die sich in einem Master-Studiengang befinden, sollen demnach eingezogen werden, auch wenn das Studium bereits zur Hälfte abgeschlossen ist.

http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutschland/380309

Mehr zum Gesetzentwurf:

http://www.zentralstelle-kdv.de/wehrrechtsaenderungsgesetz.htm
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Phoenix1984
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« Antworten #1 am: 8. Dezember 2006, 15:52:45 »

Zitat
Deutsche Studenten müssen in Zukunft während ihres Studiums womöglich den Wehrdienst absolvieren. Dieses Vorhaben äußerte Verteidigungsminister Franz-Josef Jung in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". Studenten, die sich in einem Master-Studiengang befinden, sollen demnach eingezogen werden, auch wenn das Studium bereits zur Hälfte abgeschlossen ist.

http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutschland/380309

Mehr zum Gesetzentwurf:

http://www.zentralstelle-kdv.de/wehrrechtsaenderungsgesetz.htm

Schade, dass Beleidigungen im Forum verboten sind. Ich wüsste da welche.
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plankton
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« Antworten #2 am: 22. Dezember 2006, 04:01:21 »

da gebe ich dir recht
schweinerei sowas

ich glaub,er hat kein studium,deshalb ist er neidisch auf viele andere leute die mitten in der studienzeit sind.er wills denen das leben schwer machen lol

oder der macht auf "wennichdemlandgedienthabesomusstduauchdienen*
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svennie
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« Antworten #3 am: 22. Dezember 2006, 12:22:05 »

da gebe ich dir recht
schweinerei sowas

ich glaub,er hat kein studium,deshalb ist er neidisch auf viele andere leute die mitten in der studienzeit sind.er wills denen das leben schwer machen lol

oder der macht auf "wennichdemlandgedienthabesomusstduauchdienen*

Nein, der Wind weht von ganz woanders:

Zitat
Nach dem Abitur 1968 leistete Jung zunächst seinen Wehrdienst ab und begann 1970 ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mainz, das er 1974 mit dem ersten und 1976 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete.

Man achte auf die Reihenfolge: Erst Wehrdienst, dann Studium...
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Lanzzzy
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« Antworten #4 am: 10. Januar 2007, 18:01:16 »

Heißt das etwa dass die Regelung mit erreichen des 3.Studiensemester vorerst zurückgestellt zu werden nicht mehr existiert?

MfG
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svennie
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« Antworten #5 am: 10. Januar 2007, 18:13:26 »

Heißt das etwa dass die Regelung mit erreichen des 3.Studiensemester vorerst zurückgestellt zu werden nicht mehr existiert?

nein, das heißt es nicht.

Es soll bedeuten, dass man zwar ab dem 3. Semester bis zum Erreichen des Bachelor zurückgestellt wird, wenn man dann aber weiter studiert (um den 'Master' zu erreichen) wieder einberufbar ist, weil die (jedenfalls nach dem Gesetzentwurf) ein neuer Studiengang ist und eine neue Zurückstellung erst beantragt werden kann wenn 1/3 des neuen Studiengsngs oder das 3. Semster des neuen Studiengangs erreicht ist.
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HH07
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Beiträge: 9


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« Antworten #6 am: 15. August 2007, 17:20:22 »

gerade gibts ne neue Entscheidung:

http://www.musterungsforum.de/nachrichten/aktuelle-meldungen-zum-zivildienst/nun-doch-zurueckstellung-bei-masterstudium-protest-der-zentralstelle-kdv-erfolgreich-467-81.html
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