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Autor Thema: nachmusterung  (Gelesen 2146 mal)
MeMoRiAn
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Beiträge: 3


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« am: 19. Oktober 2008, 13:31:02 »

A ist vor 2 jahren gemustert worden und hat vor 3 wochen ein anhörungsschreiben bekommen, worauf er direkt eine nachmusterung beantragt! 2 wochen später kommt die einberufung ohne dass auf die beantragte nachmusterung eingegangen wird! kann A so nun zum nächst möglichen zeitpunkt eingezogen werden, ohne die entsprechende nachmusterung?
kann da gegen die einziehung widerspruch eingelegt werden?
schonmal danke für eine mögliche reaktion!
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