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Autor Thema: KReiswehrersatzamt besteht auf zweite Musterung?  (Gelesen 6857 mal)
Ungedanken
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Beiträge: 1


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« am: 26. März 2008, 13:16:05 »

Hallo!
Ein Freund von mir wurde vor rund 4 Jahren (er wird im August 23!) T5 vom Kreiswehrersatzamt Mannheim gemustert.
Er ist nun nach Hessen gezogen und erhielt heute vom Kreiswehrersatzamt Gelnhausen ein Schreiben, dass er sich Ende April dort zur Musterung einzufinden habe. Als er dort anrief, erzählt man ihm singemäß, dass man zwar wisse, dass er in Mannheim T5 gemustert wurde, aber er trotzdem zur erneuten Musterung anzutreten habe. Von flapsigen Bemerkungen wie "Müssen Sie sich halt mal Urlaub nehmen" und "Das is mir doch egal, dann lass ich sie eben vorführen!" mal abgesehen, halt ich das ganze rechtlich als Laie doch für sehr fragwürdig.
Für mich wirkt das wie reine Schikane (gerade in Anbetracht seines Alters und da nicht zu erwarten ist, dass er besser als T3 gemustert wird), zumal er fest im beruflichen Leben steht.
Ich habe ihm nun geraten, eine Bescheinigung über seine Musterung vom Kreiswehrersatzamt anzufordern (die hat er wohl verlegt) und diese als Argumentationshilfe für einen schriftlichen Widerspruch gegenüber den Gelnhausenern zu verwenden.
Gibt's da von Eurer Seite noch Meinungen, Einschätzungen oder Tipps, die mir irgendwie weiterhelfen könnten?

Viele Grüße
Tim
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 26. März 2008, 14:40:34 »

Hallo!
Ein Freund von mir wurde vor rund 4 Jahren (er wird im August 23!) T5 vom Kreiswehrersatzamt Mannheim gemustert.

Er wurde nicht "T5" gemustert sondern allenfalls "nicht wehrdienstfähig".

... halt ich das ganze rechtlich als Laie doch für sehr fragwürdig.

Ich ebenfalls. Vorausgesetzt man ist bei der Musterun vor vier Jahren zu dem Ergebnis gekommen, dass er nicht wehrdienstfähig ist, dann ist die Sache erledigt, er ist seiner Verpflichtung sich der Musterung zu stellen ja nachgekommen.

Für mich wirkt das wie reine Schikane (gerade in Anbetracht seines Alters und da nicht zu erwarten ist, dass er besser als T3 gemustert wird),

Bitte nicht, was soll denn bitte "t3" sein?  Cool

Ich habe ihm nun geraten, eine Bescheinigung über seine Musterung vom Kreiswehrersatzamt anzufordern (die hat er wohl verlegt) und diese als Argumentationshilfe für einen schriftlichen Widerspruch gegenüber den Gelnhausenern zu verwenden.

Das Wort Widerspruch soll er mal schön vergessen, gegen die Ladung zur Musterung gibt es keinen Widerspruch. Ist er denn sicher, dass das Ergebnis "nicht wehrdienstfähig" lautete. Oder etwa "vorübergehend nicht wehredienstfähig"? Die Unterlagen wird er wohl nur beim neuen KWEA bekommen, da sich seine Personalakte dort befindet.
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