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Autor Thema: KDV zurückziehen oder was?  (Gelesen 1375 mal)
markimark
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Beiträge: 7


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« am: 10. August 2010, 11:09:16 »

Hallo zusammen,

kurz zu Person A (die von sich erzählt):
Ich bin 22 und werde im Januar 23. Hatte 2005 Musterung (T2) und wurde dann auf Grund von Schule und Ausbildung bis zum 31. August 2010 zurückgestellt. Habe direkt bei der Musterung auch verweigert (ich Idiot).
Tja jetzt ist es so weit...vor einem Monat kam das Schreiben ich solle mir bin in 2 Monaten eine Stelle suchen, sonst wird mir was gefunden und werde zum 1. November zum Zivi herangezogen. Ausbildung fertig...unbefristeter Arbeitsvertrag...neue Wohnung im September. Ich will nicht!
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich hab bisher einen Plan...aber ist das ratsam??
Plan: Ich ziehe die KDV zurück und lass mich bei der Bundeswehr neu mustern und simuliere...
Aber was ist wenn ich dann doch nicht ausgemustert werde? kann ich dann doch wieder zum Zivi???

Danke schon mal für die Hilfe!
Grüße Person A
« Letzte Änderung: 10. August 2010, 11:11:22 von markimark » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 10. August 2010, 12:27:54 »

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich hab bisher einen Plan...aber ist das ratsam??

Das hängt von deiner persönlichen Zukunftsplanung ab.

Plan: Ich ziehe die KDV zurück und lass mich bei der Bundeswehr neu mustern und simuliere...

Du kannst nichts zurückziehen, du kannst auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Das ist etwas anderes.

Und warum sollte dich die Bundeswehr neu mustern? Du bist gemustert. Du kannst allerdings eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

Und das Simulieren wäre strafbar (Wehrdienstentziehung durch Täuschung).

Aber was ist wenn ich dann doch nicht ausgemustert werde?

Dann ist der "Plan" schiefgegangen. Der ganze "Plan" erscheint mir auch etwas dürftig. Was konkret spricht gegen eine ärztliche Untersuchung durch das Bundesamt für den Zivildienst?

kann ich dann doch wieder zum Zivi???

Du kannst natürlich erneut die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragen, beim nächsten mal wird das BAZ aber ziemlich genau auf die Begründung gucken.
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markimark
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« Antworten #2 am: 10. August 2010, 13:42:53 »

Danke für die schnelle Antwort!

Das hängt von deiner persönlichen Zukunftsplanung ab.

Meine Planung ist entweder das ganze zu umgehen, dass ich weder Zivi noch Bundeswehr machen muss, oder das ganze so lange rauszuzögern wie es nur möglich ist. Vor allem weil ich für eine volle Mieterstattung während dem Zivildienst ein halbes Jahr in der Wohnung wohnen muss...davon abgesehen ging es mir finanziell die letzt Jahre sehr gut...soll ich Handyvertrag, Zeitschriftenabo, Wohnung etc. etwa kündigen? Ab Oktober wollte ich auch noch mit einem Fernstudium beginnen...
Egal wie mans dreht jeder von den 6 Monaten ist einer zu viel!

Dann ist der "Plan" schiefgegangen. Der ganze "Plan" erscheint mir auch etwas dürftig. Was konkret spricht gegen eine ärztliche Untersuchung durch das Bundesamt für den Zivildienst?

Es spricht nichts gegen den Arzt vom Zivildienst. Mir wurde nur für eine neue Musterung die Bundeswehr nahe gelegt, da die einen schneller ausmustern...oder nicht?
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sunknown
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« Antworten #3 am: 10. August 2010, 23:36:06 »

Zitat
Egal wie mans dreht jeder von den 6 Monaten ist einer zu viel!
im endeffekt willst du ausgemustert werden, einen grund dafür hast du bislang aber nicht wirklich vorzuweisen.


Zitat
Es spricht nichts gegen den Arzt vom Zivildienst. Mir wurde nur für eine neue Musterung die Bundeswehr nahe gelegt, da die einen schneller ausmustern...oder nicht?
du bist dir aber auch dessen bewußt, dass sich dein mögliches einberufungsalter auf 25 erhöht, wenn du auf die anerkennung als kdv´ler verzichtest.
eine untersuchung durch das BAZ kann zeitgewinn bringen, dein 23igster geburtstag ist ja schon im januar.

es bleiben derzeit 2 möglichkeiten:
entweder du versuchst eine ausmusterung zu erwirken, zur erhöhung deine chancen eventuell mit professioneller hilfe durch einen ausmusterungsberater oder anwalt.
oder du wartest ab, was das BAZ macht, insbesondere ob sie dich zwangseinberufen, d.h. dir eine stelle zuweisen. derweil beantragst du zB ende september eine nachuntersuchung.
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markimark
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« Antworten #4 am: 12. August 2010, 12:17:41 »

Was ist wenn mein Einberufungsbescheid (der aussagt ich soll mir eine Zivistelle suchen) zu meinen Eltern geschickt wurde, ich aber meinen Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt habe? Und ich habe keinen Kontank mehr mit meinen Eltern...
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sunknown
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« Antworten #5 am: 12. August 2010, 14:40:08 »

Was ist wenn mein Einberufungsbescheid (der aussagt ich soll mir eine Zivistelle suchen) zu meinen Eltern geschickt wurde, ich aber meinen Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt habe? Und ich habe keinen Kontank mehr mit meinen Eltern...


klingt nach einem taschenspielertrick, der nicht wirklich gehaltvoll ist ;-).
wenn du deinen hauptwohnsitz ordnungsgemäß umgemeldet hast, dürfte das kaum passieren. wenn doch, sollten deine eltern die unterlagen nicht annehmen/zurückschicken und darauf verweisen, dass du verzogen bist.
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markimark
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« Antworten #6 am: 16. August 2010, 11:17:02 »

Sehr gut =) und wenn dieser Brief auch kein Einschreiben war?
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svennie
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« Antworten #7 am: 16. August 2010, 12:05:51 »

Sehr gut =)

Vielleicht hast du sunknown nicht verstanden!?

und wenn dieser Brief auch kein Einschreiben war?

Dann kommen wir doch zunächst mal zurück auf das Wesentliche:
Was ist wenn mein Einberufungsbescheid (der aussagt ich soll mir eine Zivistelle suchen)

Ein Einberufungsbescheid ist etwas anderes.

zu meinen Eltern geschickt wurde, ich aber meinen Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt habe? Und ich habe keinen Kontank mehr mit meinen Eltern...

Dann würde ich mir Gedanken darüber machen, was passiert, wenn früher oder später wirklich mal ein Einberufungsbescheid kommt.
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markimark
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« Antworten #8 am: 16. August 2010, 13:37:44 »

Ja wie reagtiert das BAZ würde mich interessieren:
Ich habe jetzt noch ca einen Monat Zeit um zu antworten, dass ich ne Zivistelle habe.
Wenn ich jetzt quasi die Post nicht bekommen habe (und dadurch nicht weiß, dass ich mir etwas suchen soll), müssten die mir in einem Monat eine Stelle zuweisen, da ich mich nicht drum gekümmert habe.
Ich denke mal spätestens dann kommt ein Einschreiben zu meinen Eltern. Wenn die dann Antoworten: Sorry wir haben den Brief vorher nie bekommen und unser Sohn ist umgezogen, müsste ich eigentlich nochmal einen Brief an meinen wirklichen Hauptsitz bekommen, den schon vor einem Monat meine Eltern bekommen haben und ich habe wieder eine längere Frist mir eine Zivistelle zu suchen...und der Janur + mein Geburtstag ist wieder ein Stück näher gerückt.
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svennie
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« Antworten #9 am: 16. August 2010, 15:28:11 »

Ich denke mal spätestens dann kommt ein Einschreiben zu meinen Eltern. Wenn die dann Antoworten: Sorry wir haben den Brief vorher nie bekommen und unser Sohn ist umgezogen, müsste ich eigentlich nochmal einen Brief an meinen wirklichen Hauptsitz bekommen, den schon vor einem Monat meine Eltern bekommen haben und ich habe wieder eine längere Frist mir eine Zivistelle zu suchen...und der Janur + mein Geburtstag ist wieder ein Stück näher gerückt.

Das BAZ ist überhaupt nicht verpflichtet, dir eine Frist einzuräumen, damit du dich selbst um eine Stelle kümmern kannst. Von daher wäre ich mit solchen Spielchen vorsichtig.
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markimark
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« Antworten #10 am: 17. August 2010, 13:28:07 »

Aber sie müssen mir einen Monat vor der Einberufung bescheid sagen oder nicht?
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svennie
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« Antworten #11 am: 17. August 2010, 14:00:08 »

Aber sie müssen mir einen Monat vor der Einberufung bescheid sagen oder nicht?

Zwischen Einberufung und Diensteintritt müssen 4 Wochen liegen.
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markimark
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« Antworten #12 am: 17. August 2010, 15:23:45 »

Und kann man in diesen 4 Wochen einen Antrag auf eine ärztliche Untersuchung stellen? Wenn ja, wird hierdurch die Frist verlängert?
Und noch eine Frage: Kann man in den 4 Wochen die kdv noch zurückziehen?
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svennie
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« Antworten #13 am: 17. August 2010, 18:42:39 »

Und kann man in diesen 4 Wochen einen Antrag auf eine ärztliche Untersuchung stellen?

Anträge kann man stellen wie man lustig ist. Ein Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung besteht aber nur, wenn man eben geraede nicht einberufen ist.

Wenn ja, wird hierdurch die Frist verlängert?

Das erst recht nicht.

Und noch eine Frage: Kann man in den 4 Wochen die kdv noch zurückziehen?

Man kann jederzeit auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Zurückziehen kann man den Antrag nur im Anerkennungsverfahren selbst.
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