Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung sieht das Prinzip der Wehrgerechtigkeit als erfüllt an, so lange der überwiegende Teil aller Wehrpflichtigen auch tatsächlich zum Grundwehrdienst einberufen wird. In ihrer Antwort (16/5578) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/5390) kündigt die Regierung an, in den Jahren 2007 und 2008 die Zahl der Grundwehrdienstleistenden nicht unter 35.000 sinken zu lassen. In den letzten Jahren ist nach Angaben der Regierung die Zahl derjenigen, die weder Wehrdienst noch Zivildienst geleistet haben, jedoch gestiegen. So wurden im Geburtsjahrgang 1981 24.229 junge wehrpflichtige Männer nicht gemustert, in den Geburtsjahrgängen 1982 waren es 32.231 und 1983 39.830. Angehörige dieser Jahrgänge werden nicht mehr zum Wehdienst gezogen, da sie die Regelheranziehungsgrenze für den Grundwehrdienst erreicht haben, das heißt ihr 23. Lebensjahr vollendet haben.
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_183/02.html