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Autor Thema: Heiraten WÄHREND des Zivildienstes -> Entlassung?  (Gelesen 604 mal)
thickstone
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Beiträge: 21


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« am: 5. Oktober 2010, 22:47:13 »

Ich weiß, dass man nicht zum Zivildienst/zur Bundeswehr herangezogen wird, wenn verheiratet ist oder eine eingetragene Partnerschaft hat. Was ist allerdings, wenn ich den Dienst schon angetreten habe und dann erst heirate? Kann ich über einen Antrag eine Entlassung erwirken?
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 5. Oktober 2010, 23:16:26 »

Ich weiß, dass man nicht zum Zivildienst/zur Bundeswehr herangezogen wird, wenn verheiratet ist oder eine eingetragene Partnerschaft hat.

Nein, dies gilt nur auf Antrag.

Was ist allerdings, wenn ich den Dienst schon angetreten habe und dann erst heirate? Kann ich über einen Antrag eine Entlassung erwirken?

Ja, über einen Antrag auf Befreiung vom Zivildienst:

http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__10.html (Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a)
http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__43.html (Abs. 1 Nr. 6)
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