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Autor Thema: Gesundheitsakten beim Widerspruch  (Gelesen 1472 mal)
bluex
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Beiträge: 1


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« am: 14. Mai 2010, 12:57:43 »

Hallo,

folgendes, mein Kumpel wurde begrenzt tauglich gemustert und hat dagegen fristgerecht widerspruch eingelegt mit der bitte die Gesundheitsakte ihn zuzuschicken.

Nun kam ein Brief das bis zum 25.05 ein Grund nachgereicht werden soll und anbei die eigenen Atteste, die er bei der Musterung abgegeben hat, als Gesundheitsakte.

Meine Frage nun, müsste die Gesundheitsakte nicht noch aus weiteren Elementen bestehen, mitunter die vom Musterungsarzt, die zur der tauglichkeits Feststellung geführt hat?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 14. Mai 2010, 20:49:20 »

Meine Frage nun, müsste die Gesundheitsakte nicht noch aus weiteren Elementen bestehen, mitunter die vom Musterungsarzt, die zur der tauglichkeits Feststellung geführt hat?

Natürlich. Noch einmal deutlich nachhaken!
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tomcat
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Beiträge: 5


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« Antworten #2 am: 18. Juli 2010, 13:53:57 »

Hallo Leute,
ich hab eine sehr wichtige Frage bzw ein problem. Bin seit 01.07 beim bund. Ich habe allerdings Asthma und Heuschnupfen........meine gesundheitlichen Schwächen. Am Tag der Eingangsuntersuchung wurde ich vom truppenarzt gefragt ob sich seit dem letzten Jahr (mein Musterungstermin)medikamentös etwas verändert hat. Da ich dem Musterungsarzt alles geschildert habe was ich an Krankheiten habe und dagegen nehme, habe ich zum truppenarzt mit nein geantwortet (weil alles bereits in den Akten steht) und unterschrieben. So:
Ich merkte gleich, dass mein Spray gegen Asthma auch nicht viel ausrichten kann, um ständig immer und überall sämtliche übungen mitmachen zu können. Sprich: ich fühle mich wehruntauglich.
Daraufhin bin ich zum truppenarzt und habe ihm das geschildert. Auf einmal werde ich angeschissen, warum ich das nicht gleich gesagt habe bei der Eingangsuntersuchung. Ich bin ja davon ausgegangen, dass alles in meinen Akten bekannt ist. Der Truppenarzt hat die sich dann auch nochmal angeguckt. Aber aufgrund der Unterschrift von mir wär ich "gesund und medikamentös eingestellt" und dass ich mich nicht fit fühle wollten die gar net wissen. Ende vom Lied war, dass ich angeblich nicht mehr ausgemusteret werden kann weil ich unterschrieben habe. 1) geht das? sich habe (gott sei dank) einen Facharzttermin bekommen, den ich noch antreten werde. DIeser erstellt ein Gutachten. 2) Sollte dieser feststellen, dass ich wehruntauglich bin aufgrund von Asthma, wird man mich dann doch ausmustern? Die können ja keinen untauglichen weitermachen lassen, nur wegen so nem Missverständnis wegen der Unterschrift......

Bitte antwortet mit, ist sehr wichtig!
Gruß tomcat
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 18. Juli 2010, 14:47:22 »

Sprich: ich fühle mich wehruntauglich.

Aber Widerspruch gegen den Musterungsbescheid hast du damals nicht eingelegt?

Daraufhin bin ich zum truppenarzt und habe ihm das geschildert. Auf einmal werde ich angeschissen, warum ich das nicht gleich gesagt habe bei der Eingangsuntersuchung. Ich bin ja davon ausgegangen, dass alles in meinen Akten bekannt ist. Der Truppenarzt hat die sich dann auch nochmal angeguckt. Aber aufgrund der Unterschrift von mir wär ich "gesund und medikamentös eingestellt"

Na da kannst du mal sehen, was du unterschrieben hast...

und dass ich mich nicht fit fühle wollten die gar net wissen. Ende vom Lied war, dass ich angeblich nicht mehr ausgemusteret werden kann weil ich unterschrieben habe. 1) geht das?

nein geht nicht.

sich habe (gott sei dank) einen Facharzttermin bekommen, den ich noch antreten werde. DIeser erstellt ein Gutachten. 2) Sollte dieser feststellen, dass ich wehruntauglich bin aufgrund von Asthma, wird man mich dann doch ausmustern?

Wenn du längere Zeit oder dauernd dienstunfähig bist, dann ja.

Die können ja keinen untauglichen weitermachen lassen, nur wegen so nem Missverständnis wegen der Unterschrift......

Ah ja, Mißverständnis ...

Früher war dieses Formular ganz originell. Auf der Vorderseite wurden sämtliche Angaben und Beschwerden eingetragen, man hat allerdings nur die Rückseite zu sehen bekommen, auf der dann nur noch der Rest des Textes stand, dort sollte man bestätigen, dass es sich um die erste oder eben nicht um die erste Untersuchung handelt, dass "die Angaben" richtig sind, und - um noch weiter abzulenken - musste das Datum vom Wehrpflichtigen handschriftlich eingetragen werden.

Folge: Man wusste nicht, was man da in Wirklichkeit bestätigt und geht davon aus, es ginge nur um die Frage ob man schon einmal gemustert wurde.

Wie lief das bei dir?
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tomcat
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Beiträge: 5


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« Antworten #4 am: 18. Juli 2010, 16:41:50 »

Also Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid habe ich nicht eingelegt (kam schon mitte märz).
Zu dieser "Schicksalsunterschrift". Mir wurde wie gesagt nur diese Frage gestellt, ob sich etwas medikamentös verändert hat und sollte dann auf einem gelben Zettel (DIN A5) unterschreiben, der wiederum an den zettel gegehftet war, auf dem man 17 fragen zu eigenen krankheiten bzw derer aus der Familie beantworten musste. Auf diesem steht übrigens auch drauf, woran ich leide......Die reden da so, als sei ne Unterschrift wichtiger, als der Mensch um den es geht.......
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #5 am: 18. Juli 2010, 17:19:28 »

Also Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid habe ich nicht eingelegt (kam schon mitte märz).

Ich meinte den Widerspruch gegen den Musterungsbescheid.

Die reden da so, als sei ne Unterschrift wichtiger, als der Mensch um den es geht.......

Um Menschen geht es bei der Bundeswehr ja nicht, da geht es irgendwie nur ums Prinzip.
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