Sprich: ich fühle mich wehruntauglich.
Aber Widerspruch gegen den Musterungsbescheid hast du damals nicht eingelegt?
Daraufhin bin ich zum truppenarzt und habe ihm das geschildert. Auf einmal werde ich angeschissen, warum ich das nicht gleich gesagt habe bei der Eingangsuntersuchung. Ich bin ja davon ausgegangen, dass alles in meinen Akten bekannt ist. Der Truppenarzt hat die sich dann auch nochmal angeguckt. Aber aufgrund der Unterschrift von mir wär ich "gesund und medikamentös eingestellt"
Na da kannst du mal sehen, was du unterschrieben hast...
und dass ich mich nicht fit fühle wollten die gar net wissen. Ende vom Lied war, dass ich angeblich nicht mehr ausgemusteret werden kann weil ich unterschrieben habe. 1) geht das?
nein geht nicht.
sich habe (gott sei dank) einen Facharzttermin bekommen, den ich noch antreten werde. DIeser erstellt ein Gutachten. 2) Sollte dieser feststellen, dass ich wehruntauglich bin aufgrund von Asthma, wird man mich dann doch ausmustern?
Wenn du längere Zeit oder dauernd dienstunfähig bist, dann ja.
Die können ja keinen untauglichen weitermachen lassen, nur wegen so nem Missverständnis wegen der Unterschrift......
Ah ja, Mißverständnis ...
Früher war dieses Formular ganz originell. Auf der Vorderseite wurden sämtliche Angaben und Beschwerden eingetragen, man hat allerdings nur die Rückseite zu sehen bekommen, auf der dann nur noch der Rest des Textes stand, dort sollte man bestätigen, dass es sich um die erste oder eben nicht um die erste Untersuchung handelt, dass "die Angaben" richtig sind, und - um noch weiter abzulenken - musste das Datum vom Wehrpflichtigen handschriftlich eingetragen werden.
Folge: Man wusste nicht, was man da in Wirklichkeit bestätigt und geht davon aus, es ginge nur um die Frage ob man schon einmal gemustert wurde.
Wie lief das bei dir?