hallo..
erst einmal danke für die schnelle Antwort..
Es gibt eine Personalaktenverordnung wonach Aktenkopien angefertigt werden
können wenn dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen. Dies war bis vor einiger Zeit die einzige Rechtsgrundlage um an eine Kopie - zumindest theoretisch - herankommen zu können.
Seit September 2005 gibt es aber das sog. "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes".
Nachlesbar ist das hier:
http://bundesrecht.juris.de/ifg*grübel*... in dem gesetz finde ich auf den ersten Blick nichts, was gegen eine herausgabe einer Kopie spricht..
§1-Grundsatz ..könnte man eigentlich anwenden...also habe ich einen Anspruch auf Zugang der Infos und mein Wunsch nach einer Kopie könnte demnach nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden (Absatz (2)...)
inwieweit eine Kopie einen erhöhten Verwaltungsaufwand darstellen sollte entzieht sich meiner Kenntnis...
§3-Schutz von öfentlichen Belangen:.... nunja.. ob meine Daten bei Herausgabe die Öffentlichkeit gefährden würden ..glaube ja wohl nicht *g*
§5-Schutz personenbezogener daten... es handelt sich um meine Daten für mich... dürfte also auch nicht greifen...
leider kann cih die dame telefonisch nicht erreichen um den wahren Grund zu erfahren, also auf welcher Grundlage sie es ablehnt, denn *aus rechtlichen Gründen*..ist schon etwas dürftig finde ich...
Läuft die Widerspruchsfrist noch?
jupp... Musterung war am 17.1.2008
es wurde noch kein Widerspruch gegen T2 eingelegt, da wir wie gesagt erst einmal die Eintragungen sehen wollen...
Man kann es sich auch unnötig schwer machen. Ein Satz "gegen den Musterungsbescheid von xx.xx.xx lege ich Widerspruch ein, die Begründung reiche ich nach" hätte genügt.
nun... ich wollte mir den Stress evtl. ersparen und dachte *erst mal reinsehen und gucken ob es sich lohnen würde*
ist nicht allein schon der Vermerk *Einberufung zu den Wintermonaten* ein Ausmusterungsgrund?
Eigentlich schon.
hast du da irgendwelche Unterlagen nachdem man da was begründen könnte... irgendwelche Links zu Urteilen oder so?
wüsste jetzt nicht wie ich das stichhaltig unetrmauern könnte, denn nur zu sagen *ich bin der Meinung, dass...* wär meines Erachtens zu wenig.... es müsste dann im allerersten Schreiben möglichst so hieb- und stichfest sein, dass die gar nicht anders könenn als auszumustern...
vielen Dank jedenfalls... freue mich auf weitere Tipps.... habe diese Woche ja noch Zeit für die Akteneinsicht zu kämpfen