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Autor Thema: Gesundheitsakte  (Gelesen 2878 mal)
HH07
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Beiträge: 9


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« am: 21. Januar 2008, 15:55:52 »

Hallo,

eine Frage:
kommt man irgendwie an eine Kopie der Gesundheitsakte heran?
gibt es da irgendwelche Paragrafen?

wir hatten nämlich um eine *Übersendung einer vollständigen Kopie der gesundheitsakte* gebeten und erhalten diese nicht...
auf dem AB hatten wir nur eine Nachricht von einer Dame, die meinte, dass die Akte aus rechtlichen Gründen nicht herausgegeben werden darf, man aber komme könne und hineingucken könnte...

jetzt in der schriftlichen Abi-Phase ist dazu aber gar keine Zeit, außerdem hätten ich ja schon gerne etwas schriftliches in der Hand, falls ich einen Widerspruch gegen das T2 schreiben müsste oder eben einen Verweigerung...
dazu ist es sicher nützlich die Eintragungen schwarz auf weiß zu haben, damit darauf Bezug nehmen kann.
au0ßerdem werden einige Eintragungen gar nicht stimmen, weil vor Ort waren die nicht mehr so präsent, z.B. stehen da 100%ig falsche Angaben zu den Kinderkrankheiten drin  Augen rollen

wie kommen wir also an eine Kopie der Akte heran?
oder MUSS immer Widerspruch eingelegt werden um evtl. an die Unterlagen zu kommen?

es wurde noch kein Widerspruch gegen T2 eingelegt, da wir wie gesagt erst einmal die Eintragungen sehen wollen...
unnötigen Stress wegen eines Widerspruchs kann ich jetzt nicht gebrauchen.. die Zeit habe ich nicht....
es sei denn, dass eindeutige Zeichen dafür sprechen ausgemustert zu werden....
ansonsten wird verweigert wenn die Einberufung kommt

ist nicht allein schon der Vermerk *Einberufung zu den Wintermonaten* ein Ausmusterungsgrund?
dachte immer...entweder das ganze Jahr tauglch oder eben nicht tauglich  Huch
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 21. Januar 2008, 23:39:31 »

Hallo,

eine Frage:
kommt man irgendwie an eine Kopie der Gesundheitsakte heran?
gibt es da irgendwelche Paragrafen?

wir hatten nämlich um eine *Übersendung einer vollständigen Kopie der gesundheitsakte* gebeten und erhalten diese nicht...
auf dem AB hatten wir nur eine Nachricht von einer Dame, die meinte, dass die Akte aus rechtlichen Gründen nicht herausgegeben werden darf, man aber komme könne und hineingucken könnte...

Es gibt eine Personalaktenverordnung wonach Aktenkopien angefertigt werden können wenn dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen. Dies war bis vor einiger Zeit die einzige Rechtsgrundlage um an eine Kopie - zumindest theoretisch - herankommen zu können.

Seit September 2005 gibt es aber das sog. "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes".

Nachlesbar ist das hier: http://bundesrecht.juris.de/ifg

jetzt in der schriftlichen Abi-Phase ist dazu aber gar keine Zeit, außerdem hätten ich ja schon gerne etwas schriftliches in der Hand, falls ich einen Widerspruch gegen das T2 schreiben müsste oder eben einen Verweigerung...

Läuft die Widerspruchsfrist noch?

wie kommen wir also an eine Kopie der Akte heran?
oder MUSS immer Widerspruch eingelegt werden um evtl. an die Unterlagen zu kommen?

Dazu muss kein Widerspruch eingelegt werden aber die Widerspruchsfrist verstreicht halt sehr schnell.

es wurde noch kein Widerspruch gegen T2 eingelegt, da wir wie gesagt erst einmal die Eintragungen sehen wollen...

Man kann es sich auch unnötig schwer machen. Ein Satz "gegen den Musterungsbescheid von xx.xx.xx lege ich Widerspruch ein, die Begründung reiche ich nach" hätte genügt.

unnötigen Stress wegen eines Widerspruchs kann ich jetzt nicht gebrauchen.. die Zeit habe ich nicht....
es sei denn, dass eindeutige Zeichen dafür sprechen ausgemustert zu werden....
ansonsten wird verweigert wenn die Einberufung kommt

ist nicht allein schon der Vermerk *Einberufung zu den Wintermonaten* ein Ausmusterungsgrund?

Eigentlich schon.

dachte immer...entweder das ganze Jahr tauglch oder eben nicht tauglich  ??

Das sieht das KWEA offenbar anders, ein Widerspruch wäre daher schon sehr wichtig.
Gespeichert
HH07
Newbie
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Beiträge: 9


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« Antworten #2 am: 22. Januar 2008, 14:21:56 »

hallo..
erst einmal danke für die schnelle Antwort..


Es gibt eine Personalaktenverordnung wonach Aktenkopien angefertigt werden können wenn dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen. Dies war bis vor einiger Zeit die einzige Rechtsgrundlage um an eine Kopie - zumindest theoretisch - herankommen zu können.

Seit September 2005 gibt es aber das sog. "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes".

Nachlesbar ist das hier: http://bundesrecht.juris.de/ifg

*grübel*... in dem gesetz finde ich auf den ersten Blick nichts, was gegen eine herausgabe einer Kopie spricht..
§1-Grundsatz ..könnte man eigentlich anwenden...also habe ich einen Anspruch auf Zugang der Infos und mein Wunsch nach einer Kopie könnte demnach nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden (Absatz (2)...)
inwieweit eine Kopie einen erhöhten Verwaltungsaufwand darstellen sollte entzieht sich meiner Kenntnis...
§3-Schutz von öfentlichen Belangen:.... nunja.. ob meine Daten bei Herausgabe die Öffentlichkeit gefährden würden ..glaube ja wohl nicht *g*
§5-Schutz personenbezogener daten... es handelt sich um meine Daten für mich... dürfte also auch nicht greifen...

leider kann cih die dame telefonisch nicht erreichen um den wahren Grund zu erfahren, also auf welcher Grundlage sie es ablehnt, denn *aus rechtlichen Gründen*..ist schon etwas dürftig finde ich...



Läuft die Widerspruchsfrist noch?

jupp... Musterung war am 17.1.2008

es wurde noch kein Widerspruch gegen T2 eingelegt, da wir wie gesagt erst einmal die Eintragungen sehen wollen...

Man kann es sich auch unnötig schwer machen. Ein Satz "gegen den Musterungsbescheid von xx.xx.xx lege ich Widerspruch ein, die Begründung reiche ich nach" hätte genügt.

nun... ich wollte mir den Stress evtl. ersparen und dachte *erst mal reinsehen und gucken ob es sich lohnen würde*


ist nicht allein schon der Vermerk *Einberufung zu den Wintermonaten* ein Ausmusterungsgrund?

Eigentlich schon.

hast du da irgendwelche Unterlagen nachdem man da was begründen könnte... irgendwelche Links zu Urteilen oder so?
wüsste jetzt nicht wie ich das stichhaltig unetrmauern könnte, denn nur zu sagen *ich bin der Meinung, dass...* wär meines Erachtens zu wenig.... es müsste dann im allerersten Schreiben möglichst so hieb- und stichfest sein, dass die gar nicht anders könenn als auszumustern...

vielen Dank jedenfalls... freue mich auf weitere Tipps.... habe diese Woche ja noch Zeit für die Akteneinsicht zu kämpfen
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 22. Januar 2008, 14:39:33 »

leider kann cih die dame telefonisch nicht erreichen um den wahren Grund zu erfahren, also auf welcher Grundlage sie es ablehnt, denn *aus rechtlichen Gründen*..ist schon etwas dürftig finde ich...

Anrufen wird nichts bringen. Die Frau weiß es nicht besser und erfindet höchstens neue Ausreden warum das angeblich nicht gehen soll. Schriftlich darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung besteht, diese Daten zugänglich zu machen. Wird das abgelehnt, könnte man z. B. klagen. In aller Regel funktioniert aber die Drohung schon, dann macht man sich nämlich ganz langsam Gedanken darüber, was man wohl in der Vergangenheit immer falsch gemacht hat.

Das KWEA wird die Daten nur dann zurückhalten können, wenn wirklich enstzunehmende Gründe vorliegen, dessen Offenbarung für die Sicherheit der Bundesrepublik von Belang sein könnten oder eben Rechte Dritter betreffen. All das ist bei den Unterlagen über eine Ärztliche Untersuchung desjenigen, der Akteneinsicht haben möchte wohl nie der Fall.

Es soll schon Fälle gegeben haben, in denen sich das KWEA ernsthaft auf den Standpunkt der "ärztlichen Schweigepflicht" gestellt hat.Das ist dann aber wirklich zu dämlich.


Läuft die Widerspruchsfrist noch?

jupp... Musterung war am 17.1.2008

Dann sollte in jedem Fall schon mal Widerspruch eingelegt werden - ohne Begründung.


ist nicht allein schon der Vermerk *Einberufung zu den Wintermonaten* ein Ausmusterungsgrund?

Eigentlich schon.

hast du da irgendwelche Unterlagen nachdem man da was begründen könnte... irgendwelche Links zu Urteilen oder so?

Ein Urteil habe ich dazu leider nicht, weiß aber nur, dass diese Meinung in Fachkreisen vertreten wird, nachzulesen auch hier, wo sich Herr Rechtsanwalt Hofferbert zu diesem Themenkreis äußert:

http://www.forum-wehrpflicht.de/probleme-mit-der-wehrpflicht-zeigen.php?ID=1273
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