Wäre interessant, was ihr dazu meint. Vor allem wie man so etwas formulieren kann, ohne das es den Eindruck hat, man will sich vor dem Wehrdienst drücken^^
Möglich ist dies schon, es gibt dabei aber ein Problem: Grundsätzlich bist du einberufbar und die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn du nicht zur Einberufung heranstehst, du könntest also theoretisch schlafende Hunde wecken und womöglich auch den Eindruck erwecken, du würdest dich drücken wollen - aber das will ja ohnehin fast jeder.
Planst du einen Umzug in die Schweiz oder hättest du noch einen Wohnsitz in Deutschland, dann könntest du ggf. in den ersten beiden Semestern pendeln (genehmigungsfrei) und hättest dann einen Zurückstellungsgrund, würdest also nach deinem erfolgreichen Zurückstellungsantrag bis zum Ende des Studiums garnicht mehr zur Einberufung heranstehen und hättest damit auch Anspruch auf eine Genehmigung des Auslandsaufenthalts.