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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Genehmigung eines Auslandsaufenthalts wegen Studiums  (Gelesen 1827 mal)
samsam
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Beiträge: 8


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« am: 13. Januar 2007, 23:49:16 »

Hi,

ich hatte irgendwie keinen Plan, wo ich das hier hinschreiben sollte, deshalb hab ich mir mal diese Kategorie ausgesucht.
Also:

Ist es möglich, eine Genehmigung eines Auslandsaufenthalts in der Schweiz zu Studienzwecken zu erhalten, auch wenn man der Wehrüberwachung untersteht und man nach der Musterung auf seinen Einberufungsbescheid wartet oder wird man nach so einem Antrag erst recht umgehend einberufen?

Wäre interessant, was ihr dazu meint. Vor allem wie man so etwas formulieren kann, ohne das es den Eindruck hat, man will sich vor dem Wehrdienst drücken^^

Schönen Abend noch.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 14. Januar 2007, 00:24:10 »

Wäre interessant, was ihr dazu meint. Vor allem wie man so etwas formulieren kann, ohne das es den Eindruck hat, man will sich vor dem Wehrdienst drücken^^

Möglich ist dies schon, es gibt dabei aber ein Problem: Grundsätzlich bist du einberufbar und die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn du nicht zur Einberufung heranstehst, du könntest also theoretisch schlafende Hunde wecken und womöglich auch den Eindruck erwecken, du würdest dich drücken wollen - aber das will ja ohnehin fast jeder.

Planst du einen Umzug in die Schweiz oder hättest du noch einen Wohnsitz in Deutschland, dann könntest du ggf. in den ersten beiden Semestern pendeln (genehmigungsfrei) und hättest dann einen Zurückstellungsgrund, würdest also nach deinem erfolgreichen Zurückstellungsantrag bis zum Ende des Studiums garnicht mehr zur Einberufung heranstehen und hättest damit auch Anspruch auf eine Genehmigung des Auslandsaufenthalts.
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samsam
Newbie
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Beiträge: 8


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« Antworten #2 am: 14. Januar 2007, 14:36:25 »

Planst du einen Umzug in die Schweiz oder hättest du noch einen Wohnsitz in Deutschland, dann könntest du ggf. in den ersten beiden Semestern pendeln (genehmigungsfrei).

Wenn man dann immer noch seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat bedeutet das, dass man dann theoretisch einmal alle 3 Monate über die Grenze nach Deutschland springen müsste oder zu seinem ständigen Wohnsitz muss?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 14. Januar 2007, 16:51:08 »

Wenn man dann immer noch seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat bedeutet das, dass man dann theoretisch einmal alle 3 Monate über die Grenze nach Deutschland springen müsste oder zu seinem ständigen Wohnsitz muss?

Das Gesetz spricht von Auslandsaufenthalten bis 3 Monate und über 3 Monate. Allerdings musst du deinen Wohnsitz behalten und dem Grunde nach auch mal aufsuchen, weil es sonst ja kein Wohnsitz mehr ist.
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