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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Frühe Musterung-->Nachuntersuchung?  (Gelesen 3724 mal)
alex89
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Beiträge: 9


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« am: 16. Juni 2008, 14:12:23 »

Hallo, erstmal wollte ich sagen: tolles Forum, echt klasse!!! Habe hier schon sehr viel Nützliches erfahren!!

Trotzdem hätte ich noch ein paar Fragen und es wäre echt toll wenn mir die jemand beantworten könnte.

X besucht zurzeit die 12. Klasse des Gymnasiums und wird voraussichtlich im Juni/ Juli nächsten Jahres sein Abitur machen. Da X einen tollen Job hat, den er nicht verlieren möchte, und außerdem jede Menge Verpflichtungen denen er nachkommen muss und X eigentlich auch keine Lust hat 9 Monate seines Lebens für Krieg spielen rauszuschmeißen, überlegt er sich nun, wie er der Bundeswehr entkommen kann.

X hat für Mitte Juli eine „Einladung“ zur Musterung erhalten.
X wird bei der Musterung angeben, noch bis nächstes Jahr die Schule zu besuchen.
Selbstverständlich wird X sich darum zu bemühen, ausgemustert werden, allerdings besteht der Verdacht aufgrund nur geringer körperlicher Mängel lediglich als „verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten“ (T2) gemustert zu werden.
Sollte dieser Fall eintreten, hat X folgenden Plan: X wird gegen das Musterungsergebnis Widerspruch einlegen, und darauf hoffen, doch noch ausgemustert zu werden.
Sollte dieser unwahrscheinliche Fall nicht eintreten, wird X ersteinmal abwarten, ob er zu den glücklichen gehört, die zwar wehrdienstfähig gemustert wurden, vom KWEA aber trotzdem nicht eingezogen werden.
Für den Fall dass X auch dieses Glück nicht hat, wird er eine Nachuntersuchung aufgrund eines verschlechterten Gesundheitszustandes anfordern.(bis dahin ist seit der eigentlichen Musterung schon fast ein Jahr ins Land gezogen)

Kann X dann gegen das Ergebnis der Nachuntersuchung Widerspruch einlegen? Hat dieser Widerspruch eine aufschiebende Wirkung? Kann anschließend auch wie gegen das Ergebnis des Musterungswiderspruchverfahrens vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden während gleichzeitig ein KDV Antrag gestellt wird? Oder funktioniert diese Vorgehensweise nur nach einem vergeblichen Widerspruch gegen das Musterungsergebnis.

X möchte nicht schon gegen das Ergebnis des Musterungswiderspruchverfahrens klagen, da die dadurch gewonnene Zeit X jetzt noch nichts bringt, sondern erst nach dem Abitur, bis der nächste Zurückstellungsgrund erreicht ist.(z.B. Studium)
Oder soll X lieber versuchen, die Musterung an sich möglichst lange herauszuzögern?

Für Hilfe wäre X seeeeeehhhrr dankbar und ich wäre wiedermal ein Stück schlauer Zwinkernd
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 17. Juni 2008, 12:02:28 »

Zur Klarstellung: Kein im Wehrpflichtgesetz erwähtnes Rechtsmittel mit Ausnahme des Widerspruchs gegen den Musterungsbescheid hat aufschiebende Wirkung.

Bei der Kombination "Klage gegen den Widerspruchsbescheid" und "KDV-Antrag" tritt die aufschiebende Wirkung nur deshalb ein, weil der KDV-Antrag erst dann an das BAZ weitergeleitet werden darf, wenn über den Musterungsbescheid endgültig entschieden wurde. Legt man gegen einen Bescheid nach einer Überprüfungsuntersuchung Widerspruch ein (oder erhebt man gegen den Widerspruchsbescheid Klage), dann ist das KWEA durch nichts daran gehindert den KDV-Antrag ans BAZ weiterzuleiten. Wirst du dann anerkannt, dann ist das BAZ auch nicht gehindert, dich zum Zivildienst einzuberufen. Es bietet sich vorliegend also in der Tat an, den Musterungstermin so weit wie möglich zu verschieben.
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alex89
Newbie
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Beiträge: 9


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« Antworten #2 am: 17. Juni 2008, 13:42:38 »

Vielen Dank svennie, dann bin ich jetzt schonwieder schlauer!
Aber wie kann X denn den Ausmusterungstermin möglichst lange herauszögern?
Wenn X einfach nicht erscheint, dann bekommt er doch innerhalb kurzer Zeit eine erneute Ladung zur Musterung und wenn er dann wieder nicht erscheint kann er doch sogar durch die Polizei vorgeführt werden, oder sehe ich da etwas falsch?
Da X erst nächstes Jahr Abitur macht, würde es ja nur helfen wenn er es schafft, die Musterung bis nächstes Jahr herauszuzögern.
Gibt es dafür eine Möglichkeit? Würde es helfen, wenn X versucht am besagten Termin "vorrübergehend wehrdienstuntauglich" (T4) gemustert zu werden? (X bekommt in nächster Zeit die Weisheitszähne gezogen, und könnte mit dicken Backen erscheinen) Wird X in diesem Fall dann nochmal gemustert oder handelt es sich auch hier um eine Nachuntersuchung?
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