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Autor Thema: Fristen Meldung einer Ausbildung - Duales Studium  (Gelesen 4803 mal)
Mich90
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« am: 19. Januar 2009, 23:55:25 »

Hallo,
Folgender Fall...
A hat einen dualen Studienplatz sicher, der am 1.9. beginnt, könnte aber aufgrund von T2 am 1.7. eingezogen werden.
A hat nun den Ausbildungsvertrag des Betriebes erhalten. Bis wann muss A dies dem KWEA melden?
A ist sehr interessiert an dem Dualen Studiengang und weiß auch, dass das mit dem DS so eine Sache mit der Rechtslage ist. Die Eindeutigkeit ist hier wohl nciht gegeben.
Sollte A nun sofort auf Zurückstellung beziehen und alles einreichen? Was wäre alles ? Den Vertrag? Oder sollte A lieber "sachte" an das Thema herangehen, um sich alles "aus der Nase ziehen" zu lassen, damit der 1.7. gar nicht mehr in betracht kommen kann, da das Verfahren dann wahrscheinlich sehr lange dauern würde?
Herzlichen Dank
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svennie
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« Antworten #1 am: 23. Januar 2009, 19:36:27 »

Bis wann muss A dies dem KWEA melden?

überhaupt nicht.

A ist sehr interessiert an dem Dualen Studiengang und weiß auch, dass das mit dem DS so eine Sache mit der Rechtslage ist. Die Eindeutigkeit ist hier wohl nciht gegeben.

Doch, seit der letzten Änderung des Wehrpflichtgesetzes schon.

Sollte A nun sofort auf Zurückstellung beziehen und alles einreichen?

Das kommt darauf an, ob eine Zurückstellung deine Heranziehungsgrenze erhöhen würde. Falls ja, würde ich erst mal warten.
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Analapfelstrudel
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« Antworten #2 am: 2. November 2009, 17:12:42 »

Ich bin nächste Jahr mit der Schule fertig (Abi), habe dann auch ne Ausbildung zum 1.8. (DS), bin da 21,5 Jahre alt, wenn fertig ca. 24,5.

Zurückstellung ja oder? ALso möglichst bald?

Und wie wahrscheinlich ist es, mich in dem halben Jahr danach dann auch noch zu ziehen? Es bliebe wahrscheinlich nur ein Termin übrig (der 1.10., da ich denke ich mal eher im Spätsommer fertig sein werde) (so in etwaaa vll.)
Zurückstellung versuchen ersma, welche schwierig werden könnte, da der 1.7. in BEtracht käme, die Studienphase aber erst 12 Wochen nach dem 1.8. (Ausbildungsbeginn) anfinge, also mehr als 3 Monate.

Was da machen?
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svennie
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« Antworten #3 am: 3. November 2009, 13:49:52 »

Ich bin nächste Jahr mit der Schule fertig (Abi), habe dann auch ne Ausbildung zum 1.8. (DS), bin da 21,5 Jahre alt, wenn fertig ca. 24,5.

Zurückstellung ja oder? ALso möglichst bald?

Du solltest die Zurückstellung zeitnah beantragen, es gibt aber keine Frist, außer dass eben der Zurückstellungsanspruch spätestens im Widerspruchsverfahren gegen den Einebrufungsbescheid geltendgemacht werden müsste.

Und wie wahrscheinlich ist es, mich in dem halben Jahr danach dann auch noch zu ziehen?

Das lässt sich nicht sagen, zumal nicht klar ist, ob die Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 6 Monate zu mehr Einberufungen führt.

Es bliebe wahrscheinlich nur ein Termin übrig (der 1.10., da ich denke ich mal eher im Spätsommer fertig sein werde) (so in etwaaa vll.)

Das wirst du dann sehen ...

Zurückstellung versuchen ersma, welche schwierig werden könnte, da der 1.7. in BEtracht käme, die Studienphase aber erst 12 Wochen nach dem 1.8. (Ausbildungsbeginn) anfinge, also mehr als 3 Monate.

Was da machen?

Mit dem Arbeitgeber sprechen, ggf. die Ausbildung einen Monat später beginnen lassen, dann stimmt die 3-Monats-Frist wieder. Vorher machst du dann ggf. ein bezahltes Praktikum bei ihm.
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Analapfelstrudel
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« Antworten #4 am: 3. November 2009, 14:31:01 »

Später beginnen lassen? Ich dachte eher früher, sprich 1.7.? Wenn ich später "anfangen" würde, läger die Studiphase doch noch weiter weg vom 1.7. (z.B. bei Beginn 1.9.)

?

Und mal angenommen ich krieg das mit der Zurückstellung hin (ohne Probleme) und bin dann später fertig, wie gesagt mit dem halben Jahr und bekäme dann evtl. die Einberufung, wie könnte oder müsste ich dann mit der Verweigerung verfahren, um Aufschub zu bekommen und evtl. den/die letzte(n) Termine vor meinem 25. verstreichen zu lassen?

Ich weiß ja nicht genau, was auf meiner rechtlich verbindlichen Zusage, die bald kommen soll draufsteht.
Soll ich die Zurückstellung schreiben mit dem Bescheid dabei und es erstmal versuchen? (steht ja nicht fest, dass die mich nich einfach so zurückstellen ohne zu meckern^^)
Oder schauen, falls da was mit Ausbildungsbeginn am 1.8. draufsteht, lieber n neuen Wisch mit 1.7. etc. zu bekommen und das dann dahin zu schicken?
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svennie
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« Antworten #5 am: 3. November 2009, 14:48:20 »

Später beginnen lassen?

ja.

Ich dachte eher früher, sprich 1.7.? Wenn ich später "anfangen" würde, läger die Studiphase doch noch weiter weg vom 1.7. (z.B. bei Beginn 1.9.)

Verstehe ich nicht. Aber vielleicht reden wir auch aneinander vorbei.

Wann beginnt das Studium, wann der praktische Teil der Ausbildung?

Und mal angenommen ich krieg das mit der Zurückstellung hin (ohne Probleme) und bin dann später fertig, wie gesagt mit dem halben Jahr und bekäme dann evtl. die Einberufung, wie könnte oder müsste ich dann mit der Verweigerung verfahren, um Aufschub zu bekommen und evtl. den/die letzte(n) Termine vor meinem 25. verstreichen zu lassen?

Vor einer Einebrufung muss erstmal eine Anhörung erfolgen. Diese Möglichkeit solltest du nutzen, um eine Überprüfungsuntersuchung zu beantragen. Wenn diese dann stattgefunden hat, so musst du dann entscheiden, ob noch eine Wahrscheinlichkeit der Einberufung besteht oder nicht und ggf. einfach einen KDV-Antrag stellen, diesen jedoch nicht begründen. Du kannst dich dann durch die Instanzen schleppen (Widerspruch, ggf. Klage), bis kein Einberufungstermin mehr "offen" ist.
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Analapfelstrudel
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« Antworten #6 am: 6. November 2009, 15:58:30 »

Also zu 1./2.:
Ich würde am 1.8. mit der Ausbildung beginnen (soweit ich erfahren habe beginnt der praktische Teil) und dann zunächst 12 Wochen im Betrieb sein und dann für 10 Wochen im Studium und dann wieder 12 Wochen Betrieb usw.

12 Wochen sind ja etwa 3 Monate (fast), das würde also noch der Regel entsprechen (max 3 Monate nach Beginn der Ausbildung). Also tabellarisch:

Mögl. Einberufung >>>  01.07.2010
Ausbildungsbeginn >>>  01.08.2010
Studienbeginn     >>> ~25.10.2010
Ausbildungsende   >>> ~30.07.2013
Mögl. Einberufung >>>  01.10.2013

Das is meine Lage so in etwa.

Was ich brauche ist eine Zurückstellung, bzw. n guten Tipp welche Regelung ich mit wem treffe, um nicht noch am 1.7. eingezogen zu werden

-> Früherer Ausbildungsbeginn mit Arbeitgeber klären / Einfach so die Zurückstellung beantragen um zu schauen ob die nich einfach doch "Ja"-sagen.

Tipps für das Ende der Ausbildung hab ich jetzt ja schon von dir gekriegt, die scheine ich verstanden zu haben und klingen schonmal gut.
Nur noch zu dem KDV für später:
Gar nicht begründen? So nach dem Motto "Hallo, ich möchte gern verweigern. Bitte absegnen." ? In der Hoffnung dass es dann abgelehnt wird um im Widerspruch gegen die Absage dann MIT einer Begründung zu kommen oder soll das vorher schon alles gewesen sein?
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svennie
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« Antworten #7 am: 6. November 2009, 20:52:48 »

Was ich brauche ist eine Zurückstellung, bzw. n guten Tipp welche Regelung ich mit wem treffe, um nicht noch am 1.7. eingezogen zu werden

Eine Zurückstellung gibts erst, wenn die Ausbildung angefangen hat, ansonsten bräuchtest du einen anderen Zurückstellungsgrund bzw. es müsste eine andere Wehrdienstausnahme vorliegen.

Gar nicht begründen? So nach dem Motto "Hallo, ich möchte gern verweigern. Bitte absegnen." ?

Nein, sowas wie "ich verweigere gem. Art. 4 (3) GG den Kriegsdienst mit der Waffe, Lebenslauf und Darlegung der Gewissensgründe reiche ich nach".

In der Hoffnung dass es dann abgelehnt wird um im Widerspruch gegen die Absage dann MIT einer Begründung zu kommen oder soll das vorher schon alles gewesen sein?

Na du kannst doch auch Widerspruch ohne Begründung einreichen, es geht allein darum, dass du während des Anerkennungsverfahrens nicht einberufbar bist.
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Analapfelstrudel
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« Antworten #8 am: 7. November 2009, 11:25:21 »

Aber mal ehrlich, wozu gibts dann eine Möglichkeit, ne Zurückstellung zu beantragen? Ich persönlich habe noch nie jemanden gekannt, dessen Ausbildung am 1.7. beginnt.
1.8. war immer das früheste und deshalb können die doch dann jeden Idioten einziehen... (jaja ich weiß, die Aufnahme einer rechtlich zugesagten Ausbildung darf auch nicht gestört werden was es mit dem 1.7. ja wäre) aber meine AUSBILDUNG (IHK-gemäß für 2 Jahre veranschlagt und mit Prüfung) beginnt am 1.8. und deren Aufnahme würde auch gestört, ich weiß ja nicht, wo sich diese Ausbildung (außer durch die Unterbrechung durch Studienzeit) von einer anderen Ausbildung unterscheidet... Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung ist ein ganz normaler Beruf, wieso soll ich den nicht ungestört lernen dürfen?
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« Antworten #9 am: 7. November 2009, 13:59:34 »

Aber mal ehrlich, wozu gibts dann eine Möglichkeit, ne Zurückstellung zu beantragen?

Um in den vom Gesetz eindeutig definierten Fällen eine besondere Härte zu vermeiden.

Der Gesetzgeber hat gesagt, dass bei einem dualen Studium eine besondere Härte in der Regel dann vorliegt, wenn ein solches unterbrochen wird. Er sagt weiter, dass bei einer normalen BErufsausbildung eine besondere Härte dann vorliegt, wenn wenn sie unterbrochen werden würde oder sie wegen des Wehrdienstes nicht begonnen werden könnte. Das ist der kleine aber feine Unterschied. Vor einigen Jahren hatten Abiturienten in der REgel erst dann einen ANspruch auf Zurückstellung bei einer Berufsausbildung, wenn 1/3 der Ausbildungszeit absolviert wurde.

Ich persönlich habe noch nie jemanden gekannt, dessen Ausbildung am 1.7. beginnt.

Ich auch nicht.

1.8. war immer das früheste und deshalb können die doch dann jeden Idioten einziehen... (jaja ich weiß, die Aufnahme einer rechtlich zugesagten Ausbildung darf auch nicht gestört werden was es mit dem 1.7. ja wäre) aber meine AUSBILDUNG (IHK-gemäß für 2 Jahre veranschlagt und mit Prüfung) beginnt am 1.8. und deren Aufnahme würde auch gestört, ich weiß ja nicht, wo sich diese Ausbildung (außer durch die Unterbrechung durch Studienzeit) von einer anderen Ausbildung unterscheidet... Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung ist ein ganz normaler Beruf, wieso soll ich den nicht ungestört lernen dürfen?

Ich persönlich finde die Formulierung des § 12 (4) Wehrpflichtgesetz auch alles andere als gelungen. Man kann da viel hineininterpretieren.
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« Antworten #10 am: 7. November 2009, 15:19:42 »

Jaja... das liebe Gesetz gibt einem immer die größtmögliche Planungssicherheit, nichts planen zu können :-)

Nun darf ich also versuchen mir irgendwas auszudenken um nicht am 1.7. eingezogen zu werden... Als rechtskundiger und voll informierter Abiturient der für sowas wie wohl jeder andere auch mal überhaupt gar keine Zeit hat ist das natürlich fabelhaft einfach.
>>> Was also tun?

Ich finde der Staat hätte einfach mal so sozial sein können und einen vor die Wahl stellen können "Mach ichs jetzt oder später?" Dann könnte man sagen ne ich mach erst die Ausbildung und meinetwegen dann die (dann nur noch 6 Monate) BW-Sch**** oder sowas. Diejenigen kann man dann doch verstärkt ansprechen später die sich zuvor zurückstellen haben lassen... oder halt sowas ähnliches.

Btw. ich hab hier im Job-Center n Mann sitzen, der lange Zeit bei der Bundeswehr war (glaub 16 Jahre oder sowas) und der nun hier Berater ist, hatte auch früher schonmal ne Jobberatung bei dem.
Könnte der mir vielleicht ne Möglichkeit aufzeigen ansonsten? Schließlich hat der ja mit beidem iwie Erfahrung.^^

Btw.2: Gibt es so eine Art Zeitraum in welchem man als Schüler ca. informiert wird über die EInberufung? (Die wissen ja, dass ich bis zum 30.6. nächsten Jahres inner Schule sein werd und mir dementsprechend ne EInberufung fürn 1.7. schicken oder eben nich usw.) Also dass man sagen kann "So um Weihnachten rum kannst du damit rechnen" oder ähnliches?
« Letzte Änderung: 7. November 2009, 17:56:38 von Analapfelstrudel » Gespeichert
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« Antworten #11 am: 7. November 2009, 20:23:57 »

Ich finde der Staat hätte einfach mal so sozial sein können und einen vor die Wahl stellen können "Mach ichs jetzt oder später?"

Das widerspräche aber der Systematik des Gesetzes. Das KWEA wählt aus, wen es einberuft und wann. Das nennt sich Einberufungsermessen.

Dann könnte man sagen ne ich mach erst die Ausbildung und meinetwegen dann die (dann nur noch 6 Monate) BW-Sch**** oder sowas.

Richtig, jetzt hast du aber auch gleich die Information geliefert, warum es eine solche Regelung nicht gibt.

Diejenigen kann man dann doch verstärkt ansprechen später die sich zuvor zurückstellen haben lassen...

Das wäre verfassungsrechtlich aber zutiefst bedenklich. Eine Zurückstellung gibt es nur zur Vermeidung besonderer Härten oder bei verübergehender Wehrdienstunfähigkeit (das ist jetzt leicht vereinfacht). Aber du kannst doch die Vermeidung einer besonderen Härte nicht hinterher noch bestrafen.

Btw. ich hab hier im Job-Center n Mann sitzen, der lange Zeit bei der Bundeswehr war (glaub 16 Jahre oder sowas) und der nun hier Berater ist, hatte auch früher schonmal ne Jobberatung bei dem.
Könnte der mir vielleicht ne Möglichkeit aufzeigen ansonsten?

Wer bei der Bundeswehr arbeitet, hat in der Regel keinen Plan von Wehrpflichtrecht. Der kennt das alles nur vom hörensagen und von der Dummquatscherei seienr Kameraden. Einen womöglich sinnvollen Tupp kann er dir vielleicht geben:

Solange du dich um eine Verpflichtung als Zeit- oder Berufssoldat bemühst, wird dich das KWEA in aller Regel in Ruhe lassen.

Schließlich hat der ja mit beidem iwie Erfahrung.^^

Aber eben nur irgendwie.

Btw.2: Gibt es so eine Art Zeitraum in welchem man als Schüler ca. informiert wird über die EInberufung?

Ja: mindestens 4 Wochen vorher, da kommt dann nämlich der Einberufungsbescheid.

(Die wissen ja, dass ich bis zum 30.6. nächsten Jahres inner Schule sein werd und mir dementsprechend ne EInberufung fürn 1.7. schicken oder eben nich usw.)

richtig und genau das wissen sie doch auch erst dann, wenn es auch wirklich passiert. Erst dann wissen sie, wie viele Wehrpflichtige insgesamt verfügbar sind.

Also dass man sagen kann "So um Weihnachten rum kannst du damit rechnen" oder ähnliches?

Nochmal ganz langsam:

Es gibt jedes Quartal geschätzt etwa 100.000 bis 120.000 Musterungen. Es gibt jedes Quartal eine schwankende Zahl von Kriegsdienstverweigerern, von Tauglichen, von Beifreiungs- und Zurückstellungsanträgen. Das heißt, die Zahl der pro Quartal neu verfügbaren Wehrpflichtigen ist Schwankungen unterworfen, genauso wie die Zahl der wegfallenden verfügbaren "alten" Wehrpflichtigen, etwa durch Zurückstellungs- und Befreiungsanträge. Gleichzeitig schlägt jetzt der Nachwende-Geburtenknick durch.

Sicher ist zur Zeit nur, dass aus der Zahl der verfügbaren Wehrpflichtigen rd. 12.000 bis 13.000 Wehrpflichtige pro Quartal einberufen werden und, dass es für diese Zahl im Bundeshaushalt genügend Haushaltsmittel gibt.

Das KWEA weiß also nicht, was Weihnachten 2010 passiert, in diesem speziellen Fall kommt noch hinzu, dass es zu einer Verkürzung des Grundwehrdienstes kommen soll, was auch zur Entlassung von seit dem 1.7.2010 einberufenen Wehrpflichtigen führen könnte, abhängig von der Formulierung im Gesetz (in der Vergangenheit konnte bei Verkürzung des Wehrdienstes eine Entlassung beantragt werden). Wird dies so umgesetzt, so könnten Januar und Ende März 2011 rd. 24.000 Wehrpflichtige ihre (vorzeitige) Entlassung beantragen, 12.000 weitere werden ohnehin zum Jahreswechsel entlassen. Es wird dir also jetzt niemand sagen können, ob man im Jahnuar 2011 eine "normale" Anzahl an Grundwehrdienstleistenden einberufen wird oder nicht, ob die Grundausbildung dann noch immer 3 Monate dauert oder (wie vor ein paar Jahren) nur 2 Monate. Ob man die Personalstärke durch zusätzliche Einberufungen auf dem gleichen Level hält oder nicht, ist derzeit auch nicht klar.

Hinzu kommt noch, dass - wenn alle Wehrpflichtigen sich auf die Hinterbeine stellen würden und keine KDV-Anträge bei der Musterung stellen würden, sondern erst bei der Einberufung - die Sache überhaupt nicht mehr plan- und steuerbar wäre. Und entsprechende Kampagnen gibt es in aller Regelmäßigkeit.
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Analapfelstrudel
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« Antworten #12 am: 8. November 2009, 11:42:48 »

Solange du dich um eine Verpflichtung als Zeit- oder Berufssoldat bemühst, wird dich das KWEA in aller Regel in Ruhe lassen.

Wie sieht dieses "Bemühen" denn aus? Muss man da soweit gehen, dass man was verbindliches eingeht oder muss ich denen nur irgendwas "vorgaukeln" (irgendwo mein Interesse vermelden o.ä.) ?

Ja: mindestens 4 Wochen vorher, da kommt dann nämlich der Einberufungsbescheid.

"mindestens", heißt das, zusammen mit der ausführlichen Version von dir grad über Einberufungs"kontingente" usw., soviel wie "Die haben da erst EINIGERMAßEN Planungssicherheit und machen das in der REGEL (falls mans so nennen kann) erst dann" oder KANN ich ganz rein >theoretisch< das Ding schon viel früher kriegen? Also wirklich Monate früher.

Danke nochmal für deine abschließenden Worte, letztendlich ne Möglichkeit, einigermaßen sicher um den 1.7. drumrumzukommen, ist wohl irgendwie nicht vorhanden außer ich brech mir nochn Bein oder sowas^^
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svennie
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« Antworten #13 am: 8. November 2009, 20:24:55 »

Wie sieht dieses "Bemühen" denn aus? Muss man da soweit gehen, dass man was verbindliches eingeht oder muss ich denen nur irgendwas "vorgaukeln" (irgendwo mein Interesse vermelden o.ä.) ?

Du kannst ja die ganze Geschichte wieder canceln, bevor es ernst wird. Du solltest deinen Wehrdienstberater im KWEA kontaktieren und ihm sagen, dass du die Qualifikation XY hast (Elektronik, Kfz-Mechatronik oder was auch immer) und du Zeitsoldat werden möchtest, Grundwehrdienst für dich aber aus finanziellen Gründen erstmal nicht in Frage kommt. Wenn der Mann gut ist, dann wird das Einebrufungsprozedere erstmal gestoppt und du wirst dann zu bestimmten Eingnungprüfungen eingeladen, etwa wie bei der Musterung, nur deulich gründlicher. Und wenn dir das zu bunt wird, dann teilst du mit, dass du kein Interesse mehr hast.

"mindestens", heißt das, zusammen mit der ausführlichen Version von dir grad über Einberufungs"kontingente" usw., soviel wie "Die haben da erst EINIGERMAßEN Planungssicherheit und machen das in der REGEL (falls mans so nennen kann) erst dann" oder KANN ich ganz rein >theoretisch< das Ding schon viel früher kriegen? Also wirklich Monate früher.

So gut 3-3,5 Monate früher ist wohl die Regel. Ein längerer Vorlauf dürfte die Ausnahme sein. Wäre die Frist weniger als 4 Wochen und erfolgte vorher keine Vorbenachrichtigung als Ersatz für Ausfälle, dann wäre die Einberufung eh rechtswidrig.

danke nochmal für deine abschließenden Worte, letztendlich ne Möglichkeit, einigermaßen sicher um den 1.7. drumrumzukommen, ist wohl irgendwie nicht vorhanden außer ich brech mir nochn Bein oder sowas^^

Das würd ich so nicht sagen, mit der Holzhammermethode geht immer irgendwas, sei es ein KDV-Antrag oder ähnliche Späßte. Die recheen sich aber unter Umständen nach dem Studium.
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« Antworten #14 am: 9. November 2009, 17:28:30 »

Meinst du denn nun dass ich einen Zurückstellungsantrag erstmal versuchen sollte sobald die Unterlagen da sind? Oder sollte ich auf eine Einberufung warten und erst dann reagieren (wo's evtl. ja zu spät sein könnte) oder wie würdest du vll. am ehesten verfahren?

Und ich bin ja T1 gemusterter (wusste es damals nicht besser, vll. doch Schmerzen im Rücken zu vermelden oder sowas^^), wieviel bringt ne Überprüfungsuntersuchung in der man starke Rückenschmerzen (ich hab eigentlich einen total krummen Rücken, kA wo die das "voll verwendungsfähig" hernahmen^^) vermeldet o.ä.? Die müssen ja schließlich marschieren mit viel Gepäck und das ginge mit vermehrten Rückenschmerzen ja nicht.^^
Ich vermute einfach mal, dass ich nich der einzige Spaßvogel bin, dem SOWAS eingefallen ist bis heute.^^
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