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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Frage zur Musterung  (Gelesen 1674 mal)
Laserman0815
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 18. Februar 2009, 16:21:08 »

Hallo an alle Zwinkernd



Ich hätte da ein paar fragen zur, bzw. nach der Musterung:



Die situation ist folgende,ich wurde genau heute vor 1jahr mit T2 gemustert, habe keine KDV antrag gestellt und auch nicht gesagt das ich Zivi machen möchte!
Ich hatte eigentlich nicht vor zum Bund zu gehen oder Zivi zu machen, da dies in meine Berufliche laufbahn nicht passen würde!


Nun zur ersten frage:

Wie soll ich mich verhalten?Huch?, zurzeit ist es ruhig........das heist ich habe kein einberufungsschreiben oder änliches erhalten.


Zweite Frage:

Könnte ich mich nochmal "Nachmustern" lassen oder sogar Ausmustern lassen? Bin zurzeit in Behandlung bei meinem Hautarzt da ich an Wärmereflux-Nesselsucht erkrankt bin(jedes mal wenn ich mich Körperlich anstrenge oder mein Körper übermassig Hitze produziert bekomme ich pustel und "juckanfälle".


Dritte Frage:


Was kann man von den sogenannten "Ausmusterungs-Anwälten halten?Taugen die was?, hat da jemand schon mal erfahrung mit einem gemacht??



Schonmal im vorraus Vielen Dank


MFG
Lserman0815



Gespeichert
sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 18. Februar 2009, 21:15:03 »

Zitat
Nun zur ersten frage:

Wie soll ich mich verhalten?Huch?, zurzeit ist es ruhig........das heist ich habe kein einberufungsschreiben oder änliches erhalten.
wie alt bist du?
aktuell besteht für dich kein handlungsbedarf.


Zitat
Zweite Frage:

Könnte ich mich nochmal "Nachmustern" lassen oder sogar Ausmustern lassen? Bin zurzeit in Behandlung bei meinem Hautarzt da ich an Wärmereflux-Nesselsucht erkrankt bin(jedes mal wenn ich mich Körperlich anstrenge oder mein Körper übermassig Hitze produziert bekomme ich pustel und "juckanfälle".
natürlich besteht -übrigens zu jeden zeitpunkt- die möglichkeit, dass der tauglichkeitsgrad auf nicht wehrdienstfähig geändert wird.
ob dein problem dazu genügt kann ich dir nicht sagen.


Zitat
Dritte Frage:


Was kann man von den sogenannten "Ausmusterungs-Anwälten halten?Taugen die was?, hat da jemand schon mal erfahrung mit einem gemacht??
anwälte, die sich auskennen, scheinen eine hohe erfolgsquote zu haben. da der ganze wehrpflichtprozess gesetztlich geregelt ist, sind anwälte eigentlich die "natürlichen" ansprechpartner.
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