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Autor Thema: Frage zu Usmusterung (studium-Ausland)  (Gelesen 1785 mal)
csak3837
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« am: 12. Mai 2009, 22:47:09 »

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand bei meiner Situation weiterhelfen.

ich studieren in Östereich im 2ten semester und bin nun für sept09 eingezogen, und am 1.10. beginnt das 3te semester.

heute hat mit jemand erzählt wenn ich den hauptwohnsitz habe dann bin ich drausen, stimmt das?
im moment habe ich nebenwohnsitz in Östereich aber wäre kein Problem auf hauptwohnsitz zu ändern...

wäre super wenn mit die rechtliche situation zu diesem thema erklären könnte,
und was ich sonst noch für möglichkeiten habe mein studium fortzufahren ohne 1 jahr zivildienst abzuleisten?!

danke und viele Grüße
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svennie
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« Antworten #1 am: 12. Mai 2009, 23:02:48 »

heute hat mit jemand erzählt wenn ich den hauptwohnsitz habe dann bin ich drausen, stimmt das?

Ein Auslandsaufenthalt und eine Wohnsitzverlagerung ins Ausland bedürfen der Genehmigung durch das Kreiswehrersatzamt.

wäre super wenn mit die rechtliche situation zu diesem thema erklären könnte,

Die rechtliche Situation ist eindeutig. Durch eine ungenehmigte Wohnsitzverlegung allein wird man den Dienst nicht umgehen können, zumal der Einberufungsbescheid ja offenbar bereits wirksam zugestellt ist (war es auch wirklich ein Einberufungsbescheid?).

und was ich sonst noch für möglichkeiten habe mein studium fortzufahren ohne 1 jahr zivildienst abzuleisten?!

Du bist anderkannter Kriegsdienstverweigerer? Warum wurde denn ein KDV-Antrag gestellt?

Du bräuchtest jetzt ein Konzept aus einem Guss. Hierzu bräuchte man aber deutlich mehr Informationen (Alter, Dauer des Studiums, etc.).

Ggf. solltest du dich ohnehin anwaltlich beraten lassen, da die ganze Situation (ungenehmigter Auslandsaufenthalt) zum Bumerang werden kann. Ggf. kann es sich anbieten, auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu verzichten.
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csak3837
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« Antworten #2 am: 13. Mai 2009, 11:14:22 »

also mehr informationen:

ich bin auf t2 gemustert worden, habe dann eine KDW geschrieben...
darauf hin habe ich aufgrund meines knies (knorpelschaden u meniskuseinriss) eine neue untersuchung angefordet, dies hat soviel zeit gekostet dass ich mich ins 1te semster einschreiben konnte und wurde somit wieder zum feburaur einberufen da ich wieder auf t2 gemsutert wurde.
im jan/feb habe ich dann erneut bzgl der schulter ein attest hingeschickt, was wieder sehr lange gedauert hat und ich mich somit ins 2te semster einschreiebn konnte.
allerdings bei der nachuntersuchung bin ich wieder auf t2 gemustert worden und nun is ein bescheid gekommen dass ich zum 1.9 einberufen bin und mir in den nächsten ka wie viel wochen eine stelle suchen soll oder nach dieser frist mir eine zugewiesen wird.
ich studiere eben in österreich im 2. semester und habe dort einen nebenwohnsitz angemeldet, bin 21 jahre alt...

wie würde es aussehen wenn ich einen antrag auf verlagerung meines hauptwohnsitzes stelle?!

ich wäre wirklich um jede hilfe dankebar da ich mein studium unbedingt vorsetzen will, mich viel beschäftigt habe mit dem ganezn zivi zeugs aber immer noch nicht richtig eine durchblick habe...
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svennie
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« Antworten #3 am: 13. Mai 2009, 13:13:55 »

also mehr informationen:

ich bin auf t2 gemustert worden, habe dann eine KDW geschrieben...

Einen Antrag auf KDV? Nur warum!?

...im jan/feb habe ich dann erneut bzgl der schulter ein attest hingeschickt, was wieder sehr lange gedauert hat und ich mich somit ins 2te semster einschreiebn konnte.
allerdings bei der nachuntersuchung bin ich wieder auf t2 gemustert

Dass sich beim BAZ die Tauglichkeitsgrade selten ändern, ist bekannt.

worden und nun is ein bescheid gekommen dass ich zum 1.9 einberufen bin und mir in den nächsten ka wie viel wochen eine stelle suchen soll oder nach dieser frist mir eine zugewiesen wird.

Also auf gut deutsch, du bist nicht einberufen und ein Bescheid ist auch nicht gekommen, sondern lediglich eine schriftliche Aufforderung. Richtig?

ich studiere eben in österreich im 2. semester und habe dort einen nebenwohnsitz angemeldet, bin 21 jahre alt...

Du solltest dir vielleicht mal § 19a Zivildienstgesetz, insbesondere den Absatz 2, durchlesen:

http://bundesrecht.juris.de/ersdig/__19a.html

Wie würde es aussehen wenn ich einen antrag auf verlagerung meines hauptwohnsitzes stelle?!

Ich würde einfach mal behaupten, dass es einen solchen Antrag nicht gibt. Deinen Wohnsitz kannst du (nach den melderechtlichen Vorschriften) verlegen, wie du lustig bist. Nach den Zivildienstgesetz benötigst du aber eine Erlaubnis um den ständigen Aufenthalt ins Ausland verlegen zu dürfen, da ansonsten die Wehrpflicht nicht ruht.

Das BAZ wird aber keienrlei Veranlassung sehen, diese Genehmigung anchträglich zu erteilen, sondern dich vermutlich vor Erreichen des 3. Semesters einberufen, jedenfalls wenn es von den näheren Umständen (Studium im Ausland) erfährt.

ich wäre wirklich um jede hilfe dankebar da ich mein studium unbedingt vorsetzen will, mich viel beschäftigt habe mit dem ganezn zivi zeugs aber immer noch nicht richtig eine durchblick habe...

Das merkt man. Man könnte sagen, du bist ins offene Messer gelaufen. Und um das zu reparieren bedarf es eben mehr, als ein Forum leisten kann.

-> http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.php
« Letzte Änderung: 13. Mai 2009, 13:16:46 von svennie » Gespeichert
csak3837
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« Antworten #4 am: 3. Juni 2009, 11:49:33 »

Habe nun eine "ankündigung zur heranziehung zum zivildienst zum 1.9.2009" bekommen
ich habe auf ein schreiben vom 9.3. nicht reagiert und muss mir bis spätestens 30.6. eine einsatzstelle suchen sonst wird mir eine zugewiesen.
was nun machen?

situation, wie in den alten beiträgen hat sich bisjetz nicht geändert...

was ist wenn ich in einem mietvertrag bin, also wohnung und ich da nicht zum 1.9 austreten kann, wer übernimmt die kosten

wie könnte ich eine nachuntersuchung erreichen, immerhin dauhert dies so lang dass ich im 3. semester bin... was der 1.10. ist.

muss ich eignetlich in das 3te semester eingeschrieben sein, oder was ist da der stichtag?

danke und viele grüße
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csak3837
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« Antworten #5 am: 3. Juni 2009, 11:50:54 »

oder würde es sinn machen die KDV zurückzuziehen, bzw wie würde das gehen, ich denke das würde auch viel zeit kosten?!
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svennie
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« Antworten #6 am: 29. Juni 2009, 14:01:23 »

was ist wenn ich in einem mietvertrag bin, also wohnung und ich da nicht zum 1.9 austreten kann, wer übernimmt die kosten

Du bist Mieter, du trägst die Kosten.

Ansonsten kann Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten im Rahmen des Unterhaltssicherungsgesetzes bestehen, eventuell muss auch die Dienststelle einen Teil der Kosten tragen, jedenfalls wenn dir keine Unterkünft zur Verfügung gestellt wird. Dies dürfte aber alles nicht für eine Wohnung im Ausland (bei ungenehmigtem Auslandsaufenthalt) gelten.

wie könnte ich eine nachuntersuchung erreichen, immerhin dauhert dies so lang dass ich im 3. semester bin... was der 1.10. ist.

Eine ärztliche Untersuchung erfolgt dann, wenn man sie beantragt und die gesetzlichen Voraussetzugnen vorliegen.

muss ich eignetlich in das 3te semester eingeschrieben sein, oder was ist da der stichtag?

Der Stichtag ist der Tag, an dem das 3. Semester begonnen hat.

oder würde es sinn machen die KDV zurückzuziehen,

Da gibt es nichts zurückzuziehen, du kannst aber auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

bzw wie würde das gehen,

schriftlich.

ich denke das würde auch viel zeit kosten?!

Die Frage ist doch, ob dir Zeit allein hilft. Deine Situation ist doch imemr noch ziemlich ungekklärt. Ist der Auslandsaufenthalt genehmigt!? Es könnte fraglich sein, ob du aus einem unegnehmigten Auslandsstudium einen Zurückstellugnsanspruch ableiten kannst. Jedenfalls könnte sich das KWEA querstellen.
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