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Autor Thema: Frage zu Fristen und aufschiebender Wirkung  (Gelesen 2927 mal)
alex89
Newbie
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Beiträge: 9


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« am: 20. Juli 2008, 19:24:47 »

Hallo!!!
Habe eine Frage zur "Klage gegen das Ergebnis des Musterungswiderspruchverfahrens bei gleichzeitiger Stellung des KDV"
bekanntlich hat diese Kombination ja aufschiebende Wirkung, weil der KDV erst an das BAZ weitergeleitet werden kann, wenn über das Verfahren entschieden wurde.
Aber nun meiner Frage: Wie lange hat jemand Zeit, vor dem Verwaltungsgericht zu Klagen, nachdem das Musterungswiderspruchsverfahren zu dessen Ungunsten ausgefallen ist?Nach der Musterung habe ich ja anscheinend 2 Wochen zeit gegen das Ergebnis Widerspruch einzulegen, aber wie verhält es sich mit den Fristen bezüglich der Klage?
Habe nun schon häufig gehört, dass das verwaltungsgericht bis zu 2 Jahre bracuht um eine Entscheidung zu fällen. Inwiefern entspricht dies der Realität? Kann es auch sein dass das ganz schnell geht oder sind die immer so langsam?
Ich habe noch eine weitere Frage: Ausgehend davon, dass jemand bei der Stellung des KDV seinen Lebenslauf und seine Begründung vergisst, diese auch innerhalb der gesetzten Fristen nicht nachreicht, gegen die Ablehnung Widerspruch einreicht, wieder die Unterlagen vergisst und letztendlich gegen die Ablehnung als Kriegsdienstverweigerer klagt; hat dieses Prozedere für diesen jemand dann aufschiebende Wirkung was die Einberufung angeht?

Wäre super, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte Smiley
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 18. August 2008, 01:36:50 »

Wie lange hat jemand Zeit, vor dem Verwaltungsgericht zu Klagen, nachdem das Musterungswiderspruchsverfahren zu dessen Ungunsten ausgefallen ist?Nach der Musterung habe ich ja anscheinend 2 Wochen zeit gegen das Ergebnis Widerspruch einzulegen, aber wie verhält es sich mit den Fristen bezüglich der Klage?

Die Frist beträgt einen Monat.

Habe nun schon häufig gehört, dass das verwaltungsgericht bis zu 2 Jahre bracuht um eine Entscheidung zu fällen. Inwiefern entspricht dies der Realität? Kann es auch sein dass das ganz schnell geht oder sind die immer so langsam?

Das hängt vom jeweiligen Gericht ab, also auch z.B. vom Bundesland.

Ich habe noch eine weitere Frage: Ausgehend davon, dass jemand bei der Stellung des KDV seinen Lebenslauf und seine Begründung vergisst, diese auch innerhalb der gesetzten Fristen nicht nachreicht, gegen die Ablehnung Widerspruch einreicht, wieder die Unterlagen vergisst und letztendlich gegen die Ablehnung als Kriegsdienstverweigerer klagt; hat dieses Prozedere für diesen jemand dann aufschiebende Wirkung was die Einberufung angeht?

ja, wenn der ursprüngliche KDV-Antrag die Einberufung gehindert hat.
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