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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deAllgemeine ForenWehrrecht allgemeinEs bleiben Fragen offen. Mein persönlicher Datennachweis ist da.
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Autor Thema: Es bleiben Fragen offen. Mein persönlicher Datennachweis ist da.  (Gelesen 1847 mal)
svennie
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« am: 22. Dezember 2010, 14:42:49 »

Nachdem meine Bundeswehrakte durch meinen Umzug in ein anderes Bundesland und später durch Schließung des neu zuständigen Kreiswehrersatzamtes eine kleine Reise von einer Großstadt in die Provinz unternommen hat, wollte ich doch mal wissen, was beim Kreiswehrersatzamt so alles gespeichert ist.

Ich habe einfach mal einen Ausdruck der automatisiert abrufbaren Daten angefordert und es dauerte tatsächlich nur 2 Tage, bis ich Post hatte.

Die Daten sind also da und folgende Antwort hat die nette Dame noch heute in ihrem Faxeingang:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 21. Dezember 2010.

Ergänzend darf ich noch um Mitteilung bitten, ob über die in ihrem Antwortschreiben erwähnten Gesundheitsakten weitere Teilakten, etwa die Grundakte, die KDV-Verfahrensakte, Widerspruchs-akten und dergleichen, existieren, bzw. bitte ich um Bestätigung, ob und wann und von wem diese ggf. vernichtet wurden.

Was den persönlichen Datennachweis angeht, so muss ich ganz ernsthaft gestehen, ich bin, was die Datenqualität angeht, vollends entsetzt. Meine kühnsten Befürchtungen wurden noch übertroffen.

Zunächst zum unwesentlichen Teil, die Angaben zu Dienstgrad, Berufsabschluss, bei der letzten Prüfung der Verfügbarkeit ausgeübtem Beruf, erlernten Beruf und Datum der Ablehnung des KDV-Antrages sind falsch.

Ich gebe zu, so etwas kann passieren, so etwas sollte in dieser Häufung aber nicht passieren. Ich darf um Löschung der falschen Daten bitten.

Jetzt zum wesentlichen Teil. Entlassungsdatum und Dauer des abgeleisteten Wehrdienstes sind falsch. Und in Bezug auf den Tauglichkeitsgrad ist mir ehrlich gesagt die Kinnlade herunterfallen. Bitte wann und durch wen soll als aktueller Tauglichkeitsgrad die vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit festgestellt worden sein? Einen entsprechenden Bescheid hierzu gibt es nicht.

Mit Bescheid vom 22. Oktober 2004 hat das Kreiswehrersatzamt Berlin mitgeteilt, dass ich nicht wehrdienstfähig bin, nicht der Wehrüberwachung unterliege und nicht zum Wehrdienst herangezogen werde. Bliebe am Ende noch die Frage zu klären, warum ich bei Ihnen als Reservist geführt werde.

Ich darf um kurzfristige Beantwortung der aufgeworfenen Fragen bitten.

Mit freundlichen Grüßen
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G-Spot
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« Antworten #1 am: 22. Dezember 2010, 16:44:03 »

ich bin auf die antwort gespannt ;-)
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alexis
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« Antworten #2 am: 22. Dezember 2010, 18:12:22 »



Da die Anfrage sicher eine mindestens 6monatige Bearbeitungszeit erfordert will ich mal die mögliche Antwort (vor)formulieren ....
*************************************************

Sehr geehrter Reservist,
   
nach eingehender Prüfung des Sachverhalts kann ich Ihnen folgendes mitteilen :
Zu Ihrem Einwand dass
"die Angaben zu Dienstgrad, Berufsabschluss, bei der letzten Prüfung der Verfügbarkeit ausgeübtem Beruf, erlernten Beruf und Datum der Ablehnung des KDV-Antrages falsch sind"
muss ich Ihnen mitteilen, dass da wohl ein Irrtum Ihrerseits vorliegen muss.

Entweder sind Sie nicht die Person für die Sie sich ausgeben oder Sie versuchen uns hier zu täuschen. Da ich ersteres mit einiger Wahrscheinlichkeit ausschliessen kann, gehe ich von einem Täuschungsversuch aus.

Das Kreiswehrersatzamt xxx hat langjährige Erfahrung mit Täuschungsversuchen aller Art, die Bürger dieses Landes haben keine Vorstellung was wir in all den Jahren der seligen Wehrpflicht mitmachen mussten.

Ich fordere Sie daher auf sich der in unserem Computer gespeicherten Wahrheit zu stellen : sollten da doch noch Diskrepanzen vorhanden sein fordere ich Sie hiermit aúf an deren Behebung aktiv mitzuarbeiten.

Konkret gebe ich Ihnen Zeit bis zum 31.12.2012 vorhandene Lücken in Ihrer beruflichen Ausbildung und Erfahrung zu schliessen. Was Ihnen möglicherweise im einzelnen fehlt können Sie ja unserem Schreiben vom xxxxxx  entnehmen.

Sie führen im weiteren an dass u.a.das Musterungsergebnis "vorübergehend wehrdienstunfähig" und das Entlassungsdatum und Dauer des abgeleisteten Wehrdienstes falsch sind.

Ich muss an dieser Stelle einräumen, dass es in der Vergangenheit tatsächlich durch klitzekleine Softwarefehler zu einigen Problemen mit den gespeicherten Daten kam. Allerdings kann das meiste jetzt behoben werden, deshalb werde ich jetzt auch ohne ärztliche Prüfung das Musterungsergebnis nach (der in unserem Computer gespeicherten) Aktenlage  in "tauglich mit Einschränkungen" abändern. Anmerkung : die heruntergefallene Kinnlade führt in diesem Falle nicht zu einer Wehrdienstuntauglichkeit.

Diese Abänderung des Musterungsergebnisses bedingt aber dass auch Dauer und Entlassungsdatum vom Wehrdienst anzupassen sind. Da hier keine Daten in der Vergangenheit eingetragen werden können (das lässt die Software nicht zu) wird Ihnen in den nächsten Monaten ein Einberufungsbescheid zum Sonder-Wehrdienst zugehen. Das dazu erforderliche Wehrpflichtänderungsgesetz 2011-63 wird in Kürze auf den parlamentarischen Weg gebracht. Die Bundesregierung hat dies als das geeignete Mittel angesehen um Diskrepanzen zwischen den amtlich gespeicherten richtigen Daten und den von Bürgern gemachten Angaben "auszuräumen".

Ich bin sicher dass diese Massnahmen auch in ihrem Sinn sind. Sollten Sie weitere Diskrepanzen in den gespeicherten Daten feststellen bitte ich Sie dies umgehend mitzuteilen. Beachten Sie dabei aber dass unsere Software noch ganz andere klitzekleine Probleme hat, deren Behebung dann möglicherweise mit weiteren Folgen für Sie verbunden sind.

Mit amtlichem Gruss

xxxxxxxx.yyyyyyy
Regierungsoberamtsrat 

PS : passen sie zukünftig besser auf Ihre Kinnlade auf ...
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svennie
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« Antworten #3 am: 22. Dezember 2010, 18:30:39 »

Ich bin sicher dass diese Massnahmen auch in ihrem Sinn sind.

Ich fürchte, bis 2012 kann ich keinen Facharbeiterbrief herzaubern.

Sowas kommt davon, wenn man das Personal der DDR-Wehrverwaltung übernimmt, ohne ihnen den Unterschied zwischen Arbeitern, Angestellten und Beamten beizubringen. Ich war damals Beamter und war auch noch so nett und hab das nachgewiesen und schwupp hat man mich damals zum Angestllten mit Facharbeiterbrief gemacht. Was ist das denn?

Und wie man vom Dienstgrad "Schütze" auf "Flieger" kommt. Knapp daneben ist auch vorbei. Gut, ist egal, haben beide nur 1,40 Euro Stundensatz aber als unfreiwilliger Reservist, der nichtmal wehrdienstfähig ist, möchte ich doch wenigstens mit Schütze angesprochen werden, auch wenn mein Sternzeichen Steinbock ist und ich nie geschossen hab.

Aber egal, ich bring auch denen noch bei, dass da irgendweo die Grenzen der Geschmacklosigkeit überschritten wurden.
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svennie
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« Antworten #4 am: 5. Januar 2011, 15:55:21 »

Da die Anfrage sicher eine mindestens 6monatige Bearbeitungszeit erfordert will ich mal die mögliche Antwort (vor)formulieren ....
*************************************************

Schon nach 2 Werktagen versuchte man vergeblich, mich telefonisch auf meiner Faxweiterleitung zu erreichen.

Heute kam dann Post, ich soll doch bitte anrufen, dann könne man die Sachen klären. Geklärt hab ich die Sache dann auch mit dem stellvertretenden Leiter des Kreiswehrersatzamtes.

Dieser meinte, man habe dort geahnt, dass es Ärger gibt, als man den Datennachweis ausgedruckt hat und da irgendwie nichts wirklich zum Inhalt der Personalakte gepasst hat.

Volltreffer.

Wir sind nun so übereingekommen:

Mein Tauglichkeitsgrad wird auch in der Datenbank geändert auf "nicht wehrdienstfähig", in der Folge werden sämtliche persönliche Daten mit Ausnahme von Name, Anschrift, Geburtsdatum und Tauglichkeitsgrad gelöscht. Daher müssen auch keine Daten weiteren Daten berichtigt werden.

Meine Personalakte wird vernichtet, sie hätte eigentlich schon 2009 (!) vernichtet werden müssen.

Ansonsten hat man mir wieder was vom Tee erzählt, diesmal T4 und T5. Und natürlich T3. Gut, wenn er noch weiter geblättert hätte, dann hätte er mir auch noch was von T2 erzählen können, aber das war schon ok so.

Wir sind nämlich darin übereingekommen, das T4 nicht gleich T4 ist.

Oder mal in richtigem normalem Deutsch: Vorübergehende Dienstunfähigkeit im Zeitpunkt der Entlassungsuntersuchung ist nicht gleich vorübergehend nicht wehrdienstfähig. Liegt einfach daran, dass ersteres von der Truppe festgestellt wird und letzteres von der (zivilen) Wehrverwaltung bzw. den Gerichten. Aber das wusste ich ja.

Ach so, es hab noch so eine Vermutung: Man hat vermutet, dass ich mich nicht als Zeitsoldat verpflichten wollte oder an Wehrübungen teilnehmen wollte. Wieder ein Volltreffer, die kennen ihre Klientel offensichtlich.

Nur mit dem Bundesdatenschutzgesetz steht man auf Kriegsfuß:

§ 20 Bundesdatenschutzgesetz enthälz ein paar ganz knackige und leichtverständliche Regel, die sogar für die Bundeswehr gelten, nämlich im Absatz 2 die Regelung, wann Daten zu löschen sind und in den Absätzen 3 bzw. 4, wann sie zu sperren sind, im Zweifel nämlich dann, wenn die Behörde die Richtigkeit nicht beweisen kann, ich die Richtigkeit aber bestreite.

Na wer weiß, was da sonst noch für merkwürdige Informationen in den Datenbanken der Bundeswehr schlummern. Aber sowas wird ja nicht auf DVD angeboten ...
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svennie
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« Antworten #5 am: 10. Februar 2011, 20:34:04 »

Nun, heute war der Tag, an dem ich testen wollte, ob man meinem Wunsch nach Löschung der Daten endlich entsprochen hat. Zu oft bin ich auf falsche Versprechungen der Bundeswehr hereingefallen.

Der Weg war weit und führte an diversen Radarfallen vorbei bis fast ans Ende der Welt. Aber nur fast:

F. Engelsowa droga Ecke K. Liebknechtowa droga ... Das Kreiswehrersatzamt Cottbus war erreicht.



Und passend zur Fleischbeschau sollen Besucher auf dem "Viehmarkt" parken.

Alles deutlich übersichtlicher und sogar etwas sympathischer als im KWEA Berlin. Jedenfalls auf den ersten Blick. Sogar einen Getränkeautomaten mit "Trendy Cola" gab es. Sachen gibts ...

Der erste Weg ging zum WC, Bilder dazu vielleicht später ...

Danach dann gleich ins Auskunfts- und Beratungszentrum, Wartenummer ziehen konnte ich mir sparen, ich war zu dem Zeitpunkt eh der einzige Besucher weit und breit.

Ich geh also zum ersten besetzten Schreibtisch und frage ganz nett nach einem persönlichen Datenweis.

Die Antwort sah etwa so aus:  Huch

Sie arme Frau konnte damit nichts anfangen. Meine Erklärungsversuche schlugen fehl, ich durfte also gleich zum Teamleiter. Das gleiche Spiel:

Ich: Ich hätte gerne einen persönlichen Datennachweis.

Er:  Huch   ...   Was ist das?

Ich: Ein Ausdruck mit allen Daten, die hier im KWEA elektronisch gespeichert sind.

Er: Aha, ihre Personalakte also?

Ich: Nö, aber egal, die würd ich auch nehmen.

Er:  Unentschlossen

Er klappert etwas auf dem PC herum, es erscheint ein eingescanntes Schreiben des KWEA Cottbus und er stellt fast: Nein, das gehört zu jemand anderes.

2 Minuten später hat er dann schon nmal meine PKZ herausgefunden. Gut, er hätte nur fragen müssen.

Nächste Feststellung: Keine Akte im Rechner. Ich bin glücklich, die Löschung hat endlich wirklich geklappt.

Er schickt aber erstmal eine Mitarbeiterin in den Keller, die Originalakte suchen. Juhu, sie hat nichts gefunden. Er ist also wirklich weg, der alte Schinken.

Bleibt mein Wunsch nach dem aktuellen Datennachweis, damit ich schwarz auf weiß hab, dass außer meiner aktuellen Adresse, meiner PKZ und meiner Ausmusterung beim KWEA Cottbus nichts mehr gespeichert ist.

Er versteht mich immer noch nicht und dann verwirrt er mich:

Munter liest mehr mir meinen Diensteintrittstermin vor, meinen Entlassungstermin, meine tatsächlich geleistete Dienstzeit in Monaten. Ich erzähle ihm etwas von "na dann drucken Sie das mal aus" und er schaltet auf stur. Das geht nicht, das ist geheim. Aha.

Ich erkläre ihm die Soldatenpersonalaktenverodnung. Er erklärt mir, dass es sich nicht um eine Personalakte handelt. Ich erkläre ihm, dass es sich um automatisiert gespeicherte Daten handelt, die meiner Personalakte entnommen wurden.

Er ist vollkommen verblüfft über meine doch recht logisch erscheinende Schlussfolgerung und wird auch sichtlich nervös und will den Chef anrufen. Der ist aber nicht da. Keiner hilft dem armen Mann.

Er telefoniert weiter und kommt auf eine tolle Idee. Er nimmt einfach erstmal einen Antrag auf, wonach ich um Auskunft über die über meine Person gespeicherten Daten bitte.

Morgen wird ihm sein Chef - der Leiter des KWEA - den Antrag um die Ohren hauen. Und spätestens nächste Woche habe ich dann den Ausdruck in der Hand.

Und wehe, er enthält weniger Informationen als das, was mir da direkt vom Bildschirm vorgelesen wurde.

Nebenbei lese ich heimlich die "Musterungsliste" vom heutigen Tage. 8 Termine gab es, einer davon war gestrichen. Überwiegend ging es nur um die EUF oder gar um eine "ergänzende EUF". Ich war platt.

Beim Rausgehen begegnet mir dann noch so ein Bengelchen, offenbar ein "Freiwilliger", jedenfalls sah er nicht grad unglücklich aus. Vielleicht ist er der nächste, der auf einem Segelschulschiff aus der Takelage fällt.

Und genau dieses Thema, die Takelage, bringt mich zurück zu einem ganz anderen Thema: Die Erstsemester-Jurastudenten in Frankfurt (Oder) bekommen eine sehr interessante Hausarbeit:

http://www.rewi.euv-frankfurt-o.de/de/lehrstuhl/or/voelkerrecht/service/downloads/Sachverhalt.pdf
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« Antworten #6 am: 11. Februar 2011, 02:27:26 »

Mitte Dezember hatte ich in einer schlaflosen Nacht ja auch mal ein entsprechendes Schreiben in den Computer gehackt, das ich Ende des Jahres dann in Form gebracht und abgeschickt habe.

Die armen, laut diverser Zeitungen doch so furchtbar unbeschäftigten Mitarbeiter des KWEA haben dann auch nur drei Wochen gebraucht, um den Brief zu beantworten - zugegeben, er war anderthalb Seiten lang, nicht alle gestellten Forderungen waren so ganz von der WPersAV oder dem BDSG gedeckt und es war wohl auch nicht übermäßig höflich, mehrmals auf die bevorstehende Schließung des KWEA und das mögliche Ausscheiden oder die Versetzung seiner Insassen hinzuweisen, aber das BDSG spricht halt gelegentlich von "berechtigen Interessen" des Betroffenen, und wenn plötzlich mein Ansprechpartner weg ist und ich keine Ahnung habe, was eine WBV ist... <flöt>

Jedenfalls war der Umschlag mit dem dicken Stempel "Bundeswehr" drauf recht dünn, und eine Frau Doppelname-Irgendwas bestätigte dann auch, was ich gleichzeitig gehofft und befürchtet hatte: Nach "eingehender Prüfung" (Vermutlich der Code für "Ich habe ihren Namen mal in den Computer eingegeben und da kam nichts raus - könnte natürlich auch daran liegen, daß gerade nur Minesweeper lief, aber das muß ich Ihnen ja nicht auf die Nase binden. Und in den Keller mit den Papierakten gehe ich bestimmt nicht, da gibt's ja Spinnen!") gebe es keine Akten zu meiner Person im Hause.
Löblich eigentlich, denn nach §4 I S. 2 WPersAV müßten diese spätestens Ende 2001 den Weg alles Irdischen gegangen sein, andererseits kann ich mir kaum vorstellen, daß es da nirgends noch einen kleinen Eintrag mit meinem Namen, PKZ und der schönen Signierziffer 5 in irgendeiner Datenbank geben soll... (Und wenn das tatsächlich der Fall sein sollte: Ist dann mein Exemplar meines Musterungsbescheides der einzige Beweis, daß mein stolzes Vaterland es ablehnt, sich von einem Krüppel wie mir verteidigen zu lassen? Sollte ich es für den Notfall vielleicht in einem feuerfesten Tresor lagern?)

Und ob ich die Serviceorientiertheit, mit der mein Schreiben auch gleich an das Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen in Andernach weitergeleitet wurde, weil besagter Weg meine Gesundheitsakte offenbar dorthin geführt hat (woher weiß die das, wenn über meine Person doch keine Akten...?), aus datenschutzrechtlicher Sicht so gut finde (^1), weiß ich nicht genau.
Interessieren würde es mich allerdings schon, wie sich mein Weg von "verwendungsfähig als Bürostuhlwarmhalter, solange er sich nicht bewegen muß" bis zu "nee, selbst dafür nicht" aus Sicht der Fleischbeschauer so darstellt; es soll ja Leute geben, die wissen, warum sie ausgemustert wurden. Mal sehen, wie lange die Instituierten dort für die Bearbeitung meines Liebesbriefes brauchen (laut Wikipedia halten die ihre Daten ja "auskunftsfähig bereit"), und ob sie sich wohl wirklich an die Rechtsgrundlage für die fortgesetzte Speicherung meiner personenbezogenen Daten erinnern können. Daß sie die zu deren Schutz getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen ausplaudern werden, glaube ich ja gar nicht, aber fragen hat halt nichts gekostet...
Ich habe allerdings den Verdacht, daß nach Sichtung meines Briefs meine Akte ganz schnell im Schredder landen wird, damit die Antwort sich dann auch auf einen Satz beschränken kann.


T-745 (hört am Ende noch auf zu existieren, so als Deutscher ohne Akte...)

^1 Ich muß allerdings zugeben, den Hinweis, daß die in der Anfrage übermittelten Daten nicht anderweitig genutzt werden dürfen, unvorsichtig formuliert zu haben. Da habe ich doch glatt die sonstige Verarbeitung und insbesondere die Übermittlung an Dritte vergessen. Aber darauf muß man auch erstmal kommen...
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svennie
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« Antworten #7 am: 11. Februar 2011, 11:45:18 »

Löblich eigentlich, denn nach §4 I S. 2 WPersAV müßten diese spätestens Ende 2001 den Weg alles Irdischen gegangen sein, andererseits kann ich mir kaum vorstellen, daß es da nirgends noch einen kleinen Eintrag mit meinem Namen, PKZ und der schönen Signierziffer 5 in irgendeiner Datenbank geben soll... (Und wenn das tatsächlich der Fall sein sollte: Ist dann mein Exemplar meines Musterungsbescheides der einzige Beweis, daß mein stolzes Vaterland es ablehnt, sich von einem Krüppel wie mir verteidigen zu lassen? Sollte ich es für den Notfall vielleicht in einem feuerfesten Tresor lagern?)

Kann ich mir auch nicht vorstellen. Ich mein, es gibt ja nun nicht gerade wenige Fälle, bei denen erst ein Umzug oder die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft dazu geführt hat, dass das KWEA auf jemanden aufmerksam geworden ist.

Angenommen, du meldest dich jetzt um, dann könnte es zu einer neuen Ladung zur Musterung kommen, weil man irgendwann mal vergessen hat, die Daten zu speichern? Das glaub ich jetzt nicht.

Aber mein Beispiel zeigt ja, dass die Herrschaften dort nur nach einem eingeübten Schema arbeiten können. Dem Wehrpflichtigen was vom Pferd erzählen, ihm was von T-Irgendwas unter die Nase reiben und sich am Ende ganz besonders schlau vorkommen. Und deine Daten sind einfach weg? Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Wenn jetzt aber jemand etwas außer der Reihe haben will, sei es auch nur der ihm zustehende Ausdruck seiner zu seiner Person gespeicherten Daten, dann geht garnichts mehr. Bundesdaetenschutzgesetz? Nie gehört.

Sinngemäß hab ich ja zu hören gekriegt, dass die Beatwortung meiner Frage die nationale Sicherheit gefährdet. Denn das wäre ja der einzige plausible Grund, der mir einfallen würde, um die Beantwortung einer so einfachen Frage zu verweigern.

Aber derartig beschränkt zu sein, Daten aus einer Bundeswehrpersonalakte abzutippen und hinterher zu behaupten, Ätsch, das sind ja gar keine Personaldaten ...

Ich bin vielleicht zu anständig um mal mal darauf hinzuweisen, dass ich auch mal so blöd sein möchte und gleichzeitig dafür bezahlt werden möchte. Aber sowas funktioniert ja offensichtlich nur beim Kreiswehrersatzamt oder bei der Polizei (leider erst neulich wieder erlebt).

Und ob ich die Serviceorientiertheit, mit der mein Schreiben auch gleich an das Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen in Andernach weitergeleitet wurde, weil besagter Weg meine Gesundheitsakte offenbar dorthin geführt hat (woher weiß die das, wenn über meine Person doch keine Akten...?), aus datenschutzrechtlicher Sicht so gut finde (^1), ...

Na das passt schon. Schließlich waren die Gesundheitsakten ja mal Teilakte der Personalakte. Und die wolltest du ja wohl sehen.

Ist aber lustig so ne Akte. Da sieht man endlich mal, was für eine Scheiße man in Stresssituationen doch tatsächlich unterschreibt.

Bei mir hat man da ja ganz andere Hoffnungen geweckt. Man meinte ja, die vollständige Gesundheitsakte wäre in Andernach. Sie war allerdings schon bevor sie 1-2 mal das KWEA gewechselt hat alles andere alls vollständig. Offenbar sind ein paar Seiten in der Kaserne geblieben. Letztlich waren es die wichtigsten Seiten, die mit dem Dienstunfall vor Abschluss der Einstellungsuntersuchung. Es sind also nur die Seiten verschwunden, die ich gebraucht hätte, um nachzuweisen, dass ich ohne ärztliches "okay" an irgendwelchen Geländeübungen teilgenommen habe und es dabei zu Verletzungen gekommen ist. Wären da bleibende Schäden zurückgeblieben, dann hätte ich jetzt ein Problem.

So bleibt die Erkenntnis, dass die Bundeswehr nicht mal weiß, ob eine Offiziersanwärterin nun 50kg wiegt oder 80kg. Man weiß auch nicht genau, warum sie da auf einen Mast geklettert ist, sicher ist nur, dass sie runtergefallen ist und das sowas öfters mal passiert.

Ich glaub, Herr Königshaus kriegt doch noch mal von mir Post, obwohl er mit manchen Thesen (z.B. zum Urlaub von Grundwehrdienstleistenden) so richtig ins Klo gegriffen hat. Aber wenigstens spricht er bestimmte Mißstände im Unterschied zu seinen Vorgängern auch außerhalb der Jahresberichte an.

Ach ja, manche Leute spielen nicht mit Bauklötzern, sondern mit Klopapierrollen. So gesehen im KWEA Cottbus:


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« Antworten #8 am: 11. Februar 2011, 17:30:02 »

Angenommen, du meldest dich jetzt um, dann könnte es zu einer neuen Ladung zur Musterung kommen, weil man irgendwann mal vergessen hat, die Daten zu speichern? Das glaub ich jetzt nicht.

Du meinst also, es würde sich lohnen, da noch einmal nachzuhaken? Ich hatte ausdrücklich alle meine Person betreffenden Daten angefordert, nicht nur meine Personalakte.
Wobei ich die Schriftform dem persönlichen Auftauchen dort vorziehe, weil ich dann erstens alles schwarz auf weiß vorliegen habe und zweitens auf meine Quellen zurückgreifen und mir die Formulierungen genau überlegen kann. Auf meine Fähigkeit, auf geschickte Wortverdreher spontan zu reagieren, bilde ich mir nämlich (mangels Vorhandensein) nicht allzu viel ein.

Sinngemäß hab ich ja zu hören gekriegt, dass die Beatwortung meiner Frage die nationale Sicherheit gefährdet. Denn das wäre ja der einzige plausible Grund, der mir einfallen würde, um die Beantwortung einer so einfachen Frage zu verweigern.

Und selbst dann könntest Du einer vermutlich eher unbekannten Vorschrift im BDSG nach (§19 VI) ja verlangen, daß die Auskunft dem Bundesdatenschutzbeauftragten gegenüber erteilt wird, der sie dann um die staatsgefährdenden Teile bereinigt. Armer Kerl, als hätte der nicht genug zu tun...

Na das passt schon. Schließlich waren die Gesundheitsakten ja mal Teilakte der Personalakte. Und die wolltest du ja wohl sehen.

Ich hatte aber ausdrücklich nach "bei Ihnen" gespeicherten Daten verlangt und bei an andere Stellen übermittelten oder durch diese übernommenen Daten nach Zeitpunkt, Zweck, Umfang und Rechtsgrundlage gefragt. Und da der Brief ans KWEA gerichtet war, und nicht an die Bundeswehr als Ganzes... Ich meine, ich weiß ja, daß Dienstwege ziemlich lang sein können, aber vollständig überdacht...?

Naja, ist aber vielleicht wirklich besser so. Sonst hätte ich wieder wochenlang den Hintern nicht hochbekommen.

Ist aber lustig so ne Akte. Da sieht man endlich mal, was für eine Scheiße man in Stresssituationen doch tatsächlich unterschreibt.

Interessanterweise kann ich mich überhaupt nicht erinnern, außer der Quittung für die Fahrtkostenerstattung irgendwas unterschrieben zu haben.

Bei mir hat man da ja ganz andere Hoffnungen geweckt. Man meinte ja, die vollständige Gesundheitsakte wäre in Andernach.

Ich bin gespannt, was die mir von dort schicken. Glauben tue ich jedenfalls nur, was ich tatsächlich auf dem Schreibtisch liegen habe.
Blöd nur, daß die sich dank der Weiterleitung meines Briefes jetzt Zeit lassen können. Die Frist, die ich gesetzt hatte, galt ja nur gegenüber dem KWEA.

Ach ja, manche Leute spielen nicht mit Bauklötzern, sondern mit Klopapierrollen. So gesehen im KWEA Cottbus:

So oft, wie man da ins Klo greift, wäre ein Stapel Gummihandschuhe vielleicht angebrachter gewesen...

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« Antworten #9 am: 11. Februar 2011, 17:41:17 »

Angenommen, du meldest dich jetzt um, dann könnte es zu einer neuen Ladung zur Musterung kommen, weil man irgendwann mal vergessen hat, die Daten zu speichern? Das glaub ich jetzt nicht.

Du meinst also, es würde sich lohnen, da noch einmal nachzuhaken? Ich hatte ausdrücklich alle meine Person betreffenden Daten angefordert, nicht nur meine Personalakte.

Ich meine schon.

Wie viele Daten es gibt, hängt davon ab, ob du jemals Wehrdienst geleistet hast.

Wobei ich die Schriftform dem persönlichen Auftauchen dort vorziehe, weil ich dann erstens alles schwarz auf weiß vorliegen habe und zweitens auf meine Quellen zurückgreifen und mir die Formulierungen genau überlegen kann. Auf meine Fähigkeit, auf geschickte Wortverdreher spontan zu reagieren, bilde ich mir nämlich (mangels Vorhandensein) nicht allzu viel ein.

Der Entschluss, mal persönlich nachzuhaken, war ehrlich gesagt recht spontan.


Ich hatte aber ausdrücklich nach "bei Ihnen" gespeicherten Daten verlangt und bei an andere Stellen übermittelten oder durch diese übernommenen Daten nach Zeitpunkt, Zweck, Umfang und Rechtsgrundlage gefragt. Und da der Brief ans KWEA gerichtet war, und nicht an die Bundeswehr als Ganzes... Ich meine, ich weiß ja, daß Dienstwege ziemlich lang sein können, aber vollständig überdacht...?

Vollständig durchdacht sicher nicht. Die haben sich gedacht, wenn man ihm die Gesundheitsakte besorgen kann, dann gibt er vielleicht ruhe.

Interessanterweise kann ich mich überhaupt nicht erinnern, außer der Quittung für die Fahrtkostenerstattung irgendwas unterschrieben zu haben.

Also ich habs ja auch verdrängt. Damals lief das alles noch auf Papier und ich konnte mich dunkel daran erinnernm dass ich beim Onkel Doktor auf einem Vordruck mein Geburtsdatum eigenhändig eintragen sollte / musste / durfte und dann unterschreiben sollte / musste / durfte.

Damit habe ich im Ergebnis bestätigt, dass das, was auf der Rückseite des Vordrucks eingetragen war nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig war. Die Rückseite hab ich nie gesehen.

In einem anderen Forum (ich glaub recht.de) hat mich ein Mitarbeiter von RA Hofferbert drauf gebracht. Und da machte es schon vor der Akteneinsicht bei mir klick und nach der Akteneinsicht dachte ich nur noch: Au weia, bist du doof gewesen.

Das Formular war ganz geschickt formuliert. Auf den ersten Blick hat man nämlich nur bestätigt, dass es die erste oder eben nicht die erste musterungsärztliche Untersuchung ist, dann Geburtsdatum und Unterschrift. Klingt harmlos. Und im Widerspruchsverfahren konnten sie dann ganz lustig sagen: Bei der Musterung haben sie uns aber etwas ganz anderes erzählt.
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« Antworten #10 am: 14. Februar 2011, 21:27:54 »

Wider erwarten habe ich noch keine Post bekommen, obwohl sich "der Leiter" noch am Freitag um meinen Antrag kümmern sollte. Aber vielleicht weiß ich morgen mehr.

Viel fleißiger war man beim Briefeschreiben an die verstorbene Kadettin, die auf der "Gorch Fock" aus der Takelage gefallen ist. Der toten Kadettin wurde jetzt wohl per Brief psychologische Hilfe zugesagt:

http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1786014/Bundeswehr-schreibt-Brief-an-tote-Kadettin.html
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svennie
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« Antworten #11 am: 19. Februar 2011, 17:02:28 »

So, jetzt kam doch wieder Post:

Zitat
Sehr geehrter Herr XXXX,

auf Ihren Antrag vom 10.07.2011 teile ich Ihnen folgendes mit:

Nach DV-mäßiger Umsetzung sind nunmehr weder elektronisch noch körperlich Daten zu Ihrer Person im Kreiswehrersatzamt Cottbus gespeichert bzw. archiviert. Sämtliche Dokumente und Daten, sind aus dem elektronischen Archiv (einschließlich dem DV-System) gelöscht.

Ihre Gesundheitsakte ist weiterhin zu archivieren. Diese habe ich an das

Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen
Krahnenberg-Kaserne
Aktienstr. 87
56626 Andernach

abgegeben.



Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag


XXXX

Tja, das war wohl ein Griff ins Klo. Ich gehe ins KWEA, dort liest man mir munter Daten vor, die angeblich längst gelöscht sind, ich verlange Auskunft, man sagt mir "kann ich nicht entscheiden" und verspricht die Bearbeitung innerhalb eines Tages. 8 Tage später schreibt man mir: Upps, die Daten sind gelöscht und im Archiv ist auch nichts mehr.

Man hätte sich wenigstens die Mühe machen können, keine Fehler bei der Kommesetzung zu machen, wenn man mich schon auf den Arm nehmen will.

Bleibt noch die Frage: Was hat man da zu verbergen?

Warum hat man mir vorher am Telefon etwas anderes mitgeteilt? Adresse und Tauglichkeitsgrad sollten gespeichert bleiben.

Vielleicht kann mir der Bundesdatenschutzbeauftragte weiterhelfen, den schreibe ich jetzt nämlich an.

Anders als ein Fisch stinkt die Bundeswehr nicht vom Kopf her. Jedenfalls nicht nur.
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