ich habe mal eine theoretische Frage.
Das ist eine sehr rechtstheoretische, die hier kaum beantwortet werden kann. Der Zurückstellungsgrund ist entfallen, eine Einberufung wäre noch möglich gewesen, nach dem Wortlaut des Wehrpflichtgesetzes dürfte eine Einberufung also eigentlich nicht mehr möglich sein. Aber womöglich wird die Vorschrift anders ausgelegt. Das solltest du einen Anwalt fragen. Dein Problem wird wohl unter Umständen sein, dass du den Wohnort gewechselt hast (hast du?).
Ein interessantes Problem, was haltet ihr von A's Geschichte?
Das ist in der Tat ein interessantes Problem, dass hier aber kaum gelöst werden kann.