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Autor Thema: Einberufung trotz fehlender Nachmusterung?  (Gelesen 1039 mal)
lemagne
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Beiträge: 1


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« am: 28. Juni 2009, 18:52:37 »

Angenommen, die letzte Musterung ist schon länger als 2 Jahre her und man wurde zum Wehrdienst eingezogen.

Man gegen diesen Einberufungsbescheid Einspruch eingelegt hat und eine Nachmusterung aufgrund von verschlechtertem Gesundheitszustand verlangt hat.

Dieser Nachmusterungstermin jedoch nicht eingewilligt wurde, da keine Zeit mehr für einen neuen Termin.
Die Bundeswehr bzw. das Kreiswehrersatzamt, bei dem die erste Musterung durchgeführt wurde, schon alle Krankenakten zur Kaserne geschickt hat.

Ist man dennoch verpflichtet den Grundwehrdienst anzutreten?
« Letzte Änderung: 28. Juni 2009, 19:00:10 von lemagne » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 29. Juni 2009, 13:55:38 »

Angenommen, die letzte Musterung ist schon länger als 2 Jahre her und man wurde zum Wehrdienst eingezogen.

Man gegen diesen Einberufungsbescheid Einspruch eingelegt hat und eine Nachmusterung aufgrund von verschlechtertem Gesundheitszustand verlangt hat.

Gegen einen Einberufungsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Ein Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung besteht nur vor einer etwaigen Einberufung. Eine "Nachmusterung" gibr es nicht.

Ist man dennoch verpflichtet den Grundwehrdienst anzutreten?

Was lässt dich daran zweifeln!? Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
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