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Autor Thema: Einberufung erhalten zum 01.10 wiederspruch eingelegt  (Gelesen 631 mal)
kallekamm
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 7. Juli 2010, 14:20:51 »

Hallo
habe letzte woche ein schreiben bekommen zur einberufung die musterung war im januar 2009 dort wurde ich T2 gemustert nun hat sich im laufe der zeit mein höhrvermögen geschlechtert so das ich eine Hochtonschwerhörigkeit habe hörverlust von 40 db. bin ich dann noch t2 oder bin ich dadurch raus also t5 wenn ich wiederspruch einlege.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 7. Juli 2010, 19:41:40 »

Hallo
habe letzte woche ein schreiben bekommen zur einberufung die musterung war im januar 2009 dort wurde ich T2 gemustert nun hat sich im laufe der zeit mein höhrvermögen geschlechtert so das ich eine Hochtonschwerhörigkeit habe hörverlust von 40 db. bin ich dann noch t2 oder bin ich dadurch raus also t5 wenn ich wiederspruch einlege.

Tauglichkeitsgrade haben Namen und keine Nummern. Die Frage ist also, ob du noch wehrdienstfähig bist.

Dein Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid hat keine aufschiebende Wirkung, er sollte im Zweifel also sauber formuliert sein, so dass das KWEA letztlich auch notwendige Untersuchungen durchführt.

Der Musterugnsarzt wird sich an der entsprechenden Dienstvorschrift orientieren:

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-28.pdf

Die Gradationen IV und VI führen demnach zum Vorschlag, den Tauglichkeitsgrad nicht wehrdienstfähig zu vergeben.
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