Hallo,
A hat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und wurde dafür auch zurückgestellt. Nun kann A ein Duales Studium am 1.8 beginnen, doch A wurde nicht zurückgestellt. A bekam vor ein paar Tagen nun seine Einberufung zum 1.7. Was kann A tun?
die situation ist etwas undurchsichtig (zumindest ich sehe nicht wirklich klar) war duale studiengänge angeht.
das bundesverwaltungsgericht hat 2007 entschieden, dass eine zurückstlelung erst ab dem dritten semester möglich ist.
bei der zentralstelle kdv hab ich nun folgendes gefunden (diese info ist neuer als die entscheidung des bundesverwaltungegerichts):
"(Eine Zurückstellung erfolgt ...)
2. ...,
3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
a) ...
b) ...
c) einen zum vorgesehenen Diensteintritt begonnenen dualen Bildungsgang (Studium mit studienbegleitender betrieblichen Ausbildung), dessen Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet und bei dem das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird,
d) ...
e) ...
unterbrechen würde ...
4. ..."
es handelt sich bei dem zitat um einen ausschnitt aus dem Wehrrechtsänderungsgesetzes 2007, an dem aber noch gearbeitet wird.
letztendlich weiß ich leider nicht genau, wie duale studiengänge derzeit gehandhabt werden.
ich würde versuchen, den betrieb zu bitten den ausbildungsbeginn auf den 1.7. vorzulegen und dann erneut einen zurückstellungsversuch starten.
sollte das immer noch nicht klappen, empfiehlt sich die beantragung einer überprüfungsuntersuchung, die gute vorbereitet werden muß.