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16.584 Beiträge in 3.301 Themen
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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Doppelstaatsbürgerschaft - Ausländische Wohnhaft  (Gelesen 4998 mal)
sumu
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« am: 19. Februar 2007, 17:04:23 »

Hallo,

Ich habe eine Frage an die, die sich auskennen. Das Thema ist etwas komplexer.

Also folgendes;
--> Ich habe eine Doppelstaatsbürgerschaft (Dänisch-Deutsch)
--> Ich wohne in Dänemark (mein Ganzes Leben schon)
--> Ich verdiene mein Geld in Dänemark
--> Ich wurde in Dänemark wegen einer Schulterverletzung ausgemustert

Im September möchte ich ein Studium in Flensburg (Deutschland) anfangen. Das Studium wird von Dänemark finanziert, ich bekomme also ein Stipendium.

Ich habe also meine Lebensgrundlage in Dänemark und ein Studium in Deutschland. Jeden Tag fahre ich mit dem Bus von Dänemark nach Flensburg (Deutschland). Kann mich die Bundeswehr einziehen?

Zur Bundeswehr muss ich sagen:
--> Ich wurde einmal erfasst, da ich mich vor 1 Jahr in Deutschland unter einer Scheinadresse angemeldet hatte, um eine Offiziersausbildung zu machen. Wehrdienstberater sind sehr gute Verkäufer icon_wink.gif
Aus verschiedenen Gründen hatte ich meine Meinung geändert und wollte nichts mit der Bundeswehr zu tun haben. Alle Verbindungen wurden gekappt und den KWEA habe ich mitgeteilt dass ich meinen Wehrdienst in Dänemark ableisten muss. Ich habe nichts mehr von ihnen gehört....

--> Ich hatte eine Musterungseinladung, wurde wegen der Geschichte oben aber nicht weiter behandelt.


Viele Dank für eure Hilfe

sumu
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svennie
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« Antworten #1 am: 19. Februar 2007, 17:43:36 »

Hej.

Zunächst folgendes:

Solange du keinen Wohnsitz in Deutschland hast, wird das Kreiswehrersatzamt auf dich auch nicht aufmerksam.

Dem Grunde nach könnte (!) aber die Geschichte mit der Scheinadresse zum Problem werden. Wie alt bist du jetzt? Wie alt warst du damals als du dich in Deutschland an- und abgemeldet hast!?
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sumu
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Beiträge: 4


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« Antworten #2 am: 19. Februar 2007, 21:10:38 »

Ich war damals 19 Jahre alt. Jetzt bin ich 20½ Jahre alt.
Also es ist ca. 1½ Jahre her.
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svennie
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« Antworten #3 am: 20. Februar 2007, 20:28:20 »

Ich war damals 19 Jahre alt. Jetzt bin ich 20½ Jahre alt.
Also es ist ca. 1½ Jahre her.

Gut, solange kein Wohnsitz in Deutschland angemeldet ist, würde ich das Studium einfach durchziehen, das Kreiswehrersatzamt bekommt das nicht mit.

Ist es nach der Erfassung in Deutschland auch zu einer Musterung gekommen?
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sumu
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« Antworten #4 am: 23. Februar 2007, 22:27:17 »

Nein es kam zu keiner Musterung.

Also Fazit? Studium durchziehen aber ersteinmal

nicht in Deutschland anmelden.
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svennie
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« Antworten #5 am: 23. Februar 2007, 22:54:06 »

Studium durchziehen aber ersteinmal
nicht in Deutschland anmelden.

richtig.
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sumu
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« Antworten #6 am: 23. Februar 2007, 22:57:44 »

Danke für deine Hilfe.

Wird dieses Forum von der Bundeswehr überwacht? ;-)
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #7 am: 23. Februar 2007, 22:58:32 »

Danke für deine Hilfe.

Wird dieses Forum von der Bundeswehr überwacht? ;-)

Kann ich mirnicht vorstellen  Grinsend
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Phoenix1984
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Beiträge: 28


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« Antworten #8 am: 25. Februar 2007, 14:16:22 »


Wird dieses Forum von der Bundeswehr überwacht? ;-)

Und selbst wenn das so wäre??? Hier geschieht Nichts Illegales.
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