Ich mache derzeit Kat.-Schutz, werde aber dieses Jahr Vater. Wenn man die elterl. Sorge hat, kann man ja befreit werden bzw. ich kann aufhören. Da im §11 ZDG allerdings keine Zeit angegeben ist
Vorsicht: Der Befreiungsanspruch aus §
10 Zivildienstgesetz bzw. § 11
Wehrpflichtgesetz gilt für den Wehr- bzw. den Zivildienst. Du leistest aber Dienst im Katastrophenschutz aufgrund einer selbst eingegangenen (landesrechtlichen) Verpflichtung.
Bist du denn überhaupt anerkannter Kriegsdienstverweigerer?
Zählt es erst ab Geburt, oder kann man schon früher aufhören?!
Die elterliche Sorge kann man naturgemäß erst ausüben, wenn das Kind geboren ist. Voraussetzung ist - sofern du nicht verheiratet bist - eine entsprechende Sorgeerklärung der Mutter.