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Autor Thema: Die elterliche Sorge  (Gelesen 2504 mal)
blechi
Gast
« am: 2. April 2008, 09:31:07 »

Ich mache derzeit Kat.-Schutz, werde aber dieses Jahr Vater. Wenn man die elterl. Sorge hat, kann man ja befreit werden bzw. ich kann aufhören. Da im §11 ZDG allerdings keine Zeit angegeben ist, hoffe ich, dass mir hier vllt. jemand helfen kann! Zählt es erst ab Geburt, oder kann man schon früher aufhören?!
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 2. April 2008, 12:00:19 »

Ich mache derzeit Kat.-Schutz, werde aber dieses Jahr Vater. Wenn man die elterl. Sorge hat, kann man ja befreit werden bzw. ich kann aufhören. Da im §11 ZDG allerdings keine Zeit angegeben ist

Vorsicht: Der Befreiungsanspruch aus § 10 Zivildienstgesetz bzw. § 11 Wehrpflichtgesetz gilt für den Wehr- bzw. den Zivildienst. Du leistest aber Dienst im Katastrophenschutz aufgrund einer selbst eingegangenen (landesrechtlichen) Verpflichtung.

Bist du denn überhaupt anerkannter Kriegsdienstverweigerer?

Zählt es erst ab Geburt, oder kann man schon früher aufhören?!

Die elterliche Sorge kann man naturgemäß erst ausüben, wenn das Kind geboren ist. Voraussetzung ist - sofern du nicht verheiratet bist - eine entsprechende Sorgeerklärung der Mutter.
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blechi
Gast
« Antworten #2 am: 7. April 2008, 08:12:47 »

Vielen Dank erstmal für die Ausführungen. Ich bin anerkannter KDV! Wenn das recht nur für den Zivi-Dienst gilt, dann müsste ich ja nur meinen Kat.-Schutz kündigen und dann die Sorgerechtsunterlagen einreichen?!
Diese Sorgerechtsunterlagen kann ich auch schon früher beantragen und einschicken! Sollte ich warten, bis das Kind da ist oder wer kann mir da denn konkreten Rechtsbeistand geben?!
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 9. April 2008, 12:41:01 »

Vielen Dank erstmal für die Ausführungen. Ich bin anerkannter KDV! Wenn das recht nur für den Zivi-Dienst gilt, dann müsste ich ja nur meinen Kat.-Schutz kündigen und dann die Sorgerechtsunterlagen einreichen?!

Du musst dich entpflichten lassen. Die Befreiung vom Zivildienst beantragst du dann beim Bundesamt für den Zivildienst.

Diese Sorgerechtsunterlagen kann ich auch schon früher beantragen und einschicken!

Die Sorgeerklärung kann auch vor der Geburt durch die Kindesmutter abgegeben werden, die Befreiung selbst gibt es aber erst wenn das Kind da ist.

Sollte ich warten, bis das Kind da ist oder wer kann mir da denn konkreten Rechtsbeistand geben?!

"Konkreten Rechtsbeistand" gibts vom Anwalt. Das dürfte hier aber nicht notwendig sein.
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blechi
Gast
« Antworten #4 am: 9. April 2008, 13:10:23 »

Jetzt bin ich im Prinzip befriedigt! :-)
Vielen Dank
Ich werde mich am besten mit dem Bundesamt in Verbindung setzen und abwarten, bis mein Kind gesund auf der Welt ist und danach weitere Schritte einleiten.
Also nochmal danke und weiterhin frohes Schaffen!

Gruß Martin
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