http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_ralf_brauksiepe-650-5932--f94314.html#frage94314Irgendwie ist es ja iommer wieder erheiternd, die Standpunkte konservativer Politiker zum Thema Wehrpflicht zu lesen und sich darüber zu wundern.
Aber der Reihe nach:
Schüler der Stufe 13 der Friedrich-Harkort-Schule in Herdecke besprechen in ihrem Unterricht das Thema Wehrpflicht und wenden sich über "Abgeordnetenwatch" an den CDU-Politiker Dr. Ralf Brauksiepe um ihn nach seinem Standpunkt zur Frage "allgemeine Wehrpflicht ja oder nein" zu fragen.
Die Antwort in Kurzform:
- Die Gründe, die beim Aufbau der Bundeswehr für eine allgemeine Wehrpflicht sprachen, sind auch heute noch aktuell.
- Heimatschutz vor asymetrischer Bedrohung und Nuklearterrorismus
- fließende Übergänge vom Katastrophenschutz bis zum klassischen Verteidigungsfall
- Die Fähigkeit zur klassischen Landes- und Bündnisverteidigung bleibt insofern unverändert die zentrale Aufgabe der Bundeswehr, denn sie bildet das Fundament unserer nationalen Sicherheit.
- Wenn die Wehrpflicht einmal abgeschafft sein sollte, wird es kaum möglich sein, sie wieder einzuführen
- Berufsarmeen sind kostspieliger
- Unerlässlich ist die Wehrpflicht für die Bundeswehr, um qualifizierten Nachwuchs zu rekrutieren. Etwa 40 % ihres Unteroffiziers- und Offiziersnachwuchses deckt die Bundeswehr über die Rekrutierung aus dem Kreis der Wehrpflichtigen ab
- Nur über die hohe Zahl der Grundwehrdienstleistenden, die freiwillig ihren Wehrdienst verlängern, kommt die Bundeswehr mit vertretbaren finanziellen Mitteln an ein Reservoir gut qualifizierten Personals.
Oder zusammengefasst: Nur Phrasen, die an der Fragestellung vorbeigingen, denn Wehrpflichtige sind allein deshalb "auf dem Papier" günstiger, weil sie zu einem Hungerlohn tätig werden
müssen. Wenn aber die Kosten der zivilen Wehrverwaltung und die Kosten für die ständig durchzuführenden Grund- und Fachausbildungen hinzurechnet, dann relativiert sich der Kostenvorteil wieder.
Aber so richtig interessant wird es, wenn eine Nachfrage gestellt wird:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_ralf_brauksiepe-650-5932--f95051.html#frage95051Frage: Wer so davon überzeugt ist, dass es richtig ist, junge Männer unter Androhung von mehrjährigen Gefängnisstrafen zur Dienstleistung zu zwingen, der ist sicher mit gutem Beispiel vorangegangen und hat selbst Dienst geleistet. Leider konnte ich auf Ihrer Homepage dazu keine Angaben finden und bitte Sie deshalb um die Beantwortung der Frage, wann und wo Sie im Rahmen der Wehrpflicht einen Dienst geleistet haben.
Antwort: Es ist bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit Sie Auskunft über Inhalte eines Musterungsverfahrens begehren. Da Sie offenbar das Wehrpflichtgesetz kennen, wird Ihnen auch die Regelung des § 9 WPflG nicht unbekannt sein. Da Sie darüber hinaus offensichtlich Besucher meiner Homepage sind, wird Ihnen nicht entgangen sein, dass ich mich schon als 16-Jähriger in der CDU politisch engagiert habe, was nicht zuletzt mit den verteidigungspolitischen Positionen der CDU zusammenhing. Ich kann Ihnen versichern, dass meine Ansicht zur Wehrpflicht vor meiner Musterung die gleiche war wie heute. Insofern habe ich meinen Hinweisen zur Wehrpflicht in der von Ihnen angesprochenen Antwort vom 24.1. nichts hinzuzufügen.
