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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Blicke bei der Altersgrenze nicht durch  (Gelesen 1621 mal)
predator2097
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Beiträge: 5


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« am: 10. August 2008, 23:41:37 »

Hallo Leute,

ich bin bis 31.8.08 zurückgestuft aufgrund meiner Ausbildung, die ich allerdings im Januar 2008 schon beendet habe. Seit meiner Musterung zu T2 und der Info, ich sollte jedes Jahr meinen Vertrag oder Änderungen bei der Ausbildung schicken (was ich nie getan habe), habe ich nun seit 3 Jahren nichts mehr von der kwea gehört. Im November 2008 werde ich 23....

Nun meine Frage: Kann ich aufgrund meiner Aufschiebung nun bis 25 eingezogen werden? Oder aber gilt für mich die Grenze bis 23, da das Ende meiner Ausbildung und damit der Grund meiner Rückstellung bereits vor dem 23. Lebensjahr beendet ist?

Ich danke euch
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 11. August 2008, 09:17:49 »

Zitat
ich bin bis 31.8.08 zurückgestuft aufgrund meiner Ausbildung, die ich allerdings im Januar 2008 schon beendet habe. Seit meiner Musterung zu T2 und der Info, ich sollte jedes Jahr meinen Vertrag oder Änderungen bei der Ausbildung schicken (was ich nie getan habe), habe ich nun seit 3 Jahren nichts mehr von der kwea gehört. Im November 2008 werde ich 23....
bleibt im regelfall nur noch der 1.10.08 als letztmöglicher einberufungstermin.

Zitat
Nun meine Frage: Kann ich aufgrund meiner Aufschiebung nun bis 25 eingezogen werden? Oder aber gilt für mich die Grenze bis 23, da das Ende meiner Ausbildung und damit der Grund meiner Rückstellung bereits vor dem 23. Lebensjahr beendet ist?
zweiteres
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DerSteiner
Newbie
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Beiträge: 1


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« Antworten #2 am: 11. August 2008, 12:42:28 »

Hallo,
bin in einer ähnlichen situation  Schockiert

Da ich meine Technikerausbildung mache, bin ich bis zum Januar 2009 zurückgestellt. Anfang Juni 2009 werde ich 23.
Bin T2 gemustert, habe aber einspruch eingelegt.. ist jetzt eine Woche her  Zwinkernd

Kann ich dann eigentlich nur zum 1. März oder 1. Juni gezogen werden Huch
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 18. August 2008, 01:29:21 »

Kann ich dann eigentlich nur zum 1. März oder 1. Juni gezogen werden Huch

Nein zum 1. April 2009, es sei denn die Wehrrechtsreform tritt in Kraft und dein "Einspruch" (wohl ein Widerspruch) erhöht die Heranziehungsgrenze.
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