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16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.390 Mitglieder
Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Befreiung von Vorstellpflicht  (Gelesen 1669 mal)
Crack
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Beiträge: 2


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« am: 10. Juni 2008, 23:54:19 »

Hi,..


also, ich die Formulare bekommen wegen Musterung usw, da stand man soll
alles schicken wegen krankheiten usw,..un da ich grade da meine
wirbelsäule verstaucht hatte,..hab ich das Atest davon mitgeschickt.

hab dann ein Schreiben bekommen:

...auf Grund der mir vorliegenden Unterlagen sind Sie von der Pflicht,
sich zur Musterung vorzustellen befreit.

Sie stehen nicht für den Wehrdienst zur Verfügung.

Sie unterliegen nicht der Wehrüberwachung.

Sie sind nicht wehrdienstfähig.


was heißt das für mich,..werd ich nie mehr was in sachen wehrdienst
von denen hören?

und was ist wenn ich selber hin will, zB nach meiner Ausbildung
(in 2 jahren fertig damit, bin grade 18) ?


Mfg
« Letzte Änderung: 11. Juni 2008, 21:36:15 von Crack » Gespeichert
Crack
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #1 am: 11. Juni 2008, 20:56:06 »

könnte vll jemand der ahnung davon hat mal was dazu sagen..? Traurig
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #2 am: 11. Juni 2008, 21:00:45 »

was heißt das für mich,..werd ich nie mehr was in sachen wehrdienst
von denen hören?

Ja, man will dich ja nicht mustern.

und was ist wenn ich selber hin will, zB nach meiner Ausbildung
(in 2 jahren fertig damit, bin grade 18) ?

Dann wird man dir mitteilen, dass man an dir kein Interesse hat.
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