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Autor Thema: Befreiung vom Wehrdienst wenn man verheiratet ist?  (Gelesen 1719 mal)
Vasek
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Beiträge: 3


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« am: 30. April 2010, 17:21:04 »

Hallo,

also, meine Situation ist etwas kompliziert. Ich wurde 2004 T2 gemustert und einberufen. Habe dauraufhin um eine Zurueckstellung gebeten um mein Studium aufnehmen zu koennen. Dem wurde damals zugesagt. Werde jetzt vorausichtlich im Sommer mein Studium beenden.

Hatte gehofft das ich, weil ich mittlerweile 25 bin, nicht mehr Einberufen werden kann, aber leider hat mir mein Anwalt gesagt das das bei mir nicht der Fall ist weil ich (nach dem Studium) ein Arzt bin und die wohl bis zum 32. Lebensjahr einberufen werden koennen? Dies wurde mir auch 2004 in einem Brief von der Bundeswehr mittgeteilt.

Meine Verlobte ist Englaenderin und lebt auch zur Zeit in England. Nach dem Studium wuerde ich also auch gerne dahin um da zu arbeiten. Da ich das der Bundeswehr mitteilen muss hab ich etwas Angst das die mich dann einberufen.

Hab mir jetzt 2 Sachen ueberlegt wie ich vom Wehrdienst befreit werden koennte.

1) Meine Verlobte und ich heiraten.
Hab auf dieser Webseite gesehen das man wenn man heiratet vom Wehrdienst nach Antrag befreit werden kann.
http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__11.html
Leider steht da aber auch das dieser Antrag spaetestens bis zum Abschluss der Musterung vorgelegt werden muss und da ich schon gemustert wurde weiss ich jetzt nicht ob ich den Antrag doch noch stellen kann.

2) Ich habe im Januar einen Achillessehnenriss erlitten und kann jetzt mindestens 12 Monate keinen richtigen Sport machen bzw. das Bein nicht 100% belasten.
Wollte deshalb eine Nachmusterung beantragen um so ausgemustert werden zu koennen.

Ich hoffe das wenigstens eine dieser Ideen zu gebrauchen ist.

Bin fuer jegliche Hilfe dankbar.

Vasek 
« Letzte Änderung: 30. April 2010, 17:32:22 von Vasek » Gespeichert
Cama85
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Beiträge: 43


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« Antworten #1 am: 1. Mai 2010, 10:30:46 »

Lies dochmal das Gesetz bis zum Ende hin durch...ich weiß nicht, was da das Problem sien sollte:

"spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt"

Eine gut vorbereitete Überprüfunbgsuntersuchung, die hier auch unbegründet (der Grund wäre einfach, dass die letzte Untersuchung mehr als zwei Jahre zurückliegt) beantragbar ist, wäre sicherlich eine Möglichkeit, um die Wehrdienstgeschichte entgültig abzuhacken. Ist dein Anwalt auf Wehrrecht spezialisiert? Dann solltet ihr euch mal unterhalten, passende ärztliche Gutachten einholen und bei dir die Ausmusterung erreichen. Gründe, die zu einer Ausmusterung führen, findet man immer, nur sollte man gut vorbereitet sein. Ein auf Wehrrecht spezialisierter Anwalt kann so etwas...

Greetz
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Vasek
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 3. Mai 2010, 14:08:20 »

Danke fuer deine Antwort.

Das einzige Problem das ich jetzt habe ist das ich nicht 100% weiss ob das Gesetz auch wirklich so stimmt. Hab von vielen Leuten gehoert das man nur befreit wird wenn man verheiratet ist und auch ein Kind hat.

Unser Anwalt ist leider nicht in Wehrrecht spezialisiert. Wollte mich deswegen vielleicht auch nach einem anderen Anwalt umschauen. Hab im Internet ein paar Anzeigen gesehen, weiss aber nicht wie gut die sind usw. Falls jemand einen guten Anwalt kennt der Bundesweit arbeitet waere ich fuer einen Kontakt dankbar.

Vasek
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 3. Mai 2010, 20:23:47 »

Das einzige Problem das ich jetzt habe ist das ich nicht 100% weiss ob das Gesetz auch wirklich so stimmt.

Meinst du, hier sind Gesetzesfälscher am Werk!?

Hab von vielen Leuten gehoert das man nur befreit wird wenn man verheiratet ist und auch ein Kind hat.

Man muss nicht jeden Unsinn glauben. Es liegt ein Befreiungsgrund vor, wenn man entweder verheiratet ist, oder sorgeberechtigter Vater. Ist man verheiratet und sorgeberechtigter Vater, dann liegen halt 2 Gründe vor.

Unser Anwalt ist leider nicht in Wehrrecht spezialisiert. Wollte mich deswegen vielleicht auch nach einem anderen Anwalt umschauen.

Aber doch nicht dafür, was ist denn an der Regelung mißverständlicbh?

Hab im Internet ein paar Anzeigen gesehen, weiss aber nicht wie gut die sind usw. Falls jemand einen guten Anwalt kennt der Bundesweit arbeitet waere ich fuer einen Kontakt dankbar.

Wenn du tatsächlich zu viel Geld hast, dann kannst du dir das sicherlich auch von Hrn. Frings beratn lassen.

-> http://www.anwalt-wehrrecht.de/

Aber das wäre jetzt irgendwie mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
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Vasek
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 3. Mai 2010, 22:47:02 »

Danke Svennie,

Ich kann Gesetze schon gut verstehen, aber leider war ich mir etwas unsicher weil ich auch das Gesetz gesehen habe das man nur bis zum 25. Lebensjahr eingezogen werden kann und am Ende stimmte das auch nicht bzw. nicht in meinem Fall.

Vielleicht kannst du deswegen verstehen das ich mir einfach etwas unsicher war und deswegen lieber nochmal nachgefragt habe. Ist also meiner Meinung nach kein Grund mich zum Idioten zu machen. Ich dachte in diesem Forum ist man erlaubt Fragen zu stellen egal wie dumm oder unsinnig sie sein mögen.

Vasek

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sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #5 am: 4. Mai 2010, 00:12:25 »

Zitat
Ich kann Gesetze schon gut verstehen, aber leider war ich mir etwas unsicher weil ich auch das Gesetz gesehen habe das man nur bis zum 25. Lebensjahr eingezogen werden kann und am Ende stimmte das auch nicht bzw. nicht in meinem Fall.
dann hast du das gesetz aber nicht vollständig gelesen, meist ist es in gesetzen nämlich so, dass es eine ausnahme (hier: arzt) von der regel (hier: 25 jahre) gibt.

aber von dem was im gesetz steht abgesehen: lt. zentralstelle kdv gab es seit jahren keinen fall mehr, in dem tatsächlich von der ausnahmeregelung für ärzte gebrauch gemacht wurde.
im zweifelsfall einfach nochmal bei der zentralstelle kdv nachfragen, wie genau die handhabung der ärzte regel derzeit in der praxis aussieht.
 
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