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Autor Thema: Anspruch  (Gelesen 1313 mal)
Adubsi
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« am: 13. Oktober 2009, 08:29:01 »

Mann A wurde T2 gemustert und ist zur BW gegangen. Dafür hat er extra einen Studienplatz nicht angenommen. Nun stellte sich bei ersten Medizinischen Check bei der BW ( nach 6 Tagen Dienst) raus, dass er gleich drei Geburtsfehler aufeinmal im Rücken hat, und er wurde ausgemustert. Der Bundeswehrarzt hat ihn vorher zu einem Orthopäden geschickt der sagte, es wäre ein witz,dass mann a nicht gleich t5 bei der musterung bekommen hätte und dass der musterungsarzt es schon vorher hätte sehen müssen, dass mann a nicht tauglich ist.
nun ist meine frage: durch den fehler des musterungsarztes hat mann a ein ganzen jahr verloren. er hätte studieren können oder sich eine ausbildung holen können. es wurden ihm aber kindergeld gestrichen und weitere einnahmequellen vorenthalten, da er ja zur bw gehen sollte. das war auch von mann a aus freiwillig, da er nicht gewusst hatte dass er nicht tauglich ist. nun steht er aber ohne geld, ohne studium, ohne ausbildung und ohne job da. klar wird er sich in kürze eine arbeit suchen müssen ( für ein jahr) aber wo kann mann a eine forderung an die bw stellen zur entschädigung des verlorenen jahres, das ja nur entstanden ist, da der musterungsarzt gepennt hat? wenn er forderungen stellen kann wie sehen die aus?
wäre froh, wenn mir einer diese frage(n) beantworten könnte.
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svennie
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« Antworten #1 am: 13. Oktober 2009, 12:36:36 »

...dass er gleich drei Geburtsfehler aufeinmal im Rücken hat

Dass hat der Musterungsarzt so gesagt!?

...er hätte studieren können oder sich eine ausbildung holen können.

Du hättest dir auch so "eine Ausbildung holen können", dann wärst du nämlich zurückgestellt worden.

es wurden ihm aber kindergeld gestrichen und weitere einnahmequellen vorenthalten, da er ja zur bw gehen sollte. das war auch von mann a aus freiwillig

aha ...

, da er nicht gewusst hatte dass er nicht tauglich ist.

Dann wird das wohl kaum so richtig eindeutig gewesen sein.

nun steht er aber ohne geld, ohne studium, ohne ausbildung und ohne job da.

Abhängig von den näheren Umständen besteht Anspruch auf ALG-2

klar wird er sich in kürze eine arbeit suchen müssen ( für ein jahr) aber wo kann mann a eine forderung an die bw stellen zur entschädigung des verlorenen jahres, das ja nur entstanden ist, da der musterungsarzt gepennt hat?

Zunächst wäre zu beweisen, dass der Musterungsarzt tatsächlich "gepennt" hat, dann könnte ein Amtshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland bestehen, diesen durchzusetzen dürfte aber nahezu unmöglich sein.

wenn er forderungen stellen kann wie sehen die aus?

Du müsstest deinen Schaden beziffern und diesen dann ersetzt verlangen und ggf. einklagen.
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Adubsi
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« Antworten #2 am: 13. Oktober 2009, 14:02:35 »

- eben nicht. der musterungsarzt hätte mind. eine der fehler erkennen müssen, hat der orthopäde gesagt

- eine ausbildung habe ich mir ja nicht geholt, weil ich da zur bw wollte

-...

- ich habe mich auf das wort des musterungsarztes verlassen, der gesagt hat ich wäre tauglich

-was heißt alg-2, wie viel ist das und wie kann ich es einfordern

-ok, wenn ich sage mein schaden ist der sold der mir fehlt plus 3-4 monate normales gehalt ( wäre vor und nach der bw halt ein nebenjob gewesen) wie nd wo kann ich es einfordern? und zählt wie zählt der faktor mit rein, dass ich ein wichtiges jahr meines lebenslaufs verloren habe (bei keinem arbeitgeber kommt es später gut an, wenn man nach dem abi ein jahr lang nur nebenjobs gemacht hat und dann erst studiert hat) wie hoch würdest du so eine forderung setzten?

ich bedanke mich schon mal bei dir. ist echt eine große hilfe
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svennie
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« Antworten #3 am: 13. Oktober 2009, 14:47:23 »

- eben nicht. der musterungsarzt hätte mind. eine der fehler erkennen müssen, hat der orthopäde gesagt

Den Fehler erkennen und die richtigen Schlussfolgerungen ziehen müssen. Hier ist die Frage, ob das ein Allgemeinmediziner wirklich hätte erkennen müssen, wenn der zu untersuchende darüber keine Angaben macht.

Letztlich hat aber der Musterungsarzt auch den Musterungsbescheid nicht zu verantworten, er selbst hat nur einen Vorschlag gemacht, von dem das KWEA durchaus hätte abweichen können.

- eine ausbildung habe ich mir ja nicht geholt, weil ich da zur bw wollte

Das spricht doch eigentlich für sich.

-...

 Huch

- ich habe mich auf das wort des musterungsarztes verlassen, der gesagt hat ich wäre tauglich

Davon ist er offenbar auch guten Gewissens Ausgegangen. Mehr ergibt sich vielleicht aus der Gesundheitsakte.

-was heißt alg-2, wie viel ist das und wie kann ich es einfordern

Das Arbeitslosengeld II heißt kurz "ALG-2", wie viel das ist hängt von deinen Wohnkosten und evtl. von deinen Mitbewohnern ab und "einfordern" kannst du es, in dem du das Antragsformular ausfüllst und es bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung für Arbeitssuchende abgibgst oder in den Briefkasten wirfst.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25766/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-II/Antrag/Antrag-Nav.html

-ok, wenn ich sage mein schaden ist der sold der mir fehlt plus 3-4 monate normales gehalt ( wäre vor und nach der bw halt ein nebenjob gewesen) wie nd wo kann ich es einfordern?

Damit wir uns da mal richtig verstehen: Man wird dir was husten.

Versuchen kannst du es beim Kreiswehrersatzamt, dass dich einberufen hat, obwohl es - deiner Meinung nach - wusste oder hätte wissen müssen, dass du nicht wehrdienstfähig bist, alternativ beim Dienstherrn (wohl Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg, vertreten durch die Wehrbereichsverwaltung) des Musterungsarztes, der zu einem - deiner Meinung nach zwingend falschen Musterungsergebnis gekommen ist.

und zählt wie zählt der faktor mit rein, dass ich ein wichtiges jahr meines lebenslaufs verloren habe (bei keinem arbeitgeber kommt es später gut an, wenn man nach dem abi ein jahr lang nur nebenjobs gemacht hat und dann erst studiert hat) wie hoch würdest du so eine forderung setzten?

Ich würde mir zunächst Gedanken darüber machen, ob überhaupt ein Anspruch dem Grunde nach durchgesetzt werden kann.

Das setzt zunächst voraus, dass der Musterungsarzt tatsächlich den konkreten Umstand bemerkt hat, der zur Wehrdienstunfähigkeit führen würde und er zwingend daraus hätte schlussfolgern müssen, dass du wehrdienstunfähig bist. Und ich bin mir sicher, dass ich zu dem Ergebnis kommen würde, dass da kaum etwas zu machen ist.
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Adubsi
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« Antworten #4 am: 13. Oktober 2009, 15:32:48 »

ok ich habe mich schon informiert und werde einen anwalt einschalten, der mir sagt ob es was bringt oder nicht.
kannst du mir bitte noch eine frage beantworten. ich gehe morgen in die kaserne meine entlassungsunterlagen zu unterschreiben. kann ich wenigstens ein wenig sold vom ersten monat fordern? zB hab ich gehört, dass ein soldat pro tag 7,50 bekommt...kann ich die einfordern oder sogar den sold für den ersten monat?
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svennie
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« Antworten #5 am: 13. Oktober 2009, 22:51:45 »

kannst du mir bitte noch eine frage beantworten. ich gehe morgen in die kaserne meine entlassungsunterlagen zu unterschreiben. kann ich wenigstens ein wenig sold vom ersten monat fordern? zB hab ich gehört, dass ein soldat pro tag 7,50 bekommt...kann ich die einfordern oder sogar den sold für den ersten monat?

Du hast den normalen Soldanspruch, wobei der Sold tageweise zu berechnen ist. Du hast einen Anspruch auf Zahlung von 9,41 Euro pro Tag und außerdem Anspruch auf Kostenerstattung für nicht eingenommene Mahlzeiten (am Wochenende oder während du krankgeschrieben warst).

Du solltest bei der Entlassung nichts unterschreiben, wonach du auf Rechtsmittel verzichten würdest.

Der Sold ist aber erst am 15. des Monats fällig.
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« Antworten #6 am: 15. Oktober 2009, 02:49:38 »

Hey,

bei mir stellt sich gerade eine ähnliche Situation dar.

Wurde vor einem Jahr mit T2 gemustert.

Am 01.10.09 habe ich meinen Dienst angetreten. Am Montag darauf kam dann die große Überraschung nach bei der Einstellungsuntersuchung.

Nach der Untersuchung hat der Arzt bei mir Übergewicht und Bluthochdruck festgestellt. Und sagte mir ich sei auf grund dessen für die Bundeswehr untauglich.

Jetzt kommt aber der Punkt an dem es interesant wird.

Diese beiden Aspekte waren bei meiner Musterung vor einem Jahr auch schon bekannt und dennoch wurde ich für tauglich befunden.

Jetzt sitze ich mittlerweile seit 1,5 Wochen zu hause (KZH) und warte auf meine Entlassung, welche wohl erst noch durch irgendwem bestätigt werden muss.

Der Hammer ist aber, dass es 4 anderen Kameraden (alle zufällig aus meiner Gruppe) genauso ergeht, alle wurden im selben KWEA  gemustert, wie ich.

Auch ich habe nun ein Jahr damit vertan und es ist eigentlich gar nicht mal so unklug nach dem Abitur ersteinma den GWD abzuleisten, denn etweder kann es sein, dass man wärent seines Studiums gestört wird oder man hat Probleme nachdem man seiner Ausbildung, da man 1. aus seinem gerade erlernten Beruf gerissen wird und 2. es als noch Wehrpflichtiger sehr schwer auf dem Arbeitsmarkt hat, da ja im Falle einer Einberufung der Arbeitgeber deine Stelle bereithalten muss.


Ich habe das nun so bewerkstelligt, dass ich denn Wehrbeauftragten eingeschaltet habe. Der hat jetzt eine Untersuchung eingeleitet, da ich ihn gebeten habe zu prüfen welchen Anspruch an Regressforderungen ich gegenüber der BW geltent machen kann.

Der Wehrbeauftragte ist der Anwalt der Soldaten und kostet nichts, deswegen würde ich erstmal durch ihn prüfen lassen, bevor ich einen Anwalt auf Privatkosten einschalte.
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svennie
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« Antworten #7 am: 15. Oktober 2009, 12:57:54 »

bei mir stellt sich gerade eine ähnliche Situation dar.

Bei 10% aller Grundwehrdienstleistenden stellt sich die Situation ähnlich dar, es werden nämlich 10% innerhalb der ersten 4 Wochen entlassen.

Ich habe das nun so bewerkstelligt, dass ich denn Wehrbeauftragten eingeschaltet habe. Der hat jetzt eine Untersuchung eingeleitet, da ich ihn gebeten habe zu prüfen welchen Anspruch an Regressforderungen ich gegenüber der BW geltent machen kann.

Das ist aber nicht Aufgabe des Wehrbeauftragten. Der Zuständigkeitsbereich des Wehrbeauftraten ist - leider - auch recht eingeschränkt. Er ist für Soldaten zuständig und für das, was mit ihnen im Dienst geschieht, nicht aber dafür, was sich vorher abspielt. Sein "Kerngeschäft" sind "die Verletzung von Grundrechten von Soldaten oder von Grundsätzen der Inneren Führung". Beides ist hier nicht einschlägig.

Der Wehrbeauftragte ist der Anwalt der Soldaten

Nein das ist er nicht, auch wenn man das so seiner Homepage und seinem Selbstverständnis entnimmt. Er ist nichts anderes als ein ziviles Kontrollorgan, das in manchen Einzelfällen zwar viel erreichen kann, sonst aber eben nur jährlich einen Jahresbericht mit sich ähnelnden Verstößen veröffentlicht.

und kostet nichts, deswegen würde ich erstmal durch ihn prüfen lassen, bevor ich einen Anwalt auf Privatkosten einschalte.

Dann berichte mal, was dabei herauskommt. Ich fürchte, sehr sehr wenig.
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