Insbesondere interessiert mich die G-Akte, aber alles andere würde ich auch gerne sehen.
An wen muss ich mich mit was wenden? An das "Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen" wegen der G-Akte?
An das KWEA oder das BAZ wegen meiner sonstigen Unterlagen?
Die Unterlagen müssten komplett beim BAZ sein, guck mal in § 36 Zivildienstgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__36.htmlInsbesondere die Absätze 1, 5 und 6 dürften dich interessieren.
Svenni, du schriebst von "Gesundheitsakten weiteren Teilakten, etwa die Grundakte, die KDV-Verfahrensakte, Widerspruchs-akten". Ich werde diese Akten alle einzeln erwähnen, gibts sonst noch was, das ich erwähnen sollte?
Du solltest auch besonders auf elektronisch gespeicherte Daten hinweisen.
Deine Unterlagen beim BAZ müssten eigentlich noch vollständig sein, da du den Zivildienst nicht voll abgeleistet hast. Hättest du ihn vollständig abgeleistet, so könnten Teile der Akten (insbesondere zum Anerkennungsverfahren) vernichtet worden sein.
Zu beachten bei den Formulierungen im Gesetz ist, dass die Gesundheitsakte Teil der Personalakte ist und im Zivildienst als "Tauglichkeritsakte" bezeichnet wird. Du hast - natürlich - auch insoweit ein Akteneinsichtsrecht, auch wenn da wieder mal so schwammige Formulierungen enthalten sind, die sich aber wohl auf ärztliche Abrechnungsunterlagen beziehen.