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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Anforderung eines persönlichen Datennachweises  (Gelesen 1568 mal)
sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« am: 5. April 2011, 23:14:20 »

So,
nun da die Wehrpflicht Geschichte ist und ich zudem in einigen Monaten auch nach alter Rechtslage zu alt wäre, um noch einberufen zu werden, möchte ich doch genau wissen, was die Bundeswehr/das BAZ über mich schriftlich festgehalten hat.

Ich wurde zunächst tauglich gemustert, dann KDV Antrag, dann Antritt des Zivildienstes, dann Entlassung aus dem Dienst nach wenigen Wochen. Verblieben sind wir mit einem vorübergehend dienstunfähig und einer Art Nichtheranziehungszusage (gem. Punkt 1.1. http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=23).

Warum ich erst jetzt auf die Idee komme Einsicht in meine Akten zu nehmen weiß ich selbst nicht so genau, svenni´s Topic war auf jeden Fall eine gute Motivation für mich.

Insbesondere interessiert mich die G-Akte, aber alles andere würde ich auch gerne sehen.

An wen muss ich mich mit was wenden? An das "Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen" wegen der G-Akte?
An das KWEA oder das BAZ wegen meiner sonstigen Unterlagen?

Svenni, du schriebst von "Gesundheitsakten weiteren Teilakten, etwa die Grundakte, die KDV-Verfahrensakte, Widerspruchs-akten". Ich werde diese Akten alle einzeln erwähnen, gibts sonst noch was, das ich erwähnen sollte?

Danke.
LG
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 6. April 2011, 00:36:39 »

Insbesondere interessiert mich die G-Akte, aber alles andere würde ich auch gerne sehen.

An wen muss ich mich mit was wenden? An das "Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen" wegen der G-Akte?
An das KWEA oder das BAZ wegen meiner sonstigen Unterlagen?

Die Unterlagen müssten komplett beim BAZ sein, guck mal in § 36 Zivildienstgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__36.html

Insbesondere die Absätze 1, 5 und 6 dürften dich interessieren.

Svenni, du schriebst von "Gesundheitsakten weiteren Teilakten, etwa die Grundakte, die KDV-Verfahrensakte, Widerspruchs-akten". Ich werde diese Akten alle einzeln erwähnen, gibts sonst noch was, das ich erwähnen sollte?

Du solltest auch besonders auf elektronisch gespeicherte Daten hinweisen.

Deine Unterlagen beim BAZ müssten eigentlich noch vollständig sein, da du den Zivildienst nicht voll abgeleistet hast. Hättest du ihn vollständig abgeleistet, so könnten Teile der Akten (insbesondere zum Anerkennungsverfahren) vernichtet worden sein.

Zu beachten bei den Formulierungen im Gesetz ist, dass die Gesundheitsakte Teil der Personalakte ist und im Zivildienst als "Tauglichkeritsakte" bezeichnet wird. Du hast - natürlich - auch insoweit ein Akteneinsichtsrecht, auch wenn da wieder mal so schwammige Formulierungen enthalten sind, die sich aber wohl auf ärztliche Abrechnungsunterlagen beziehen.
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