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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deAllgemeine ForenWehrrecht allgemein23 Jahre alt, 2 Semester, nun Ankündigugn zur Heranziehung
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Autor Thema: 23 Jahre alt, 2 Semester, nun Ankündigugn zur Heranziehung  (Gelesen 2368 mal)
drum
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Beiträge: 2


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« am: 22. April 2008, 23:13:48 »

moin,

mich würde folgendes Beispiel doch sehr interessieren:

Fakten:
Person A wurde mit 18-19 Jahren gemustert (leider gleich gesagt, dass er verweigern möchte --> somit kein Reaktionstest und kein psychologisches Gespräch - was wenn ich nun doch zur Bundeswehr will?)
Nachdem Abitur mit 19 Jahren, wurde er zurückgestellt da ich einen Ausbildungsplatz hatte (Vertragslaufzeit 3 Jahre)
Somit Zurückgestellt bis 31.01.2008!!! (KDV damals LEIDER schon mit 20 abgesendet!)

Er hat seine Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt und dann mit 22-23 sein Studium im Oktober 2007 begonnen! Er war sehr blauäugig und dachte, dass er nicht mehr gezogen wird (über 23...)!

Nun hat sich der Zivildienst am 11.02.2008 gemeldet "Ankündigung zur Heranziehung zum 1.05.2008" und das er sich eine Stelle suchen soll.

Dann am 11.März einen Brief geschrieben, dass er erneut gemustertert werden soll (3 Jahre vergangen)

Nun hat er inzwischen Post bekommen und war am 14.4.2008 beim Zuständigenarzt! Dort sind 3 Überweisungen herausgesprungen! Heute hatte er den ersten Termin, in den er große Hoffnungen gesteckt hat, die leider nicht erfüllt wurden!

Der Arzt wird seinen Bericht ungefähr Mitte Mai absenden!

Er muss bis zum Oktober 2008 ausharren damit er dann 1/3 seines Bachelor absolviert habe! (bin Oktober 84 geboren)

-----

Was ich durch lesen hier herausgefunden habe müsste Person A:

- Widerspruch gegen erneute Musterung!
Zeit geht ins Land
- Danach dann bei der Heranziehung zum Zivildienst bitten, sich seine Stelle selbst zu suchen! Verstreichen lassen

-letzter Schritt KDV zurückziehen!

Wird das ein leichtes Spiel bei der verbleibenden Zeit und spannend?
Die Person zieht im nächsten Monat um und könnte seine Ummeldung evtl. auch noch günstig schieben.

----------
Er hat bei der Musterung gesagt, dass er Nachtblind bin! Eingetragen wurde dann "Beeinträchtigung des Dämmerungssehens" - daraus resultiert das er bei den möglichen Diensten bei der Bundeswehr fast nichts machen kann (überall ein Kreuz drinne - kein LKW etc...)
Er hat dem Arzt erzählt das er Nachtblind ist und nicht "..." jedoch hat er keine Überweisung zu einem Facharzt dafür bekommen?! Nachsetzen?
(kann sehr schlecht sehen im Dunkel... aber Auto fahren mit Licht geht gerade noch klar.. halt ne Ecke langsamer)

Danke im Voraus Person A braucht dringen Hilfe  Cool
« Letzte Änderung: 22. April 2008, 23:22:36 von drum » Gespeichert
sunknown
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Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 23. April 2008, 13:31:59 »

Zitat
Fakten:
Person A wurde mit 18-19 Jahren gemustert (leider gleich gesagt, dass er verweigern möchte --> somit kein Reaktionstest und kein psychologisches Gespräch - was wenn ich nun doch zur Bundeswehr will?)
Nachdem Abitur mit 19 Jahren, wurde er zurückgestellt da ich einen Ausbildungsplatz hatte (Vertragslaufzeit 3 Jahre)
Somit Zurückgestellt bis 31.01.2008!!! (KDV damals LEIDER schon mit 20 abgesendet!)

Er hat seine Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt und dann mit 22-23 sein Studium im Oktober 2007 begonnen! Er war sehr blauäugig und dachte, dass er nicht mehr gezogen wird (über 23...)!
das ist jetzt ziemlich ungünstig.
erstens natürlich der KDV antrag.
zweitens wäre es in deinem fall angebracht gewesen dem BAZ die verkürzung der ausbildung mitzuteilen. dann wäre es zunächst einmal nicht zu einer erhöhung der einberufungsgrenze auf 25 gekommen.

drittens wirkt sich das nicht melden der ausbildungsverkürzung möglicherweise nochmal schlecht aus und zwar dann wenn im dritten semester eine zurückstellung für das studium beantragt wird. dem BAZ könnte auffallen, dass das zeitlich mit ausbildung und studium nicht hinhauen kann. eine zurückstlelung kann dann möglicherweise verweigert werden mit der begründung "erschleichung eines zurückstellungsgrundes".


Zitat
Nun hat sich der Zivildienst am 11.02.2008 gemeldet "Ankündigung zur Heranziehung zum 1.05.2008" und das er sich eine Stelle suchen soll.
darauf am besten gar nicht reagieren.

Zitat
Dann am 11.März einen Brief geschrieben, dass er erneut gemustertert werden soll (3 Jahre vergangen)

Nun hat er inzwischen Post bekommen und war am 14.4.2008 beim Zuständigenarzt! Dort sind 3 Überweisungen herausgesprungen! Heute hatte er den ersten Termin, in den er große Hoffnungen gesteckt hat, die leider nicht erfüllt wurden!
eine ausmusterung wäre natürlich hilfreich..

Zitat
Der Arzt wird seinen Bericht ungefähr Mitte Mai absenden!

Er muss bis zum Oktober 2008 ausharren damit er dann 1/3 seines Bachelor absolviert habe! (bin Oktober 84 geboren)
grundsätzlich ist das so mit zurückstellungsgrund ab 1.10.
die oben angesprochene problematik könnte sich aber negativ auswirken.


Zitat
- Widerspruch gegen erneute Musterung!
jez versuch doch erst mal in der nachuntersuchung eine ausmusterung zu erwirken. falls finanziell möglich wäre ein geeigneter anwalt hilfreich.

Zitat
Zeit geht ins Land
- Danach dann bei der Heranziehung zum Zivildienst bitten, sich seine Stelle selbst zu suchen! Verstreichen lassen
ja, das sowieso

Zitat
-letzter Schritt KDV zurückziehen!
sobald eine echter einberufungsbescheid vorliegt, dann zeitnah zum einberufungstermin den kdv-antrag zurückziehen, diese möglichkeit besteht.

Zitat
Wird das ein leichtes Spiel bei der verbleibenden Zeit und spannend?
Die Person zieht im nächsten Monat um und könnte seine Ummeldung evtl. auch noch günstig schieben.
wann genau hat deine zurückstellung geendet und wann genau hast du dein studium begonnen, das ist erstmal entscheidend?

----------
Zitat
Er hat bei der Musterung gesagt, dass er Nachtblind bin! Eingetragen wurde dann "Beeinträchtigung des Dämmerungssehens" - daraus resultiert das er bei den möglichen Diensten bei der Bundeswehr fast nichts machen kann (überall ein Kreuz drinne - kein LKW etc...)
Er hat dem Arzt erzählt das er Nachtblind ist und nicht "..." jedoch hat er keine Überweisung zu einem Facharzt dafür bekommen?! Nachsetzen?
unbedingt, ja!


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drum
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 23. April 2008, 21:50:31 »

danke schonmal für deine antwort!

sein Ausbildungsvertrag ging bis zum 31.01.2008!
Sein Studium hat er im Oktober 2007 begonnen! Somit gerade jetzt im 2. Semester!

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"Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, ... wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen ... ein Hochschulstudium ..., in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist, unterbrechen würde."

"Studiengänge, die zu einem Bachelor- und Mastergrad führen, sind hochschulrechtlich getrennte Studiengänge. Wehrpflichtrechtlich wird zunächst nur der zum Bachelorgrad führende Studiengang betrachtet, mit der Folge, dass mit Erreichen des dritten Semesters zum vorgesehenen Diensteintritt auf Antrag bis zu diesem Abschluss zurückgestellt werden kann.[...]"

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Oh da war ich schon wieder uninformiert... Ich dachte die müssten mich zurück stellen! Es wird wohl vom Sachbearbeiter abhängen?!
Ich bin heute Nacht schon 2-3x aufgewacht! Panik mein Studium abzubrechen und Zivi zu machen! AHHHH - kein Witz  Weinen
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