Fakten:
Person A wurde mit 18-19 Jahren gemustert (leider gleich gesagt, dass er verweigern möchte --> somit kein Reaktionstest und kein psychologisches Gespräch - was wenn ich nun doch zur Bundeswehr will?)
Nachdem Abitur mit 19 Jahren, wurde er zurückgestellt da ich einen Ausbildungsplatz hatte (Vertragslaufzeit 3 Jahre)
Somit Zurückgestellt bis 31.01.2008!!! (KDV damals LEIDER schon mit 20 abgesendet!)
Er hat seine Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt und dann mit 22-23 sein Studium im Oktober 2007 begonnen! Er war sehr blauäugig und dachte, dass er nicht mehr gezogen wird (über 23...)!
das ist jetzt ziemlich ungünstig.
erstens natürlich der KDV antrag.
zweitens wäre es in deinem fall angebracht gewesen dem BAZ die verkürzung der ausbildung mitzuteilen. dann wäre es zunächst einmal nicht zu einer erhöhung der einberufungsgrenze auf 25 gekommen.
drittens wirkt sich das nicht melden der ausbildungsverkürzung möglicherweise nochmal schlecht aus und zwar dann wenn im dritten semester eine zurückstellung für das studium beantragt wird. dem BAZ könnte auffallen, dass das zeitlich mit ausbildung und studium nicht hinhauen kann. eine zurückstlelung kann dann möglicherweise verweigert werden mit der begründung "erschleichung eines zurückstellungsgrundes".
Nun hat sich der Zivildienst am 11.02.2008 gemeldet "Ankündigung zur Heranziehung zum 1.05.2008" und das er sich eine Stelle suchen soll.
darauf am besten gar nicht reagieren.
Dann am 11.März einen Brief geschrieben, dass er erneut gemustertert werden soll (3 Jahre vergangen)
Nun hat er inzwischen Post bekommen und war am 14.4.2008 beim Zuständigenarzt! Dort sind 3 Überweisungen herausgesprungen! Heute hatte er den ersten Termin, in den er große Hoffnungen gesteckt hat, die leider nicht erfüllt wurden!
eine ausmusterung wäre natürlich hilfreich..
Der Arzt wird seinen Bericht ungefähr Mitte Mai absenden!
Er muss bis zum Oktober 2008 ausharren damit er dann 1/3 seines Bachelor absolviert habe! (bin Oktober 84 geboren)
grundsätzlich ist das so mit zurückstellungsgrund ab 1.10.
die oben angesprochene problematik könnte sich aber negativ auswirken.
- Widerspruch gegen erneute Musterung!
jez versuch doch erst mal in der nachuntersuchung eine ausmusterung zu erwirken. falls finanziell möglich wäre ein geeigneter anwalt hilfreich.
Zeit geht ins Land
- Danach dann bei der Heranziehung zum Zivildienst bitten, sich seine Stelle selbst zu suchen! Verstreichen lassen
ja, das sowieso
-letzter Schritt KDV zurückziehen!
sobald eine echter einberufungsbescheid vorliegt, dann zeitnah zum einberufungstermin den kdv-antrag zurückziehen, diese möglichkeit besteht.
Wird das ein leichtes Spiel bei der verbleibenden Zeit und spannend?
Die Person zieht im nächsten Monat um und könnte seine Ummeldung evtl. auch noch günstig schieben.
wann genau hat deine zurückstellung geendet und wann genau hast du dein studium begonnen, das ist erstmal entscheidend?
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Er hat bei der Musterung gesagt, dass er Nachtblind bin! Eingetragen wurde dann "Beeinträchtigung des Dämmerungssehens" - daraus resultiert das er bei den möglichen Diensten bei der Bundeswehr fast nichts machen kann (überall ein Kreuz drinne - kein LKW etc...)
Er hat dem Arzt erzählt das er Nachtblind ist und nicht "..." jedoch hat er keine Überweisung zu einem Facharzt dafür bekommen?! Nachsetzen?
unbedingt, ja!