User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.390 Mitglieder
Neuestes Mitglied: johnbor58

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Zuständige Freistellungsbehörde - Austritt THW  (Gelesen 1751 mal)
WalkerXP
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« am: 31. Januar 2011, 15:16:24 »

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ich befinde mich im Moment im 7. Semester meines Hochschulstudiums (Regelstudienzeit 10 Semester). Da ich Ende 2007 eingezogen werden sollte, beschloss ich, zum THW zu gehen. Würde man die Verkürzung der Verpflichtungszeit von 6 auf 4 Jahre auf meinen Fall anwenden, wäre ich ab Dezember diesen Jahres mit meiner Pflichtzeit durch. Leider beginnt bei meinem Studium jetzt eine recht stressige Phase, die Prüfungsvorbereitung und viele Praktikas weit weg vom Ortsverband für mich bedeuten. Dies jedoch verteilt auf 1,5 Jahre. Und danach, würde ich sowieso austreten, da ich dann den Studienort verlassen und in meine Heimat zurückkehren würde. Daher beschloss ich, eine Kündigung des Dienstverhältnisses für März diesen Jahres wäre für alle Seiten das Beste, da ich mich ansonsten die nächste Zeit nur mit Sonderurlauben über Wasser halten könnte.

Die Internetrecherche verschaffte mir nicht wirklich Klarheit, weswegen ich mich für diesen Post entschied. Ich rief vor ein paar Minuten auch das für mich zuständige Kreiswehrersatzamt an. Auch dieses konnte mir nicht weiterhelfen, wusste auch nicht, welche die zuständige Behörde sei, welche mir Auskunft erteilen könnte.

Hier nun meine konkreten Fragen:

1) Sollte ich zum März 2011 das Dienstverhältnis beim THW kündigen, habe ich mit irgendwelchen Konsequenzen seitens einer Freistellungsbehörde zu rechnen? (Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass die "Letzten" am 01.01.2011 zur Bundeswehr eingezogen wurden - also dürfte ich von da ja nix mehr zu befürchten haben - oder? Und selbst wenn, wie schon angedeutet, 7. Semester - liege ich da richtig?

2) Wenn das Kreiswehrersatzamt nicht zuständig ist, welche Behörde ist es dann? Und welche Konsequenzen habe ich zu erwarten? Ich habe in anderen Posts irgendwas mit Zivildienstbehörden gelesen, wusste aber nicht, ob das stimmt bzw. in meinem Fall auch zutrifft.

Jeder Fall ist ja irgendwie anders, also bitte nicht schimpfen, auf meine konkreten Fragen habe ich auch über google und die Suchfunktion nichts finden können. Vielen Dank für eure Hilfe.

WalkerXP
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 31. Januar 2011, 15:20:55 »

Die Internetrecherche verschaffte mir nicht wirklich Klarheit, weswegen ich mich für diesen Post entschied. Ich rief vor ein paar Minuten auch das für mich zuständige Kreiswehrersatzamt an. Auch dieses konnte mir nicht weiterhelfen, wusste auch nicht, welche die zuständige Behörde sei, welche mir Auskunft erteilen könnte.

Das ist entweder das THW selbst oder die Katastrophenschutzbehörde deines Landkreises.

1) Sollte ich zum März 2011 das Dienstverhältnis beim THW kündigen, habe ich mit irgendwelchen Konsequenzen seitens einer Freistellungsbehörde zu rechnen? (Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass die "Letzten" am 01.01.2011 zur Bundeswehr eingezogen wurden - also dürfte ich von da ja nix mehr zu befürchten haben - oder? Und selbst wenn, wie schon angedeutet, 7. Semester - liege ich da richtig?

Die Konsequenz ist, dass das KWEA eine Mitteilung erhält. Wenn du also etwas besseres zu tun hast, als DIenst im KatS zu leisten, dann solltest du den Austritt erklären.

2) Wenn das Kreiswehrersatzamt nicht zuständig ist, welche Behörde ist es dann?

Die Katastrophenschutzbehörde.

Und welche Konsequenzen habe ich zu erwarten?

Keine.

Ich habe in anderen Posts irgendwas mit Zivildienstbehörden gelesen, wusste aber nicht, ob das stimmt bzw. in meinem Fall auch zutrifft.

Bist du anerkannter Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen?
Gespeichert
WalkerXP
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 31. Januar 2011, 15:26:48 »

Ich habe in anderen Posts irgendwas mit Zivildienstbehörden gelesen, wusste aber nicht, ob das stimmt bzw. in meinem Fall auch zutrifft.

Bist du anerkannter Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen?
[/quote]

Vielen Dank für die zügige Antwort! Nein, ich bin kein anerkannter Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, sollte wie oben beschrieben auch eigentlich gezogen werden.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 31. Januar 2011, 17:31:41 »

Vielen Dank für die zügige Antwort! Nein, ich bin kein anerkannter Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, sollte wie oben beschrieben auch eigentlich gezogen werden.

Dann kann auch das Bundesamt für den Zivildienst nicht zuständig sein.

Ansonsten gilt halt § 13a Wehrpflichtgesetz was die Wehrpflichtproblematik angeht, den Rest (die Katastrophenschutzproblematik) kannst du deiner Verpflchtungserklärung gegenüber dem THW entnehmen.
Gespeichert
murdercore
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #4 am: 15. Februar 2011, 18:54:40 »

Vielen Dank für die zügige Antwort! Nein, ich bin kein anerkannter Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, sollte wie oben beschrieben auch eigentlich gezogen werden.

Dann kann auch das Bundesamt für den Zivildienst nicht zuständig sein.

Ansonsten gilt halt § 13a Wehrpflichtgesetz was die Wehrpflichtproblematik angeht, den Rest (die Katastrophenschutzproblematik) kannst du deiner Verpflchtungserklärung gegenüber dem THW entnehmen.

das heißt, er kann noch eingezogen werden?

du weißt ja, das ich ein ähnliches problem habe!

ich sollte ja auch zum bund kommen, habe mich dann aber ja für das thw entschieden, und will da jetzt wieder raus!

eine frage noch, svennie...

woher hast du diese ganzen informationen?

konntest mir ja auch schon helfen, nur jetzt lese ich den post hier und hab gleich wieder die hosen voll  Schockiert

achja, und ganz wichtig! WAS PASSIERT, WENN DAS THW MICH RAUSSCHMEISST?
« Letzte Änderung: 15. Februar 2011, 19:06:42 von murdercore » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 15. Februar 2011, 19:41:56 »

das heißt, er kann noch eingezogen werden?

Nochmal: Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Es wird niemand gegen seinen Willen zum Grundwehrdienst einberufen.

woher hast du diese ganzen informationen?

Allgemeine Lebenserfahrung.

konntest mir ja auch schon helfen, nur jetzt lese ich den post hier und hab gleich wieder die hosen voll  Schockiert

Und warum?  Huch
Gespeichert
murdercore
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #6 am: 15. Februar 2011, 19:52:09 »

lebenserfahrung Smiley sehr gut!

so, ich habe wie gesagt nurnoch diese eine frage :

was passiert wenn das THW, MICH(!) rausschmeisst, weil ich beispielsweise nicht mehr zum dienst erscheine.

dann schmeißen die mich raus, melde ich zurück, und dann? kommt da noch was?

einem "kameraden" ist das passiert, und bis jetzt hat er wohl noch nichts bekommen, bzw ich weiß davon nichts!

danke svennie! du bist der beste ^^
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 15. Februar 2011, 19:56:42 »

Weil das THW selbst Bußgeldbehörde ist, kann dir wohl nur das THW sagen, wie es im Einzelfall reagiert. In der Praxis passierte wohl in der Vergangenheit überhaupt nichts.
Gespeichert
murdercore
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #8 am: 15. Februar 2011, 20:02:10 »

bei dem "kameraden" den sie rausgeschmissen haben ist - bis auf den rausschmiss selbst -  nichts passiert!

also, danke nochmal Smiley
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits