Sein Arbeitsvertrag geht eingentlich bis Juli 2010. Er wurde aber nur bis zum 1.05. zurückgestellt,mit der Begründung, dass er am 7.05. 23 wird.
hat A einen KDV antrag gestellt, oder ist das KWEA zuständig?
wurde A tatsächlich zurückgestellt, oder wurde eine nichtheranziehungszusage erteilt?
Frage: Wäre er aufgrund des Jobs bis Juli zurückgestellt worden, hätte er dann nicht eh bis zu seinem 25. Lebensjahr gezogen werden können?
wenn eine echte zurückstellung vorliegt, dann hätte sich in dieser konstellation die einberufungsgrenze auf 25 erhöht, ja.
Frage: Ist dies ein Ausreichender Grund, erneut zurückgestellt zu werden? A hat auch bereits ein Schreiben des Intendanten(Arbeitgeber) aus dem hervorgeht, dass A für die Produktion unabdingbar ist und im Falle seiner Heranziehung die Vorstellungen nicht mehr fristgerecht stattfinden könnten, da man so kurzfristig keienn anderen Darsteller mehr finden könnte.
unabkömmlichkeit stellt darauf ab, dass der arbeitnehmer für den arbeitgeber derzeit nicht zu ersetzen ist. bei einer wichtigen rolle könnte man damit durchaus argementieren, ich kenne aber die genaue verfahrenspraxis des KWEA nicht.
wenn A sich nun aber z.B. ab dem 1.5. zurückstellen lassen würde und dann im mai geburtstag hat, dann erhöht sich die einberufungsgrenze auf jeden fall auf 25.
deswegen ist es ohne einberufungsbescheid o.ä. derzeit nicht sinnvoll in irgendeiner form kontakt mit dem kwea/baz zu haben.
entscheidend ist erstmal, ob das ein kdv antrag gestellt wurde.