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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Zurückstellung vom Zivildienst trotz dessen Aussetzung ?  (Gelesen 1261 mal)
TimPanse
Newbie
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Beiträge: 5


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« am: 27. Dezember 2010, 15:22:04 »

Hallo, leider hat sich das Thema Wehrpflicht bzw. mittlerweile Zivildienst für mich noch immer nicht vollständig geklärt ...

Nachdem ich einen Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst zum 01.01.2011 erhalten habe, habe ich einen KDV-Antrag gestellt und wurde daraufhin am 01.12.2010 vom BAZ als Kriegsdienstverweigerer anerkannt.

Im gleichen Schreiben,in dem meine Anerkennung bestätigt wurde, wurde mir nahegelegt, mir schon jetzt eine Zivildienststelle zu suchen, da "die Heranziehung zum Zivildienst zum nächstmöglichen Termin beabsichtigt ist".

Parrallel zu meinem KDV-Antrag hatte jedoch auch mein derzeitiger Arbeitgeber einen Antrag wegen Unabkömmlichkeit beim Kreiswehrersatzamt bzw. BAZ gestellt.

Die Reaktion darauf erhielt ich heute vom BAZ, sie lautet:

"Zurückstellung bis zum 31.12.2011

Sie unterliegen nach §23 des ZDG weiterhin der Zivildienstüberwachung bis zum Ablauf des Jahrens, in dem Sie das 32. Lebensjahr vollenden.
Nach Ablauf des Zurückstellungszeitraumes stehen Sie zur Ableistung des Zivildienstes zur Verfügung."

Ich bin jetzt etwas Unsicher wie ich mich richtig verhalten soll ...

Es ist doch theorethisch möglich, das Zivildienst und Wehrpflicht in z.B. 3 Jahren wieder eingeführt werden oder nicht ?

Wenn ich jetzt mit Beispielsweise 30 Jahren, wenn ich u.U. schon ein Haus und eine Familie habe, Zivildienst leisten soll, dann würde mich das vor ziemliche Probleme stellen ...


Was ist denn jetzt ratsam ?
Soll ich jetzt einfach meinen Zivildienst machen, um so eine Situation auszuschließen ?

Oder muss dieses Schreiben einfach aufgrund der aktuellen Gesetzteslage noch so formuliert werden und ich brauche mir garkeine Gedanken zu machen ?

Am liebsten würde ich gar keinen Zivildienst leisten, da es weder jetzt, noch später in meine Lebensplanung passt...

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, vielen Dank im Vorraus.  Smiley
Gespeichert
franzl
Jr. Member
**
Beiträge: 91


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« Antworten #1 am: 27. Dezember 2010, 18:19:59 »

Du wirst nie wieder etwas vom Bundesamt für den Zivildienst hören. Da sie nur noch auf freiwilliger Basis einberufen, ist das Thema für dich erledigt.

Um Gottes Willen, such dir keine Zivildienststelle. Ein gemeinsamer Einberufungsvorschlag würden sie als Wunsch interpretieren, Zivildienst zu leisten.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #2 am: 27. Dezember 2010, 19:24:15 »

Nachdem ich einen Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst zum 01.01.2011 erhalten habe, habe ich einen KDV-Antrag gestellt und wurde daraufhin am 01.12.2010 vom BAZ als Kriegsdienstverweigerer anerkannt.

Eine sinnvolle Entscheidung ;-)

Im gleichen Schreiben,in dem meine Anerkennung bestätigt wurde, wurde mir nahegelegt, mir schon jetzt eine Zivildienststelle zu suchen, da "die Heranziehung zum Zivildienst zum nächstmöglichen Termin beabsichtigt ist".

Das steht da zwar drin, ist aber nicht so gemeint. Muss man nicht verstehen, ist aber so.

Parrallel zu meinem KDV-Antrag hatte jedoch auch mein derzeitiger Arbeitgeber einen Antrag wegen Unabkömmlichkeit beim Kreiswehrersatzamt bzw. BAZ gestellt.

Nein, er hat einen Antrag auf Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit gestellt.

Die Reaktion darauf erhielt ich heute vom BAZ, sie lautet:

"Zurückstellung bis zum 31.12.2011

Sie unterliegen nach §23 des ZDG weiterhin der Zivildienstüberwachung bis zum Ablauf des Jahrens, in dem Sie das 32. Lebensjahr vollenden.
Nach Ablauf des Zurückstellungszeitraumes stehen Sie zur Ableistung des Zivildienstes zur Verfügung."

Ist richtig, damit wird nur die aktuelle Rechtslage wiedergegeben.

Ich bin jetzt etwas Unsicher wie ich mich richtig verhalten soll ...

Du solltest dich ganz normal verhalten.  Zwinkernd

Gern auch freudig erregt ...

Es ist doch theorethisch möglich, das Zivildienst und Wehrpflicht in z.B. 3 Jahren wieder eingeführt werden oder nicht ?

Das ist theoretisch möglich.

Wenn ich jetzt mit Beispielsweise 30 Jahren, wenn ich u.U. schon ein Haus und eine Familie habe, Zivildienst leisten soll, dann würde mich das vor ziemliche Probleme stellen ...

Wenn das Gesetz in X Jahren vorsieht, dass man bis 30 Jahren zum Zivildienst in Friedenszeiten herangezogen werden kann (als Ersatz für einen Wehrdienst in Friedenszeiten, der ebenfalls bis zum 30. Lebensjahr tz leisten wäre, dann ist das eben so,.

Dann musst du dich eben mit 30 darum kümmern, welche Wege es gibt, diesem Dienst zu entgehen. Das ist aber alles ein sehr theoretisches Problem.

Was ist denn jetzt ratsam ?

Das Thema abhaken?

Soll ich jetzt einfach meinen Zivildienst machen, um so eine Situation auszuschließen ?

Das geht doch garnicht, du bist doch zurückgestellt.

Oder muss dieses Schreiben einfach aufgrund der aktuellen Gesetzteslage noch so formuliert werden und ich brauche mir garkeine Gedanken zu machen ?

Das sind Textbausteine, aus heutiger Sicht ist keine Heranziehung zu erwarten, schon im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung werden nur noch Freiwillige einberufen. Wäre von deinem Arbeitgeber kein Zurückstellungsantrag gestellt worden, dann wäre im Übrigen auch keine Einberufung gekommen.

Am liebsten würde ich gar keinen Zivildienst leisten, da es weder jetzt, noch später in meine Lebensplanung passt...

na also.
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