User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.390 Mitglieder
Neuestes Mitglied: johnbor58

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Zu alt für Wehrdienst?  (Gelesen 2170 mal)
BudBundy
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« am: 22. Mai 2009, 11:37:04 »

Hallo,

also erstmal ich bin neu hier im Forum und denke das ihr mir weiterhelfen könnt. Also ich wurde 2006 gemustert , zu dieser Zeit war ich 20 Jahre alt, und in der Ausbildung. Die Ausbildung ging von 01.09.2005 bis ende Februar 2009. Da ich eine übernahme meines Arbeitgebers bekamm, habe ich eine nichtheranziehungszusage beantragt, da ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.11.2009 bekommen habe. So nun ist mir aufgefallen das man seinen Grundwehrdienst mit dem vollendeten 23 Lebensjahr nicht mehr antreten kann. Da ich nächsten Monat 23 werde, kann ich nicht mehr eingezogen werden. Das ärgert mich da ich gerne den Grundwehrdienst nach ablauf des befristeten Arbeisvertrages abgeleistet hätte "wollte mich auch verpflichten lassen". So hätte ich dann vom 01.12.2009 bis Januar 2010 zuhause bleiben können , und dann zum Grundwehrdienst. Was kann ich jetzt machen damit ich den Grundwehrdienst ableisten kann?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 22. Mai 2009, 14:16:28 »

...Da ich eine übernahme meines Arbeitgebers bekamm, habe ich eine nichtheranziehungszusage beantragt, da ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.11.2009 bekommen habe.

Ui, und das wo der November nur 30 Tage hat  Zwinkernd

Spaß beiseite: War es wirklich eine Nichtheranziehungszusage, die du bekommen hast, oder war es eine Zurückstellung?

Was kann ich jetzt machen damit ich den Grundwehrdienst ableisten kann?

Was nicht geht, das geht nicht. Eine Heranziehung zum Grundwehrdienst ist eben - wenn es eine Nichtheranziehungszusage war - rechtlich nicht mehr möglich. Verpflichten kannst du dich trotzdem, nur eben nicht mehr als Grundwehrdienstleistender oder freiwilloig länger Wehrdienstleistender sondern nur noch als Zeit- oder Berufssoldat.
Gespeichert
BudBundy
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 22. Mai 2009, 16:56:51 »

Oh Sorry okay 30 Tage  Smiley , ja war eine nichtheranziehungszusage. Ich wusste nichts davon , das man mit 23 nicht mehr eingezogen wird. Ich wollte eigentlich den Arbeitsvertrag ableisten , und dann 2010 im Januar zum Bund. Oh man das ist doch ein scheiss sowas, ich will unbedingt dahin das wollte ich schon immer, ich glaube aber mit Bewerbung usw kommt man nicht weit, ich dachte man kann bis zum 25.Lebensjahr eingezogen werden. Ich war ja auch in der Ausbildung, kann ich da nicht irgentein trick anwenden? Ich hätte auch Vitamin B meine cousins sind auch beim Bund.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 22. Mai 2009, 19:20:11 »

Ich war ja auch in der Ausbildung, kann ich da nicht irgentein trick anwenden?

nein.

Ich hätte auch Vitamin B meine cousins sind auch beim Bund.

Das ändert aber nicht an der sehr eindeutigen Gesetzeslage. Wäre es eine Zurückstellung gewesen und keine Nichtheranziehungszusage, so sähe das eben ganz anders aus.

Aber: Es gibt schon grundsätzlich keinen Rechtsanspruch darauf, Grundwehrdienst leisten zu "dürfen".
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits