...Da ich eine übernahme meines Arbeitgebers bekamm, habe ich eine nichtheranziehungszusage beantragt, da ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.11.2009 bekommen habe.
Ui, und das wo der November nur 30 Tage hat

Spaß beiseite: War es wirklich eine Nichtheranziehungszusage, die du bekommen hast, oder war es eine Zurückstellung?
Was kann ich jetzt machen damit ich den Grundwehrdienst ableisten kann?
Was nicht geht, das geht nicht. Eine Heranziehung zum Grundwehrdienst ist eben - wenn es eine Nichtheranziehungszusage war - rechtlich nicht mehr möglich. Verpflichten kannst du dich trotzdem, nur eben nicht mehr als Grundwehrdienstleistender oder freiwilloig länger Wehrdienstleistender sondern nur noch als Zeit- oder Berufssoldat.