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Autor Thema: Zivildienst trotz Verlängerung auf 9 Monate, doch noch abbrechen?  (Gelesen 2979 mal)
RibelluMaure
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« am: 1. Februar 2011, 16:21:52 »

Mache un doch ein Thema auf, weiß nicht wie lange der Svennie arbeiten muss  Grinsend

Es sieht bei mir wie folgt aus...

Meinen Zivildienst habe ich am 01.07.2010 begonnen, zum 01.08.2010 in eine neue Dienststelle gewechselt.
Enden tut mein Zivildienst am 31.03.2011
Zwischenzeitlich ist ja viel passiert im Bezug auf den Zivildienst wie ihr sicher wisst Zwinkernd
Ich war davon auch betroffen. Ich erhielt im November einen Brief, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich schon zum 31.12.2010 entlassen werde(n) (kann)
Weiter wurde mir mitgeteilt, dass ich Antrag stellen kann, die normalen 9 Monate Dienst auszuführen.
Was ich auch getan habe, Stattgegeben!
Im Nachhinein erweist es sich für mich als keine kluge Entscheidung!
Ich möchte so schnell wie möglich nun doch raus aus dem Zivildienst. I

Nun bin ich mir etwas unsicher wie ich verfahren muss.
So wie ich es verstanden habe, muss ich lediglich einen Brief ans BAZ, am besten per Einschreiben, schicken.
Die "boxen" mich dann umgehend da raus.
Was jedoch muss dieser Brief genau erhalten?
Möchte mich nun die Woche krankschreiben lassen, damit ich alles so schnell wie möglich erledigen kann.
Meinem Gewissen zu Liebe, möchte ich meine Chefin davon in Kenntniss setzen. Ratet ihr davo ab oder kann ich das ruhig machen?

Ich hoffe, ihr könnt euch kurz Zeit nehmen und mir eine schnelle, präzise Antwort geben Zwinkernd

Liebe Grüße

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svennie
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« Antworten #1 am: 1. Februar 2011, 18:06:17 »

Nun bin ich mir etwas unsicher wie ich verfahren muss.

Das ist doch aber hier im Forum vielfach beschrieben worden.

So wie ich es verstanden habe, muss ich lediglich einen Brief ans BAZ, am besten per Einschreiben, schicken.

richtig.

Die "boxen" mich dann umgehend da raus.

Die boxen dich nirgendwo raus, das Zivildienstverhältnis besteht zwischen dir und dem Bundesamt für den Zivildienst. Sie werden dich allerdings entlassen.

Was jedoch muss dieser Brief genau erhalten?

Den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Möchte mich nun die Woche krankschreiben lassen, damit ich alles so schnell wie möglich erledigen kann.

 Zwinkernd

Eine Woche um was zu erledigen? Den Brief schreiben?

Meinem Gewissen zu Liebe, möchte ich meine Chefin davon in Kenntniss setzen. Ratet ihr davo ab oder kann ich das ruhig machen?

Das kannst du gerne machen, allerdings würde ich mir dann als Chefin Gedanken machen, wenn dann auch noch eine Krankschreibung kommt.

Aber ich bin ja keine Chefin  Grinsend

Ich hoffe, ihr könnt euch kurz Zeit nehmen und mir eine schnelle, präzise Antwort geben Zwinkernd

Du schreibst:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erkläre, den Kriegsdienst mit der Waffe nicht mehr aus Gewissensgründen zu verweigern. Auf die Rechte aus der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen verzichte ich. Die von mir im Anerkennungsverfahren vorgetragenen Gewissensgründe bestehen nicht mehr.

Ich bin gemäß § 43 (1) Nr. 10 Zivildienstgesetz aus dem Zivildienst zu entlassen, ich darf darum bitten, die Entlassung kurzfristig und ohne unnötige Verzögerungen bis längstens zum (8 Tage ab Absendung) vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

xy"
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RibelluMaure
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« Antworten #2 am: 1. Februar 2011, 19:07:00 »

Hallo Svennie

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Und entschuldige bitte, dass ich dir hier die Zeit raube, mit Fragen, die schon 100 mal gestellt wurden. Möchte halt nur auf ganz Nummer sicher gehen Zwinkernd

Also fasse ich es jetzt nochmal kurz zusammen.
Morgen früh Breif ans BAZ per Einschreiben raus mit dem besagtem Inhalt... abwarten was kommt.. Und dann kann ich schon innerhalb 1-2 Wochen entlassen werden.
Möchte eigentlich bis dahin nicht mehr zur Arbeit gehen!
Denn so wie ich es verstanden habe, muss ich meine Chefin ja nicht einmal in Kenntniss darüber setzen. Das ist dann nicht mein Problem.
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svennie
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« Antworten #3 am: 1. Februar 2011, 19:16:01 »

Wenn du krank bist, dann lass dich krankschreiben und ja, deine Zusammenfassung ist zutreffend.

Und teil uns bitte mit, was das BAZ antwortet und welches Entlassungsdatum du bekommen hast.
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RibelluMaure
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« Antworten #4 am: 1. Februar 2011, 19:36:39 »

Danke! Das werde ich machen
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RibelluMaure
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« Antworten #5 am: 1. Februar 2011, 20:20:59 »

Kurze Frage noch :

Meine Chefin, kann dagegen doch gar nichts machen, auch wenn Sie mich dabehalten möchte oder ?
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svennie
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« Antworten #6 am: 1. Februar 2011, 23:03:23 »

Meine Chefin, kann dagegen doch gar nichts machen, auch wenn Sie mich dabehalten möchte oder ?

Nein, du hast auch keinen Vertrag oder ähnliches mit der Dienststelle.
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RibelluMaure
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« Antworten #7 am: 2. Februar 2011, 19:49:29 »

Hallo!

habe nochmal eine kurze Frage... Angenommen ich werde wunschgemäß bis spätestens 10.02.2011 entlassen.. Wie ist das dann mit dem Gehalt und der Abfindung geregelt ? Fällt diese dann weg oder wird reduziert?
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svennie
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« Antworten #8 am: 2. Februar 2011, 22:24:02 »

habe nochmal eine kurze Frage... Angenommen ich werde wunschgemäß bis spätestens 10.02.2011 entlassen.. Wie ist das dann mit dem Gehalt und der Abfindung geregelt ? Fällt diese dann weg oder wird reduziert?

Als Zivildienstleistender hast du keinen Gehaltsanspruch sondern einen Anspruch auf Sold. Auch gibt es keine Abfindung, sondern ein Entlassungsgeld. Beides wird anteilig taggenau berechnet und an dich ausgezahlt. Cielleiht kommt es auch zu einer Überzahlung (volle Soldzahlung für Februar), die dann teilweise zurückgefordert wird.
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RibelluMaure
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« Antworten #9 am: 11. Februar 2011, 13:50:08 »

am 03.02.2011 Brief abgeschickt... Laut Rückschein am 04.02 eingegangen, also letzten Freitag.. Bis heute noch keine Antwort angegeben =/
Mache mir Sorgen, vor allem weil ich im Brief angegeben habe, dass ich bitte bis zum 11.02 entlassen werden will.
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svennie
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« Antworten #10 am: 11. Februar 2011, 14:09:20 »

am 03.02.2011 Brief abgeschickt... Laut Rückschein am 04.02 eingegangen, also letzten Freitag.. Bis heute noch keine Antwort angegeben =/
Mache mir Sorgen, vor allem weil ich im Brief angegeben habe, dass ich bitte bis zum 11.02 entlassen werden will.

Dann solltest du beim BAZ anrufen und nachfragen, was da los ist.
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RibelluMaure
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« Antworten #11 am: 11. Februar 2011, 14:23:35 »

Hatte den gerade ne Mail geschrieben, aber das ist ja auch irgendwie Quatsch.
Werd da gleich anrufen, nur welche Nummer? Darf ich mir hier von eine aussuchen ? Zwinkernd

Ansprechpersonen zu laufenden Anerkennungsverfahren erreichen Sie unter

      0221 3673 - 1947
      0221 3673 - 1949
      0221 3673 - 1386
      0221 3673 - 1206
      0221 3673 - 1019
      0221 3673 - 1103


Oder ist es ne komplett andere ?
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svennie
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« Antworten #12 am: 11. Februar 2011, 14:57:59 »

Oder ist es ne komplett andere ?

Weil es nicht um ein laufendes Anerkennungsverfahren geht, würde ich es erstmal mit der 0221 3673-0 probieren.

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RibelluMaure
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« Antworten #13 am: 11. Februar 2011, 15:14:12 »

Ein Herr am Telefon sagte mir, dass ich das falsch gemacht habe.
Ich müsste das über den Dienstweg einleiten.
Im BAZ ist lediglich der Verzicht eingegangen ?!

Ich hab am Telefon ein bisschen Hauptbahnhof verstanden

Auweia Traurig Rufe vielleicht nochmal in ner Stunde an, um jemand anderes ans Telefon zu kriegen
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svennie
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« Antworten #14 am: 11. Februar 2011, 16:56:13 »

Auweia Traurig Rufe vielleicht nochmal in ner Stunde an, um jemand anderes ans Telefon zu kriegen

Ja, tu das.

Der Verzicht ist ausschließlich gegenüber dem BAZ zu erklären. Einen "Dienstweg" gibt es nicht.
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