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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deAllgemeine ForenWehrpflicht allgemein und Aussetzung der WehrpflichtZivi seit 3.1.2011.Was kann ich tun um vom Zivildienst zurückgestellt zu werden?
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Autor Thema: Zivi seit 3.1.2011.Was kann ich tun um vom Zivildienst zurückgestellt zu werden?  (Gelesen 5300 mal)
gerrard08
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« am: 12. Januar 2011, 18:28:39 »

Hi,
Wie schon im Betreff erwähnt, bin ich seit dem 3.1.2011 Zivildienstleistender. Nun zu meinem Problem :

1. Ich möchte keinen Zivildienst leisten, bzw. ich möchte den Zivildienst abbrechen.
2. Ich möchte nicht zur Bundeswehr

Soll ich auf meine Anerkennung auf Kriegsdienstverweigerer verzichten?
Zur Bundeswehr kann ich doch nicht mehr berufen werden oder?

Wenn mir jemand eine Schritt für Schritt Anleitung schreibt, wäre ich sehr, sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
gerrard08
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svennie
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« Antworten #1 am: 12. Januar 2011, 19:15:22 »

Wie schon im Betreff erwähnt, bin ich seit dem 3.1.2011 Zivildienstleistender. Nun zu meinem Problem

1. Problem, mit einer Zurückstellung hat dies nichts zu tun.

Soll ich auf meine Anerkennung auf Kriegsdienstverweigerer verzichten?

Das wäre die einfachste Variante.

Zur Bundeswehr kann ich doch nicht mehr berufen werden oder?

Es gibt eine verbindliche Zusage, dass bis zur Aussetzung der Wehrpflicht durch Gesetz niemand mehr gegen seinen Willen einberufen wird.

Wenn mir jemand eine Schritt für Schritt Anleitung schreibt, wäre ich sehr, sehr dankbar!

Du schreibst einen Brief ("Ich verzichte auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, die Gründe, die zur Anerkennung geführt haben, bestehen nicht mehr"), adressierst ihn an das Bundesamt für den Zivildienst und wartest ab, was passiert.
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gerrard08
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« Antworten #2 am: 13. Januar 2011, 11:57:14 »

Danke für die Infos. Dann werde ich das mal tun! Smiley
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passepartout
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« Antworten #3 am: 13. Januar 2011, 15:43:42 »

@svennie

Zitat
Es gibt eine verbindliche Zusage, dass bis zur Aussetzung der Wehrpflicht durch Gesetz niemand mehr gegen seinen Willen einberufen wird.

Kannst du mir sagen, wo man das nachlesen kann?
Wäre echt super!!!  Danke schonmal...
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alexis
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« Antworten #4 am: 13. Januar 2011, 17:02:47 »

@svennie

Zitat
Es gibt eine verbindliche Zusage, dass bis zur Aussetzung der Wehrpflicht durch Gesetz niemand mehr gegen seinen Willen einberufen wird.

Kannst du mir sagen, wo man das nachlesen kann?
Wäre echt super!!!  Danke schonmal...

sicher wird Svennie noch direkt antworten. Vielleicht genügt Dir auch folgendes Dokument von der Seite des Bundesministeriums der Verteidigung (findet sich dort seit dieser Woche)

http://www.bmvg.de/fileserving/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W28C89EB045INFODE/WehrrechtsändG.pdf

Dort findest Du unter Neuregelungen für Grundwehrdienstleistende / Freiwilligen Wehrdienst Leistende

...

2. Zu den weiteren Einberufungsterminen im ersten Halbjahr 2011 (1. März, 1. April und 1. Mai 2011) werden Wehrpflichtige nur noch auf ihren Antrag zum Grundwehrdienst einberufen
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svennie
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« Antworten #5 am: 14. Januar 2011, 00:40:30 »

Kannst du mir sagen, wo man das nachlesen kann?

Denk Link kennst du ja jetzt: Klick!

Beim Zivildienst gilt im Prinzip das Gleiche, das Problem ist nur, dass man sich auf den Webseiten des zuständigen Amtes und des Ministeriums mit konkreten Aussagen zurückhält. Eine definitive Weisung an das Amt gibt es jedoch.
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gerrard08
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« Antworten #6 am: 14. Januar 2011, 13:29:42 »

So, bevor ich mein Brief abschicke habe ich noch ein paar Fragen.

Mal angenommen der "Spannungsfall" oder der "Verteidigungsfall" wird ausgerufen.
Dann könnte ich einberufen werden richtig? Auch wenn das sehr unwarscheinlich ist, dass dieses Szenario eintritt. Bin ich, wenn ich in zwei Jahren 23 werde, dann ganz aus dem Schneider, weil ich dann zu alt bin?

MfG
gerrard08
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svennie
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« Antworten #7 am: 14. Januar 2011, 14:08:42 »

Bin ich, wenn ich in zwei Jahren 23 werde, dann ganz aus dem Schneider, weil ich dann zu alt bin?

Nein bist du nicht, die Heranziehungsgrenzen 23. bzw. 25 Lebensjahr gelten für den Grundwehrdienst, nicht für den unbefristeten Wehrdienst. Das ist beim Zivildienst genauso, auch da gibt es den zeitlich unbefristeten Zivildienst.
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Logitech23
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« Antworten #8 am: 15. Januar 2011, 10:37:36 »

abgeschickt?
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gerrard08
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« Antworten #9 am: 16. Januar 2011, 12:52:13 »

Hatte ich am Montag, also morgen, vor.
Dann bin ich mal gespannt. Beträgt die Bearbeitungszeit zwei Wochen?
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svennie
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« Antworten #10 am: 16. Januar 2011, 14:04:00 »

Beträgt die Bearbeitungszeit zwei Wochen?

Ja, ungefähr.
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Logitech23
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« Antworten #11 am: 16. Januar 2011, 16:19:29 »

Wenn man das mit dem Regionalberater abklärt, ist man innerhalb 3 Tage draußen
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gerrard08
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« Antworten #12 am: 17. Januar 2011, 09:55:21 »

Hast du das so gemacht?
Wie bist du vorgegangen? Hat ein Telefonat gereicht oder hast du ihm den Brieg zugeschickt?
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svennie
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« Antworten #13 am: 17. Januar 2011, 09:57:52 »

Hat ein Telefonat gereicht oder hast du ihm den Brieg zugeschickt?

Ohne die schriftliche Erklärung funktioniert das nicht. Du solltest ergänzend telefonisch Kontakt zum Regionalbetreuer aufnehmen und ihm ggf. auf Verlangen eine Kopie deiner Erklärung zur Verfügung stellen.
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Logitech23
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« Antworten #14 am: 17. Januar 2011, 10:06:55 »

Etwas schriftliches inkl. deiner Unterschrift darf natürlich nicht fehlen. Hast du es schon abgeschickt?
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