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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Weltreise und Wehrdienst HILFE?!  (Gelesen 3027 mal)
rodeoclown
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« am: 16. Dezember 2009, 17:04:40 »

Hey!

Ich stell mich am besten mal kurz vor: bin 21 Jahre alt werde nächste woche 22, bin schon gemustert und besuche zur zeit die berufsoberschule, die ich nächstes jahr beenden werde.

ich habe einen einzugsbescheid von der bundeswehr bekommen, in dem folgendes stand:

"erfahrungsgemäß können nicht alle wehrpflichtigen ihren grundwehrdienst antreten und müssen kurzfristig durch andere wehrpflichtige ersetzt werden.
es ist daher möglich, dass ich sie kurzfristig zum 01.01.2010 (dienstantritt am: 04.01.2010) einberufen muss.

wenn sie jedoch bis zum 28.12.2009 keinen einberufungsbescheid erhalten haben, wird ihre einberufung zum vorgenannten termin nicht erfolgen. (...)"

daraufhin habe ich meine schulbestädigung ans kreiswerhersatzamt geschickt und wurde bis 31.07.2010 zurückgestellt.

Nun habe ich jedoch ein riesen problem, denn ich hatte geplant nach dem fachabitur eine weltreise (work and travel) zu machen, jedoch weiß ich nicht ob ich während dieser zeit eingezogen werde.

jetzt stellt sich die frage wie ich vorgehe, denn ich möchte nicht dass die weltreise am wehrdienst scheitert.

ich hatte im märz einen arbeitsunfall, bei dem ich viel glück hatte, so dass ich keine schwerwiegenden (nichts gebrochen, fettgewebe am oberschenkel beschädigt, zwickt auch jetzt hin und wieder noch) verletzungen davon getragen habe.

kann dies ein grund sein eine erneute musterung zu beantragen?

kennt irgendjemand eine lösung wie ich die weltreise durchziehen kann, ich muss es ja jetzt alles schon planen und auch das ticket buchen...

ich würde nach der weltreise auch zivildienst oder den wehrdienst leisten, mir liegt es aber am herzen direkt nach dem fachabitur die weltreise zu machen.

mfg
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svennie
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« Antworten #1 am: 17. Dezember 2009, 14:13:47 »

ich habe einen einzugsbescheid von der bundeswehr bekommen, in dem folgendes stand:

"erfahrungsgemäß können nicht alle wehrpflichtigen ihren grundwehrdienst antreten und müssen kurzfristig durch andere wehrpflichtige ersetzt werden.
es ist daher möglich, dass ich sie kurzfristig zum 01.01.2010 (dienstantritt am: 04.01.2010) einberufen muss.

Nein, du hast keinen "Einzugsbescheid" (richtig: Einberufungsbescheid) bekommen, sondern eine "Vorbenachrichtigung als Ersatz für Ausfälle".

daraufhin habe ich meine schulbestädigung ans kreiswerhersatzamt geschickt und wurde bis 31.07.2010 zurückgestellt.

Dann hast du Glück gehabt und die bloße Übersendung der Schulbescheinigung wurde als Zurückstellungsantrag gewertet.

Nun habe ich jedoch ein riesen problem, denn ich hatte geplant nach dem fachabitur eine weltreise (work and travel) zu machen, jedoch weiß ich nicht ob ich während dieser zeit eingezogen werde.

jetzt stellt sich die frage wie ich vorgehe, denn ich möchte nicht dass die weltreise am wehrdienst scheitert.

Das dürfte schwierig werden. Die Frage ist, wie lange die Reise dauert.

kann dies ein grund sein eine erneute musterung zu beantragen?

Nein, dies ist ein Grund, eine Überprüfungsuntersuchung zu beantragen.

kennt irgendjemand eine lösung wie ich die weltreise durchziehen kann, ich muss es ja jetzt alles schon planen und auch das ticket buchen...

Das hängt alles von der Dauer der geplanten Reise ab.

ich würde nach der weltreise auch zivildienst oder den wehrdienst leisten, mir liegt es aber am herzen direkt nach dem fachabitur die weltreise zu machen.

Das Wehrpflichtgesetz sieht aber nicht vor, den Dienst aus irgendwelchen Gründen beliebig zu "verschieben". Auch dürfte klar sein, dass ein Dienstantritt im vorliegenden Fall eh nur bis zum vollendeten 23. Lebensjahr möglich sein wird.
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rodeoclown
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« Antworten #2 am: 17. Dezember 2009, 18:18:38 »

hey!
danke für die antwort. die dauer der reise würde ca. 12 monate betragen.

mfg
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sunknown
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« Antworten #3 am: 17. Dezember 2009, 21:05:17 »

es bleibt -stand heute- nur der 1.10.10 zur einberufung.
mit etwas glück kommt zu diesem termin keine einberufung, dann bist du raus.

eine zwölfmonatige reise ins ausland ist genehmigungspflichtig und kann zu einer erhöhung der einberufbarkeit auf 25 führen. eine genehmigung würde wahrscheinlich eh nicht erteilt werden.

unten noch die relevanten §



§ 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht
(2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere - im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare - Härte bedeuten würde; § 12 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.


§ 5 Grundwehrdienst
(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt

1.
    das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie

    b)
        wegen eines ungenehmigten Auslandsaufenthalts (§ 3 Abs. 2) nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten,
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rodeoclown
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« Antworten #4 am: 17. Dezember 2009, 22:25:06 »

Zitat
es bleibt -stand heute- nur der 1.10.10 zur einberufung.
mit etwas glück kommt zu diesem termin keine einberufung, dann bist du raus./quote]

danke! schonmal gut zu wissen. nur stellt sich jetzt die frage was ich machen soll, denn ich müsste die reise demnächst buchen und wenn ich dann unterwegs bin und werde eingezogen muss ich die reise abbrechen...

mfg
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svennie
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« Antworten #5 am: 18. Dezember 2009, 00:05:15 »

danke! schonmal gut zu wissen. nur stellt sich jetzt die frage was ich machen soll, denn ich müsste die reise demnächst buchen und wenn ich dann unterwegs bin und werde eingezogen muss ich die reise abbrechen...

Was du machen sollst? Du müsstest - ganz pauschal gesagt - dein Wehrpflichtproblem lösen.

Das Problem dabei ist, dass du dabei nicht auf die Kooperation durch das KWEA zählen kannst.

Du müsstest - sei es durch eine Überprüfungsuntersuchung oder sonstwie dafür sorgen, dass du aus anderen Gründen als wegen der Auslandsreise nicht einberufen werden kannst. Deine Frage ist leider viel zu allgemein gehalten.
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rodeoclown
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« Antworten #6 am: 19. Dezember 2009, 18:54:38 »

ja das is klar... nur wie löse ich das problem?
wie komme ich an eine überprüfungsuntersuchung?
sollte ich mein vorhaben einfach dem kwea schildern?
oder einfach die weltreise machen und wenn ich net da bin bin ich net da...

mfg
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svennie
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« Antworten #7 am: 19. Dezember 2009, 20:24:16 »

ja das is klar... nur wie löse ich das problem?

Wirklich lösen kannst du das Problem nur entweder durch Änderung des Tauglichkeitsgrades oder durch Schaffung einer anderen Wehrdienstausnahme.

wie komme ich an eine überprüfungsuntersuchung?

Inden du sie beantragst.

sollte ich mein vorhaben einfach dem kwea schildern?

Allein durch eine Schilderung von Problemen werden diese nicht gelöst. Bestenfalls wird man deine Schilderung sinngemäß als Antrag auf Genehmigung des Auslandsaufenthaltes werten, wobei der Antrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird.

oder einfach die weltreise machen und wenn ich net da bin bin ich net da...

Und was meisnt du, was dann passiert, wenn der Einberufugnsbescheid wirksam zugestellt wurde? Deine Idee nennt sich Fahnenflucht und ist strafbar.
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« Antworten #8 am: 20. Dezember 2009, 15:28:12 »

danke erstmal für die hilfe hier!

Zitat
Wirklich lösen kannst du das Problem nur entweder durch Änderung des Tauglichkeitsgrades oder durch Schaffung einer anderen Wehrdienstausnahme./quote]

und welche möglichkeiten stehen mir hier zur verfügung wie gehe ich am besten vor?

Zitat
Und was meisnt du, was dann passiert, wenn der Einberufugnsbescheid wirksam zugestellt wurde? Deine Idee nennt sich Fahnenflucht und ist strafbar./quote]

welche strafe habe ich zu erwarten?


wenn ich jetzt beim kwea anrufe und nachfrage ob ich noch eingezogen werde, können die mir das auch nicht sagen, denke ich mal. deshalb bleibt mir ja nichts anderes übrig als die reise zu planen, denn ich kann nicht mein weiteres leben davon abhängig machen, ob ich evtl im oktober eingezogen werde....
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« Antworten #9 am: 20. Dezember 2009, 15:41:02 »

welche strafe habe ich zu erwarten?

In der Praxis wohl - je nach Qualität des Verteidigers - eine Geld- oder Bewährungsstrafe.


wenn ich jetzt beim kwea anrufe und nachfrage ob ich noch eingezogen werde, können die mir das auch nicht sagen, denke ich mal.

richtig.

deshalb bleibt mir ja nichts anderes übrig als die reise zu planen, denn ich kann nicht mein weiteres leben davon abhängig machen, ob ich evtl im oktober eingezogen werde....

Das geht dann aber voll auf dein Risiko. Alternativ könntest du parallel das Wehrpflichtproblem mit Hilfe eines auf Wehrrecht spezialisierten Anwalts in Angriff nehmen.
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« Antworten #10 am: 20. Dezember 2009, 20:48:53 »

haltet ihr es denn für eine gute idee, beim KWEA anzurufen und von meinem vorhaben zu berichten?
die würden das dann bestimmt festhalten und wenn ich dann einfach weggehe wäre es vorsätzlich...
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« Antworten #11 am: 20. Dezember 2009, 21:41:47 »

haltet ihr es denn für eine gute idee, beim KWEA anzurufen und von meinem vorhaben zu berichten?

"Berichten" alleine bringt dir überhaupt nichts, Sinn würde halt nur ein Antrag auf Genehmigung der Auslandsreise machen. Und was hast du davon, wenn dieser - wie zu erwarten ist - abgelehnt wird!?

die würden das dann bestimmt festhalten und wenn ich dann einfach weggehe wäre es vorsätzlich...

Das ist schon so "vorsätzlich genug".

Du unterliegst der Wehrüberwachung, du musst sicherstellen, dass dich Nachrichten des KWEA rechtzeitig erreichen und du wärst verpflichtet, einem vollziehbaren Einberufungsbescheid auf Folge zu leisten.
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« Antworten #12 am: 20. Dezember 2009, 22:38:33 »

das ist ja zum verzweifeln....
ich weiß nicht was ich noch machen soll, wie hoch stehen denn die chancen mit 22,5 jahren noch eingezogen zu werden...
weil sonst ist die weltreise ja hinfällig wenn ich warten muss bis oktober ob die mich einziehen, das ist ein einziger witz....

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« Antworten #13 am: 21. Dezember 2009, 14:53:11 »

ich weiß nicht was ich noch machen soll,

Wie gesagt, das wusstest du alles spätestens, seit dem du deinen Musterungsbescheid mit "wehrdienstfähig" bekommen hast.

wie hoch stehen denn die chancen mit 22,5 jahren noch eingezogen zu werden...

Erstmal genauso hoch, wie für jeden anderen verfügbaren Wehrpflichtigen, nur die Anzahl der möglichen Dienstantrittstermine ist geringer.

weil sonst ist die weltreise ja hinfällig wenn ich warten muss bis oktober ob die mich einziehen, das ist ein einziger witz....

Du könntest einen auf Wehrrecht spezialsierten Anwalt beauftragen, dies für dich zu klären, nur läuft halt die Zeit mittlerweile wirklich gegen dich.
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rodeoclown
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« Antworten #14 am: 21. Dezember 2009, 16:55:26 »

Zitat
Wie gesagt, das wusstest du alles spätestens, seit dem du deinen Musterungsbescheid mit "wehrdienstfähig" bekommen hast./quote]

da wusste ich aber noch nicht, dass ich eine weltreise machen will...


morgen werde ich mal beim kwea nachfragen, ich würde den wehrdienst auch freiwillig nach der reise antreten
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