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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Weiteres Vorgehen; Vorbenachrichtigung erhalten  (Gelesen 1074 mal)
Krümel
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Beiträge: 1


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« am: 25. August 2008, 19:07:45 »

Hallo.

Nachbar Helmut, geboren 27.2.86, Wurde am 19.10.2006 (während der Ausbildung, die vom 1.8.03 - 31.1.07 stattfand) gemustert; Ergebnis: T2 (leichter Rundrücken, Kurzsichtig (trägt Brille)und Senk-und Spreizfuß).

2007 hat er dann einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.1.2008 abgeschlossen und im Februar 07 dann Post bekommen "Nichtheranziehung zum Wehrdienst" bis 31.1.08.

Seitdem hat er nichts mehr vom KWEA gehört, im Januar 08 hat er einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen; am 22.8.08 kam dann ein Schreiben "Einberufungsplanung, Anhörung und Vorbenachrichtigung" Darin steht, dass er kurzfristig zum 1.10.08 eingezogen werden kann, wenn er bis zum 25.9. einen Einberufungsbescheid erhält. Ansonsten ist seine Einberufung für den 5.1.09 vorgesehen.

Helmut arbeitet jetzt (inkl. Ausbildung) schon seit über 5 Jahren im gleichen Betrieb (insgesamt 4 Mitarbeiter), hat mehrere Lehrgänge absolviert und ist im 24h-Notdienst eingegliedert (Führerschein Klasse CE (LKW) erforderlich).
Aufgrund gesundheitlicher Probleme des Betriebsleiters, die voraussichtlich noch über den Jahreswechsel hinaus andauern werden, stünde im Falle von Helmuts Einberufung lediglich ein Mitarbeiter zur Verfügung, der über vergleichbare Qualifikationen verfügt; der dann quasi 24h am Tag / 7 Tage pro Woche für die komplette Zeit Notdienst absolvieren müsste.
Somit wäre doch die Grundvorraussetzung für eine Unabkömmlichkeit Helmuts gegeben, oder?

- Erhöht sich nun durch diese Unabkömmlichkeit Helmuts Heranziehungsalter auf 25, wenn der Arbeitgeber diese jetzt, vor dem eventuellen Einberufungstermin beantragt?
- Kann Helmut dann während seiner unabkömmlichkeit einen Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung stellen (bei entsprechenden gesundheitlichen Verschlechterungen)?

Danke und Gruß

Krümel
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 25. August 2008, 19:15:15 »

Somit wäre doch die Grundvorraussetzung für eine Unabkömmlichkeit Helmuts gegeben, oder?

Sofern am Arbeitsmarkt keine Ersatzkräfte verfügbar sind, ja.

- Erhöht sich nun durch diese Unabkömmlichkeit Helmuts Heranziehungsalter auf 25, wenn der Arbeitgeber diese jetzt, vor dem eventuellen Einberufungstermin beantragt?

Nach der neuen Rechtslage ja.

- Kann Helmut dann während seiner unabkömmlichkeit einen Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung stellen (bei entsprechenden gesundheitlichen Verschlechterungen)?

Warum sollte er das nicht können!?
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