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Autor Thema: Vorzeitiger THW-Austritt trotz verpflichtung?  (Gelesen 114 mal)
seppl
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Beiträge: 1


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« am: 25. Januar 2012, 06:17:22 »

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage bezüglich der verpflichtung des THW´s.
Aus den beiträgen der Suchfunktion bin ich leider nicht schlau geworden.

Also, nachdem ich den Wehrdienst und Zivil dienst verweigert habe musste ich mich logischerweise für den THW verpflichten, das war anfang 2011.
Daraufhin kam dann die Abschaffung des Wehrdienstes.

So nun geht die Woche die Grundausbildung beim THW los. Doch im nachhinein betrachtet, passt das überhaupt nicht in den Zeitplan. (Abi, Studium etc.)

Sprich kann ich mich aufgrund der abgeschafften Wehrdienstpflicht jetzt auch vom THW entpflichten? Verpflichtet wurde ich vor der Abschaffung jedoch beginnt jetzt erst die Ausbildung.
Aber im endeffekt kann mich doch jetzt keiner mehr zu irgendwas zwingen, oder?

Bitte um klare Antworten Zwinkernd

Danke vielmals

lg
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admin
Administrator
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Beiträge: 103


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« Antworten #1 am: 27. Januar 2012, 11:44:17 »

Aus den beiträgen der Suchfunktion bin ich leider nicht schlau geworden.

hm, warum nicht?

Dabei ist das doch so einfach: Beim THW kündigen.

Also, nachdem ich den Wehrdienst und Zivil dienst verweigert habe musste ich mich logischerweise für den THW verpflichten, das war anfang 2011.

Du hast den Zivildienst verweigert? Glaub ich nicht.

Daraufhin kam dann die Abschaffung des Wehrdienstes.

Ja, vorher kam aber schon längst die Aussetzung der Wehrpflicht durch eine entsprechende Weisung des Ministers (der mit den ehemals gegelten Haaren).

So nun geht die Woche die Grundausbildung beim THW los. Doch im nachhinein betrachtet, passt das überhaupt nicht in den Zeitplan. (Abi, Studium etc.)

Nun, da hättest du dir weit früher Gedanken machen sollen und hier mal nachfragen sollen.

Sprich kann ich mich aufgrund der abgeschafften Wehrdienstpflicht jetzt auch vom THW entpflichten?

Du kannst kündigen und zwar nach § 10 der THW-Mitwirkungsverordnung. Beachten solltest du, dass du in der Probezeit (6 Monate ab Dienst, siehe § 7) jederzeit kündigen kannst, ansonsten musst du eine Frist einhalten.

Die Verordnung findest du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/thw-mitwv/BJNR007500004.html
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