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Autor Thema: Verzicht auf KDV Anerkennung  (Gelesen 1142 mal)
ChrisF
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Beiträge: 2


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« am: 3. Januar 2011, 18:25:06 »

Hallo
Ich bin vor einem halben Jahr zum Bundesheer angetreten, wurde aber nach kurzer Zeit aufgrund psychischer Probleme vom Wehrdienst entlassen und sollte in 2Jahren erneut einberufen(gemustert) werden.
Hab mich aber direkt nach meiner Entlassung dazu überreden lassen einen KDV Antrag zu stellen und begann vor kurzem meinen Zivildienst.
Da ich aber sofort gemerkt habe dass das wirklich nichts für mich ist und ich auch psychisch nicht gut damit zurechtkomme habe ich mich informiert wie ich den Dienst abbrechen könnte und bin dabei auf die Möglichkeit gestoßen einen Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer abzugeben.
Meine Fragen sind nun:
1.) Gibt es diese Möglichkeit nur in Deutschland oder auch in Österreich und wäre dies in meinem Fall eine Möglichkeit.
2.) Gelten, wenn der Verzicht erfolgreich akzeptiert wird, wieder die 2Jahre bis zu nächsten Stellung.
3.) Kann ich direkt danach ein Studium beginnen(Wonach die Wehrpflicht höchstwahrscheinlich sowieso abgeschafft sein wird).
4.) Wo muss ich mich dafür melden und wie lange kann so etwas dauern.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 3. Januar 2011, 20:47:35 »

1.) Gibt es diese Möglichkeit nur in Deutschland oder auch in Österreich und wäre dies in meinem Fall eine Möglichkeit.

Das österreichische Zivildienstgesetz kennt die Möglichkeit des Widerrufs der Zivildiensterklärung (§ 6 Zivildienstgesetz (Österreich)).

Mangeld praktischer Erfahrung kann ich dir leider nicht sagen, inwieweit dieser Weg sinnvoll ist.

Das deutsche und österreichische Recht regeln die Wehrpflicht sehr unterschiedlich. In Deutschland  gibt es eine Trennung zwischen militärischen und zivildien Behörden der Bundeswehr, für die Feststellung der Tauglichkeit sind allein die zivilen, für die Feststellung der dienstfähigkeit allein die militärischen Behörden zuständig. In der Praxis führte dieses Durcheinander in den letzten Jahren faktisch immer dazu, dass Wehrpflichtige, die als dienstunfähig (Feststellung des Truppenarztes bzw. vorgesetzter Dienststellen, also dem militärischen Teil) entlassen wurden, nie wieder etwas von der Bundeswehr gehört haben, wer dann aber (durchaus auf Druck der "Truppe") noch einen KDV-Antrag gestellt hat, hatte nicht so viel Glück.

2.) Gelten, wenn der Verzicht erfolgreich akzeptiert wird, wieder die 2Jahre bis zu nächsten Stellung.

Theoretisch müsste genau das gelten, was in deinem letzten Bescheid des Bundesheeres dazu stand. Durch deine Zivildiensterklärung ging deine Akte an die Zivildienstserviceagentur, durch den Widerruf geht sie wieder dorthin zurück, wo sie herkommen ist.

3.) Kann ich direkt danach ein Studium beginnen(Wonach die Wehrpflicht höchstwahrscheinlich sowieso abgeschafft sein wird).

Die österreichische Rechtslage (§ 26 Wehrgesetz) ist für mich leider nicht so leicht zu durchschauen. Offenbar wird zwischen berufsvorbereitender Ausbildung und weiterführender Ausbildung unterschieden, ein Studium gehört zu den berufsvorbereitenden Ausbildungen und ein Aufschub ist von zwei Voraussetzungen abhängig, zum einen von einem drohenden "bedeutenden Nachteil" und der Frage, ob eine Heranziehung innerhalb eines Jahres ab Eintritt der Heranziehbarkeit erfolgte. Ich weiß aber nicht, ob das Gesetz dabei auf den von dir bereits geleisteten Dienst abstellt oder auf die Restdienstzeit.

Vielleicht hat die Zentralstelle KDV hier etwas Erfahrung:

www.zentralstelle-kdv.de

Vielleicht kann man dir auch entsprechende Kontakte nennen.
Gespeichert
ChrisF
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 3. Januar 2011, 22:10:02 »

Ok danke erstmal für die Antwort.
Der Widerruf ist so wie ich das gelesen habe nur bis 2 Wochen nach erhalt des Zuweisungsbescheids möglich.
Die Frage ist jetzt ob es die möglichkeit des Verzichts gibt.
Wenn jemand Informationen dazu hat oder eine Stelle in Österreich mit der ich mich diesbezüglich in Kontakt setzten könnte(Zivildienstserviceagentur?) bitte schreiben.

danke im vorraus
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 4. Januar 2011, 09:42:49 »

Die Frage ist jetzt ob es die möglichkeit des Verzichts gibt.

Im laufenden Zivildienst geht das nach der gesetzlichen Regelung ist Österreich nicht. Der Zivildienst müsste also erst - beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen - unterbrochen werden.

Wenn jemand Informationen dazu hat oder eine Stelle in Österreich mit der ich mich diesbezüglich in Kontakt setzten könnte(Zivildienstserviceagentur?) bitte schreiben.

-> http://www.verweigert.at/
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