Kündigen kann ich ja zum 31.6.2011, da ich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingezogen werden kann wenn ich das richtig mitbekommen habe?
Der Juni hat nur 30 Tage

aber du kannst natürlich jederzeit kündigen, einberufen wird niemand mehr. Du hättest auch schon im Januar austreten können.
An wen richte ich diese Kündigung? An die Stadt bzw die Feuerwehr von der das Schreiben gekommen ist? Oder an meinen Kreisverband?
Öhm, da geht aber einiges durcheinander.
Trennen musst du zwischen (freiwilliegr) Mitwirkung im Katastrophenschutz und der eingegangenen Verpflichtung gegenüber der Katastrophenschutzbehörde (Stadt- oder Kreisverwaltung).
Du möchtest weiter im BRK mitarbeiten, es geht dir nur um den Zwang, den du loswerden möchtest.
Meines Erachtens müsstest du jetzt eben dieser Katastrophenschutzbehörde mitteilen, dass du nicht mehr vom Wehr- bzw. Zivildienst freigestellt werden möchtest.
Ich möchte mit diesem Anliegen ungern oersönlich vorsprechen, da unser Kreisbereitschaftsleiter ziemlich launisch ist und es ihm vermutlich herzlich egal ist wenn ich sage ich möchte weiterhin mitwirken nur eben ohne Verpflichtung.
Ja, so sind sie. Deswegen war Katastrophenschutz meiner Meinung nur im Ausnahmefall eine sinnvolle Alternative zum Wehr- bzw. Zivildienst.