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Autor Thema: Verpflichtung KatS BRK  (Gelesen 836 mal)
Thraciel
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« am: 13. April 2011, 15:35:44 »

Hallo zusammen,
VIelfach geht es hier ums THW, ich habe mich bei meiner Verpflichtung allerdings fürs BRK entschieden. Bin seit 2009 dabei und mir macht das ganze auch Spaß, also ich leiste gerne DIenst und habe auch vor das Weiterhin zu tun, allerdings wäre das für mich ohne Verpflichtung als dualer Student deutlich einfacher, gerade was Auslandsaufenthalte bzw. Zeiteinteilung allgemein angeht.

Kündigen kann ich ja zum 31.6.2011, da ich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingezogen werden kann wenn ich das richtig mitbekommen habe?

An wen richte ich diese Kündigung? An die Stadt bzw die Feuerwehr von der das Schreiben gekommen ist? Oder an meinen Kreisverband?

Ich möchte mit diesem Anliegen ungern oersönlich vorsprechen, da unser Kreisbereitschaftsleiter ziemlich launisch ist und es ihm vermutlich herzlich egal ist wenn ich sage ich möchte weiterhin mitwirken nur eben ohne Verpflichtung.

Wäre um Hilfe sehr dankbar Smiley
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svennie
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« Antworten #1 am: 13. April 2011, 15:49:25 »

Kündigen kann ich ja zum 31.6.2011, da ich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingezogen werden kann wenn ich das richtig mitbekommen habe?

Der Juni hat nur 30 Tage  Zwinkernd aber du kannst natürlich jederzeit kündigen, einberufen wird niemand mehr. Du hättest auch schon im Januar austreten können.

An wen richte ich diese Kündigung? An die Stadt bzw die Feuerwehr von der das Schreiben gekommen ist? Oder an meinen Kreisverband?

Öhm, da geht aber einiges durcheinander.

Trennen musst du zwischen (freiwilliegr) Mitwirkung im Katastrophenschutz und der eingegangenen Verpflichtung gegenüber der Katastrophenschutzbehörde (Stadt- oder Kreisverwaltung).

Du möchtest weiter im BRK mitarbeiten, es geht dir nur um den Zwang, den du loswerden möchtest.

Meines Erachtens müsstest du jetzt eben dieser Katastrophenschutzbehörde mitteilen, dass du nicht mehr vom Wehr- bzw. Zivildienst freigestellt werden möchtest.

Ich möchte mit diesem Anliegen ungern oersönlich vorsprechen, da unser Kreisbereitschaftsleiter ziemlich launisch ist und es ihm vermutlich herzlich egal ist wenn ich sage ich möchte weiterhin mitwirken nur eben ohne Verpflichtung.

Ja, so sind sie. Deswegen war Katastrophenschutz meiner Meinung nur im Ausnahmefall eine sinnvolle Alternative zum Wehr- bzw. Zivildienst.
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Thraciel
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 13. April 2011, 15:59:41 »

Dann halt zum 30.6.  Zunge

Dann werde ich morgen mal bei der Stadt/Feuerwehr anrufen. Mal sehen in welcher Form die da was haben wollen.

Für mich war der KatS der einzige Ausweg meine duales Studium antreten zu können und so schlimm ist es eigentlich nicht, man müsste einem nur richtig zuhören...
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svennie
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« Antworten #3 am: 13. April 2011, 16:12:37 »

Für mich war der KatS der einzige Ausweg meine duales Studium antreten zu können und so schlimm ist es eigentlich nicht, man müsste einem nur richtig zuhören...

Erfahrungsgemäß soll es mit der Zeit schlimmer werden, gerade zum Ende der Verpflichtungszeit hin. Die Drohung, trotzdem noch den vollen Wehrdienst leisten zu müssen, hat halt viel zu oft gewirkt.
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Thraciel
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« Antworten #4 am: 13. April 2011, 16:51:16 »

Kann ich gar nicht bestätigen, bei mir lief das sehr locker und mehr nebenbei. Ich habs einfach auch nicht als Pflicht gesehen, sondern als Chance...wer kann schon sagen in seinem Leben aktiv auf einem RTW mitgefahren zu sein. Man erlebt so doch so einiges.

Ich musste auch nur Einsatzwillen zeigen laut dem Verantwortlichen, dann wäre auch mal 1 Jahr Pause möglich gewesen. Also viel angenehmer als z.B. im THW.
Aber leider wechseln eben Führungskräfte gelegentlich
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svennie
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« Antworten #5 am: 13. April 2011, 23:28:27 »

... Ich musste auch nur Einsatzwillen zeigen laut dem Verantwortlichen, dann wäre auch mal 1 Jahr Pause möglich gewesen. ...

Da besteht in besonderen Fällen sogar ein Rechtsanspruch, Voraussetzung ist aber, dass die Katastrophenschutzbehörde zustimmt.

Also viel angenehmer als z.B. im THW.

Ja, das THW war in dieser Richtung sehr extrem.
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