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Autor Thema: THW und Abschaffung Wehrpflicht  (Gelesen 6937 mal)
svennie
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« Antworten #30 am: 27. Februar 2011, 16:30:55 »

weiß einfach nicht mehr weiter!

Seit dem 3. Januar 2011 (Dienstantritt) gibt es keine Einberufungen ohne Zustummung des Wehrpflichtigen mehr.

Du solltest also gegenüber dem THW ganz einfach den Austritt erklären, dann brauchst du dich auch nicht rausschmeißen zu lassen.
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Gianni
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« Antworten #31 am: 27. Februar 2011, 16:41:37 »

weiß einfach nicht mehr weiter!

Seit dem 3. Januar 2011 (Dienstantritt) gibt es keine Einberufungen ohne Zustummung des Wehrpflichtigen mehr.

Du solltest also gegenüber dem THW ganz einfach den Austritt erklären, dann brauchst du dich auch nicht rausschmeißen zu lassen.

sehr gut, und das funktioniert auch, OBWOHL ich damals zum thw gegangen bin, um nicht zum bund zu müssen?

weil ich immer lese, das ich dann ja meine "pflicht" nicht erfüllt habe und dann noch zum bund kommen könnte....
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svennie
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« Antworten #32 am: 27. Februar 2011, 16:51:48 »

sehr gut, und das funktioniert auch, OBWOHL ich damals zum thw gegangen bin, um nicht zum bund zu müssen?

Warum du wann irgendwohin gegangen bist, ändert nichts an der Tatsache, dass niemand mehr gegen seinen Willen zum Grundwehrdienst einberufen wird.

weil ich immer lese, das ich dann ja meine "pflicht" nicht erfüllt habe und dann noch zum bund kommen könnte....

Es gab keine Pflicht, der du nicht nachgekommen bist. Du wärst erst dann verpflichtet gewesen, Grundwehrdienst zu leisten, wenn du tatsächlich zum Grundwehrdienst einebrufen worden wärst.
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Gianni
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« Antworten #33 am: 27. Februar 2011, 16:55:41 »

also eine kündigung schreiben, und das wars dann für mich, richtig?

rausschmiss provizieren ginge auch? (will das nur wissen, würde eh eine pündigung schreiben!)


scheiss laden da Lächelnd

danke svennie Smiley
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svennie
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« Antworten #34 am: 27. Februar 2011, 17:24:42 »

also eine kündigung schreiben, und das wars dann für mich, richtig?

Richtig, dann kannst du dir hinterher vom KWEA auch bestätigen lassen, dass nix mehr kommt.

rausschmiss provizieren ginge auch? (will das nur wissen, würde eh eine pündigung schreiben!)

Das wäre jetzt wehrpflichtmäßig kein Unterschied, nur hätte das THW dann disziplinarische Möglichkeiten.
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Gianni
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« Antworten #35 am: 27. Februar 2011, 17:26:44 »

sehr gut!

danke für die schnelle antwort! Smiley
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