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Autor Thema: THW und Abschaffung Wehrpflicht  (Gelesen 6937 mal)
david19
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« am: 17. Januar 2011, 02:04:49 »

Hi Leute!Ein tolles Forum SmileyÜber die Suchfunktion bin ich nicht ganz fündig geworden.Die meisten THW`ler Posts waren in der Probezeit.

Nun zu meiner Frage,

Ich bin seit September 2008 beim THW für 6 Jahre verpflichtet.Dies ersetzt mein Zivildienst.Im September 2010 wurde uns vom Ortsbeauftragten angekündigt das wir nun nur noch 4 Jahre dienen müssen,weil die Wehrpflicht auf 6 Monate gekürzt wurde.Nun muss ich laut Gesetz bis September 2012 dienen. Jetzt soll aber die Wehrpflicht im Juni 2011 abgeschafft werden. Was heißt das nun für mich? Muss ich trotzdem bis 2012 meinen Dienst beim THW leisten,obwohl es keine Wehrpflicht mehr gibt?

Über Google habe ich nichts gefunden, und beim THW kann ich auch nicht Fragen weil ich da eh keine richtige Antwort bekomme und mich dann warscheinlich noch auf dem Kicker haben. Andere Jungs haben schonmal gefragt, und haben keine Antwort drauf bekommen. Ich bitte um Hilfe

Grüße


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svennie
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« Antworten #1 am: 17. Januar 2011, 09:52:54 »

Ich bin seit September 2008 beim THW für 6 Jahre verpflichtet.Dies ersetzt mein Zivildienst.Im September 2010 wurde uns vom Ortsbeauftragten angekündigt das wir nun nur noch 4 Jahre dienen müssen,weil die Wehrpflicht auf 6 Monate gekürzt wurde.

Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz (Wehrrechtsänderungsgesetz 2010)

Nun muss ich laut Gesetz bis September 2012 dienen.

Du musst nicht, du hast dich freiwillig verpflichtet und kannst diese Verpflichtung zu beenden.

Jetzt soll aber die Wehrpflicht im Juni 2011 abgeschafft werden.

Nein, sie soll im Juli ausgesetzt werden  Zwinkernd

Was heißt das nun für mich? Muss ich trotzdem bis 2012 meinen Dienst beim THW leisten,obwohl es keine Wehrpflicht mehr gibt?

Du musst beides vollkommen trennen. Auf der einen Seite die Wehrpflicht, auf der anderen Seite deine freiwillig eingegangene Verpflichtung gegenüber dem THW.

Gem § 10 (3) THW-Mitwirkungsverordnung kannst du das Dienstverhältnis durch schriftliche Erklärung und ohne Begründung beenden.

http://www.gesetze-im-internet.de/thw-mitwv/__10.html

Gemäß der Helferrichtlinie beträgt die Frist 4 Wochen zum Quartalsende (§ 16 Nr. 3 THW-Helferrichtlinie).

Wenn du also jetzt die Erklärung abgibst, dann endet das Helferverhältnis zum 31. März 2011.

beim THW kann ich auch nicht Fragen weil ich da eh keine richtige Antwort bekomme und mich dann warscheinlich noch auf dem Kicker haben.

Ja, so sind sie ...

Andere Jungs haben schonmal gefragt, und haben keine Antwort drauf bekommen. Ich bitte um Hilfe

Ggf. solltest du dich hinterher über dieses Verhalten beschweren.
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david19
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« Antworten #2 am: 17. Januar 2011, 14:31:34 »

Hey Svennie. Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Na da freue ich mich Grinsend Den es wusste wirklich niemand ob wir nun bis 2012 dienen müssen oder nicht. Schon Krass.

Das bedeudet das ich meine Kündigung rechtzeitig im April abgeben werde.
Dann wäre der 31 Juni das ende des Quartals. Somit wäre der 31 Juni mein Letzter Tag. Und im Juli ist dann die Wehrpflicht und meine THW Mitgliederschaft beendet.

Was mich nur grad verunsichert ist, das du geschrieben hast,
Code:
Wenn du also jetzt die Erklärung abgibst, dann endet das Helferverhältnis zum 31. März 2011.
Ich denke das war bloß ein Beispiel oder? Ich kann ja nicht schon am 31März aufhören. Vielen Dank Svennie
« Letzte Änderung: 17. Januar 2011, 14:33:15 von david19 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 17. Januar 2011, 14:39:15 »

Ich denke das war bloß ein Beispiel oder?

Nein.

Ich kann ja nicht schon am 31März aufhören. Vielen Dank Svennie

Warum solltest du das nicht können / dürfen / sollen ?
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david19
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« Antworten #4 am: 17. Januar 2011, 15:50:45 »

Zitat
Warum solltest du das nicht können / dürfen / sollen ?

Naja du hast doch geschrieben das die Wehrpflicht erst im Juli 2011 abgesetzt wird. Das heißt doch das ich bis dahin noch dienen muss beim THW. Ich verstehe grad nicht, wieso ich schon am 31. März aufhören kann, wenn die Pflicht erst Juli endet Zwinkernd Danke das du so Hilfsbereit bist.
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franzl
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« Antworten #5 am: 17. Januar 2011, 16:13:37 »

Du kannst jetzt schon zum 31. März kündigen, weil niemand mehr unfreiwillig einberufen wird.
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david19
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« Antworten #6 am: 17. Januar 2011, 16:34:14 »

Du kannst jetzt schon zum 31. März kündigen, weil niemand mehr unfreiwillig einberufen wird.

Auch dir danke für deine Antwort :)Das heißt ich brauch ab 31März nicht mehr hin gehen,JuHu Grinsend

Aber das ist schon ganz schön dreißt von dem Ortsverband, das Sie niemanden dies erzählen. Eine Frechheit ist das Ärgerlich Ich meine, ich habe nichts gegen das THW in dem Sinne, weil man freut sich wenn man Menschen, wie z.b Hochwasser Einsatz helfen kann. Aber wie die mit einen Helfer umgehen ist sehr Frech. Das ist der Hauptgrund wieso ich weg will. Dazu arbeite ich noch vier Schichten und muss immer mein Urlaub opfern. Hätte ich lieber damals Zivi gemacht.

Okay wie gesagt, ich werde die Kündung schreiben für den 31 März.
Ich danke euch, ihr seit ein tolles Forum und dann bekommt man auch eine schnelle Antwort Smiley Weiter so. Bin so froh das ich dieses Forum gefunden habe.
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franzl
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« Antworten #7 am: 17. Januar 2011, 16:47:40 »

Die sind....na ja, waren....in der Machtposition. Sie konnten alles von dir verlangen, weil abgeleistete Zeit nicht angerechnet wurde für den Wehr- oder Zivildienst. Also konnten sie einen erpressen, denn niemand möchte umsonst 3 Jahre geopfert haben, gell?

Und jetzt wäre es nicht in ihrem Interesse, wo sie keine Macht mehr haben....ihre Sklaven früher als notwendig den Weg in die Freiheit zu erklären Smiley
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david19
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« Antworten #8 am: 17. Januar 2011, 17:23:33 »

Genau so ist es. Sie hatten die Macht und haben dies deutlich gezeigt.
Z.b wenn du in einem Jahr nicht auf deine Stunden kommst,wegen Arbeit, dann kommt so ein Spruch wie: " Du kommst nicht auf deine Stunden, rede mit deinem Chef sonst gehts ab zu Bund".

Nun steht der Helfer unter Druck und muss das irgendwie seinen Chef beibringen. Laut Gesetz darf dem Helfer keine Nachteile für die Arbeit entstehen. Leider fand ich es schon. Ich musste zum Einsatz und dafür mussten dann Arbeitskollegen von ihrem Urlaub auf Arbeit kommen. So und nun fingen auch die an, meine netten Arbeitskollegen etwas böse zu werden.
Das sind alles Dinge mit die man vorher nicht rechnet und nicht dran denkt.

Die Kündigung werde ich per Einschreiben hin schicken. Möchte das nicht persönlich geben. Hoffentlich widerprechen die meine Kündigung nicht, sonst geht wieder ärger los Traurig
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svennie
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« Antworten #9 am: 17. Januar 2011, 17:52:37 »

Genau so ist es. Sie hatten die Macht und haben dies deutlich gezeigt.
Z.b wenn du in einem Jahr nicht auf deine Stunden kommst,wegen Arbeit, dann kommt so ein Spruch wie: " Du kommst nicht auf deine Stunden, rede mit deinem Chef sonst gehts ab zu Bund".

Deshalb habe ich auch immer davor gewarnt, sich im Katastrophenschutz zu verpflichten. Es war letztlich nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Zivilgesellschaftliches Engagement sieht anders aus.

Die Kündigung werde ich per Einschreiben hin schicken. Möchte das nicht persönlich geben. Hoffentlich widerprechen die meine Kündigung nicht, sonst geht wieder ärger los Traurig

Da gibts nichts zu widersprechen, mehr als nen blöden Spruch hast du also nicht zu erwarten.

Naja du hast doch geschrieben das die Wehrpflicht erst im Juli 2011 abgesetzt wird. Das heißt doch das ich bis dahin noch dienen muss beim THW.

Gerade das heißt es nicht. Dienst im Katastrophenschutz ist kein Wehrdienst. Es ist ein freiwilliger Dienst, der unter bestimmten Voraussetzungen zum Erlöschen der Pflicht zur Leistung von Grundwehrdienst bzw. Zivildienst in Friedenszeiten führt.

Ich verstehe grad nicht, wieso ich schon am 31. März aufhören kann, wenn die Pflicht erst Juli endet

Grundsätzlich hättest du (ab Ende der Probezeit) zu jedem Quartalsende aufhören können. Der Unterschied ist, dass du es jetzt ohne die Gefahr der Heranziehung zum Grundwehrdienst bzw. Zivildienst tun kannst.
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david19
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« Antworten #10 am: 17. Januar 2011, 18:10:37 »

Ich kann nur sagen, vielen Dank euch allen für die Hilfe Grinsend Ihr seit echt Klasse
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22qw
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« Antworten #11 am: 29. Januar 2011, 19:23:50 »

Hallo,

ich habe nochmal zwei Fragen dazu.

1. An wen muss die Kündigung gerichtet werden direkt an der OV ?

2. Was kann mir passieren wenn ich trotz Kündigungsfrist zum 31.03.11 nicht mehr zum Dienst erscheine ?

Vielen Dank für die Antworten.
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svennie
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« Antworten #12 am: 30. Januar 2011, 14:27:15 »

1. An wen muss die Kündigung gerichtet werden direkt an der OV ?

ja.

2. Was kann mir passieren wenn ich trotz Kündigungsfrist zum 31.03.11 nicht mehr zum Dienst erscheine ?

- Disziplinarische Maßnehmen durch das THW (eher zu vernachlässigen)
- Maßnahmen durch die Katastrophesnchutzbehörde (etwa Ordnungswidrigkeitenverfahren etc.)
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origiN
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« Antworten #13 am: 6. Februar 2011, 20:27:23 »

Hallo zusammen,
ich bin in der selben Situation.

Hab mich für den THW Dienst entschieden und möchte nun so schnell wie möglich wieder aus dem Verein austreten. Natürlich, ohne das ich anschließend zum Bund muss....

Leider sind ja die OV´s nicht gerade Auskunftsfreudig...

Meine Frage: Wie ja schon geschrieben wurde, ist es möglich den Dienst zum 31.03.2011 zu kündigen.

Ich bin immer sehr vorsichtig mit Aussagen aus Foren. Gibt es einen Gesetzestext, in dem die genauen Angaben beinhaltet sind?
Wenn ja, kann man den auch irgendwo runterladen bzw. einsehen?

Vielen Dank für eure Hilfe!!
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svennie
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« Antworten #14 am: 6. Februar 2011, 21:50:55 »

Leider sind ja die OV´s nicht gerade Auskunftsfreudig...

ja, warum wohl ...

Meine Frage: Wie ja schon geschrieben wurde, ist es möglich den Dienst zum 31.03.2011 zu kündigen.

Das dürfte schwierig werden, die Frist jetzt noch einzuhalten. Du kommst etwas spät mit deinem Wunsch.

Ich bin immer sehr vorsichtig mit Aussagen aus Foren. Gibt es einen Gesetzestext, in dem die genauen Angaben beinhaltet sind?

Nein, die Helferricdhtlinie des THW ist nämlich kein Gesetz. Bei Google finden kannst du sie aber trotzdem.

http://www.thw-hof.de/helfrili.htm#a5

Über die Aussetzung der Wehrpflicht gibt es ebenfalls noch kein Gesetz (sondern nur einen Gesetzesentwurf). Allerdings ist es so, dass es eine verbindliche Zusage der Wehrverwaltung gibt, dass niemand mehr zum Wehrdienst einberufen wird, der dies nicht selbst beantragt.
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