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Autor Thema: Nur rund 25% eines Jahrgangs werden einberufen !?  (Gelesen 3600 mal)
Vice88
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Beiträge: 18


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« Antworten #15 am: 18. März 2009, 18:07:57 »

Also am 11.03 war es dann soweit und ich musste zu der Eignungsfeststellung (EUF), da wie ich, wie beschrieben nicht vor habe zur Bundeswehr zu gehen und ich im Internet, wie beschrieben, davon gelesen hatte, dass wenn man bei der EUF schlecht abschneidet, die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass man nicht gezogen wird, habe ich das auch gemacht.

Ich habe ziemlich schlecht abgeschnitten.
Als Abiturient, so wurde mir gesagt, erwarte man einen Wert auf der Bewerungsskala (1-7; 1 sehr gut, 7 sehr schlecht) zwischen 2-4 und ich lag wohl bei 5 ungefähr. (ziemlich schlecht für einen Abiturient und im gesamt Durschnitt --> schlechter Durchschnitt)
Vorher musste man ja wieder son ganzen Personalbogen abgeben, wo jedes Gedönse angegeben werden musst usw. und dort hatte ich bei Interessen Computer angegeben.
Für den Bereich Computer etc. wie ich vorher bei der Untersuchung angegeben habe, würde es nicht reichen, sagt die verblüffte (aufgrund meines schlechten Tests) Frau.

War das schon zuu auffällig oder kaufen die mir ab, dass ich wirklich so schlecht bin !?

und

Wofür genau soll die EUF gut sein? --> Falls ich mich freiwillig verpflichten lassen würde und dort gerne was anderes machen würde, als "anner Front stehen" ?

oder

Hat das wirklich was damit zu tun, wo man als Grundwehrdienstleistender eingeteilt wird?

Letzte Frage: Wenn ich im April einen Antrag auf eine erneute Untersuchung stelle (Tauglichkeitsuntersuchung war im Juni '08), muss ich eine Begründung angeben, dass sich mein Gesundheitszustand verändert hat?
Auch wenn bei der Musterung bereits festgestellt wurde, dass ich einen krummen Rücken habe und genau dies als Grund nehmen wollen würde, nachträglich als "Nichtwehrdienstfähig" zu gelten?

Wenn ich mit meinem Rückenproblem zum Arzt gehe und dieser mir ein Attest schreibt, könnte dies ausreichen um nachträglich als "Nichtwehrdienstfähig" zu gelten?
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svennie
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« Antworten #16 am: 18. März 2009, 23:38:53 »

War das schon zuu auffällig oder kaufen die mir ab, dass ich wirklich so schlecht bin !?

Ob sie es wirklich glauben oder nicht, ist letztlich zweitrangig. Durch die EUF wird ja nicht entschieden, ob man Wehrdienst leisten kann oder nicht, sondern für welche Verwendungen in der Truppe man mehr geeignet ist und für welche nicht. Die tatsächliche Verwendung ergibt sich aber häufig erst nach der Grundausbildung.

Wofür genau soll die EUF gut sein? --> Falls ich mich freiwillig verpflichten lassen würde und dort gerne was anderes machen würde, als "anner Front stehen" ?

Letztlich will man damit Talente finden, wer also ein außerordentlich gutes Gehör hat, würde dann wahrscheinlicher als Funker eingesetzt werden. Wer gute technische Kenntnisse hat, der würde dann vielleicht eher in der Instandsetzung tätig werden.

Hat das wirklich was damit zu tun, wo man als Grundwehrdienstleistender eingeteilt wird?

Die EUF ist nicht einmal Voraussetzung für eine Einberufung. Da viele Wehrpflichtige (warum wohl?) nicht besonders gut bei diesem Test abschneiden, dürfte die Aussagekraft ohnehin gegen null laufen.

Letzte Frage: Wenn ich im April einen Antrag auf eine erneute Untersuchung stelle (Tauglichkeitsuntersuchung war im Juni '08), muss ich eine Begründung angeben, dass sich mein Gesundheitszustand verändert hat?

ja.

Auch wenn bei der Musterung bereits festgestellt wurde, dass ich einen krummen Rücken habe und genau dies als Grund nehmen wollen würde, nachträglich als "Nichtwehrdienstfähig" zu gelten?

Gegenfrage: Hat sich der Gesundheitszustand denn geändert!?

Wenn ich mit meinem Rückenproblem zum Arzt gehe und dieser mir ein Attest schreibt, könnte dies ausreichen um nachträglich als "Nichtwehrdienstfähig" zu gelten?

Du bist nicht deshalb "nicht wehrdienstfähig" weil du ein Attest hast, sondern weil sich womöglich aus dem Attest ergibt, dass du nicht ausreichend belastbar bist. Dies könnte der Musterungsarzt allerdings auch anders feststellen bzw. feststellen lassen.
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Vice88
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« Antworten #17 am: 22. März 2009, 19:15:57 »

Gegenfrage: Hat sich der Gesundheitszustand denn geändert!?

Geändert ist so ne Sache, mein Problem ist, dass ich hin und wieder immer mal starke Rückenschmerzen habe. Die sind dann tatsächlich so stark, dass ich nicht lange stehen kann geschweige denn was heben etc..
Aber wie gesagt, dass ist mal ne Woche oder nen Monat gut und dann sind die Schmerzen mal wieder ne Woche total stark.
Zitat
Du bist nicht deshalb "nicht wehrdienstfähig" weil du ein Attest hast, sondern weil sich womöglich aus dem Attest ergibt, dass du nicht ausreichend belastbar bist. Dies könnte der Musterungsarzt allerdings auch anders feststellen bzw. feststellen lassen.

Schon klar, aber was will der Musterungsarzt feststellen, wenn ich einen krumen Rücken o.ä. habe? Denn die Schmerzen kommen und gehen wie sie wollen und sind nicht aufgrund einer besonderen Tätigkeit da.

Ich denke, dass wäre eine gute Möglichkeit den Wehrdienst doch noch zu umgehen, da ich ansonsten körperlich recht fit bin.
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svennie
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« Antworten #18 am: 29. März 2009, 20:30:07 »

Schon klar, aber was will der Musterungsarzt feststellen, wenn ich einen krumen Rücken o.ä. habe? Denn die Schmerzen kommen und gehen wie sie wollen und sind nicht aufgrund einer besonderen Tätigkeit da.

In dem er dich von einem Facharzt für Orthopädie begutachten lässt und ggf. mit deiner Zustimmung, die Unterlagen deines Arztes hinzuzieht.
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Vice88
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« Antworten #19 am: 30. März 2009, 17:15:42 »

So, ich war gerade beim Facharzt für Orthopädie und dieser stellt mit Begutachtung der Röntgenbilder fest, dass ich ein sark ausgeprägtes Hohlkreuz habe. Das ist der Grund für meine Schmerzen.

Ich hatte ihn drauf angesprochen, dass ich für die Bundeswehr ein Attest o.ä. bräuchte um denen vorlegen zu können, dass sich mein Gesundheitszustand geändert hat, bzw. dass ich generell nicht tauglich bin; daraufhin hat er mir gesagt, dass sich das KWEA bei ihm melden müsste und die Unterlagen (gegebenenfalls die Röntgenbilder) anfordern könnte.

Also...

muss ich jetzt einen Antrag auf eine neue Untersuchung stellen, in dem ich dann schreibe, dass sich mein Gesundheitszustand geändert hat und ich der Meinung bin, dass ich den Tätigkeiten bei der Bundeswehr (Grundwehrdienst) nicht nachgehen kann, aufgrund von starken Beschwerden?

Was sollte sonst noch so in so ein Schreiben? und...

Ist es so wie ich es beschreibe überhaupt möglich noch ausgemustert zu werden? (--> Hohlkreuz und dadurch Schmerzen) `?
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