User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.390 Mitglieder
Neuestes Mitglied: johnbor58

Werbung



Seiten: [1] 2
Drucken
Autor Thema: Nur rund 25% eines Jahrgangs werden einberufen !?  (Gelesen 3600 mal)
Vice88
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« am: 8. Januar 2009, 00:13:02 »

Nabend,
mit meinem Betreff spreche ich auch schon meine Fragestellung an.
Ist dies wahr, dass es nur rund 25% eines Jahrgangs sind die einberufen werden? Was sind dagegen 100%  !? Geht diese These davon aus, dass alle Männer/Jungen eingezogen werden könnten, oder geht diese These von den bereits gemusterten aus !?

Hat überhaupt schon irgendjemand was von dieser These gehört ?!

Ich hab sie mal aufgeschnappt und finde diese nicht unrelevant dabei, dass ich abwarten könnte um zu gucken ob ich einberufen werde oder nicht.

Ich wurde bereits im Juni 2008 gemustert (T2) und habe noch keinen KDV-Antrag gestellt.

Ich hatte bei der Musterung angegeben, dass ich zur Bundeswehr gehen möchte (natürlich mit der Option evtl. ausgemustert zu werden) und daraufhin hätte ich eig. zur EUF geladen werden sollen. Diese, so teilte mir die zuständige Dame mit, hätte im August sein sollen.
Ich habe seitdem aber nichts mehr vom KWEA gehört.
An anderer Stelle habe ich gelesen, dass es nicht nötig sei die EUF kurzfristig nach der Musterung zu absolvieren, denn es würde ausreichen wenn diese kurz vor der Einberufung geschieh.

Meine zentrale Frage: Wie hoch stehen die Chancen (wenn überhaupt die Chance besteht) beim KWEA "vergessen" zu werden?

Ich hatte desweiteren angegeben meinen Dienst zum 01.10.09 zu beginnen, dann wäre es doch so, dass ich zum Ende August - Anfang September meinen Einberufungsbescheid samt des EUF-Termin bekomme, oder ?

Danke für alle klärenden Antworten

MfG Vice88
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 8. Januar 2009, 04:48:05 »

Nabend,
mit meinem Betreff spreche ich auch schon meine Fragestellung an.
Ist dies wahr, dass es nur rund 25% eines Jahrgangs sind die einberufen werden? Was sind dagegen 100%  !?

Tja, was sind 100% eines Jahrgangs? Das düften wohl 100% eines Geburtsjahrgangs sein.

Geht diese These davon aus, dass alle Männer/Jungen eingezogen werden könnten, oder geht diese These von den bereits gemusterten aus !?

Die Zahlen sprechen doch eigentlich für sich. Wie viele Männer ein Jahrgang hat, das kann man beim "Statistischen Bundesamt" nachlesen. Und wie viele Männer Grundwehrdienst leisten, das kann man auf der Internetseite der Bundeswehr nachlesen.

Hat überhaupt schon irgendjemand was von dieser These gehört ?!

http://www.musterungsforum.de/nachrichten/aktuelle-meldungen-zum-zivildienst/immer-mehr-zivildienstleistende-549-81.html

http://www.musterungsforum.de/nachrichten/aktuelle-meldungen-zur-wehrpflicht/zentralstelle-kdv-veroeffentlicht-das-schwarzbuch-wehrpflicht-488-81.html

Ich hab sie mal aufgeschnappt und finde diese nicht unrelevant dabei, dass ich abwarten könnte um zu gucken ob ich einberufen werde oder nicht.

Ich wurde bereits im Juni 2008 gemustert (T2) und habe noch keinen KDV-Antrag gestellt.

In der Tat kann es durchaus sein, dass es nicht zur Einberufung kommt.

Ich hatte bei der Musterung angegeben, dass ich zur Bundeswehr gehen möchte (natürlich mit der Option evtl. ausgemustert zu werden) und daraufhin hätte ich eig. zur EUF geladen werden sollen. Diese, so teilte mir die zuständige Dame mit, hätte im August sein sollen.
Ich habe seitdem aber nichts mehr vom KWEA gehört.
An anderer Stelle habe ich gelesen, dass es nicht nötig sei die EUF kurzfristig nach der Musterung zu absolvieren, denn es würde ausreichen wenn diese kurz vor der Einberufung geschieh.

Die EUF ist für eine Einberufung überhaupt nicht erforderlich.

Meine zentrale Frage: Wie hoch stehen die Chancen (wenn überhaupt die Chance besteht) beim KWEA "vergessen" zu werden?

Es geht nicht ums Vergessen. Die Wehverwaltung verdrängt das "Problem" vielmehr ziemlich bewusst.

Ich hatte desweiteren angegeben meinen Dienst zum 01.10.09 zu beginnen, dann wäre es doch so, dass ich zum Ende August - Anfang September meinen Einberufungsbescheid samt des EUF-Termin bekomme, oder ?

Mal vollkommen unabhängig davon, welchen Unsinn man dir da erzählt hat: Du hast keinen Anspruch darauf, dir den Dienstantrittstermin auszusuchen.

Es gibt pro Quartal die Kapazität für die Ausbildung von rd. 16.000 Rekruten.

In die Wehrpflicht hineingewachsen ist nunmehr der Geburtsjahrgang 1990 mit rd. 905.000 Geburten, davon dürften rd. 50% männlich sein, also gut 450.000. Nehmen wir an, die Hälfte davon wird tauglich gemustert, dann wären dies 225.000. Nehmen wir ferner an, davon verweigert die Hälfte den Kriegsdienst aus Gewissensgründen, bleiben rd. 112.000. Von diesen 112.000 könnten pro Quartal 16.000 zum Grundwehrdienst einberufen werden, bleiben also (112.000 - ( 4 x 16.000 )) = 48.000 Männer übrig, die nicht einberufen werden können, einfach weil man dafür überhaupt nicht genügend Kapazitäten hat. Bei den Jahgängen zuvor bleiben aber auch etwa genau so viele übrig und man kann im Normalfall vom 18. bis 23. Lebensjahr, also über 5 Jahre hinweg einberufen werden. Es steht also in jedem Kalenderjahr nicht immer nur ein ("neuer") Geburtsjahrgang zur Verfügung sondern zusätzlich noch der Rest aus vier weiteren Jahrgängen.

Auf der anderen Seite gibt es aber auch Wehrpflichtige, die nicht einberufen werden können, z.B. weil sie wegen Heirat befreit wurden oder in Ausbildung sind etc. Also genau zu ermitteln wie hoch die Anzahl der Einberufbaren ist, ist für den Außenstehenden unmöglich.

Bevor 2003 die Altersgrenze gesenkt wurde und neue Ausnahmen geschaffen wurden, hat man einen solchen "Berg" von Wehrpflichtigen vor sich hergeschoben, da hätte man vermutlich 2 zusätzliche Armeen mit ausstatten können.

Solange pro Quartal nur 16.000 Einberufungen erfolgen aber mehr als 16.000 neue taugliche Wehrpflichtige hinzukommen, kann man dem Zufall aber auf jeden Fall eine Chance geben.
Gespeichert
Vice88
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 8. Januar 2009, 12:33:08 »

Bei den Jahgängen zuvor bleiben aber auch etwa genau so viele übrig und man kann im Normalfall vom 18. bis 23. Lebensjahr, also über 5 Jahre hinweg einberufen werden. Es steht also in jedem Kalenderjahr nicht immer nur ein ("neuer") Geburtsjahrgang zur Verfügung sondern zusätzlich noch der Rest aus vier weiteren Jahrgängen.

Soweit so gut...
Aber wonach geht das KWEA dann, wenn der Jahrgang an sich schon viel zu viele potentielle Leistende Männer/Jungen hat?
Gibt es irgendwelche Kriterien wonach sich das KWEA richtet, um Männer/Jungen zu berufen, die zwar gemustert sind aber weiter noch nichts vom KWEA gehört haben? Wie hoch ist denn die Rate, dass man wenn man schon gemustert ist, nicht gezogen wird, anfängt zu studieren oder eine Ausbildung anfängt, mit über 20 Jahren noch gezogen zu werden?
Werden die, die bis dato nicht gezogen wurden und nicht aus dem aktuellen Jahrgang sind zurückgestellt ? Werden die potentiellen Leistenden aus dem aktuellen Jahrgang in erster Linie besonders berücksichtigt?
Ich bin vom Jahrgang '88 , gemustert aber noch nicht zur EUF gewesen.(auch wenn EUF nicht nötig ist; dies zeigt mir aber, dass der Termin zur EUF "unterschlagen" oder "vergessen" wurde, obwohl ich hätte diese Prüfung machen sollen, laut der Dame mit der ich sprach)

Das Problem ist jetzt, dass ich meine Zukunft mit oder auch hoffentlich ohne Bundeswehr/Zivildienst nicht planen kann !?
Das einzige was ich machen kann, ist abwarten und gucken ob sich das KWEA noch einmal zum Quartal (Juli;Oktober) meldet ?!
Soweit richtig verstanden?

MfG

PS: danke für die schnelle Antwort
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 8. Januar 2009, 14:23:25 »

Aber wonach geht das KWEA dann, wenn der Jahrgang an sich schon viel zu viele potentielle Leistende Männer/Jungen hat?

Nach dem Zufallsprinzip.

Werden die, die bis dato nicht gezogen wurden und nicht aus dem aktuellen Jahrgang sind zurückgestellt ?

Zurückgestellt wird man, wenn ein Zurückstellungsgrund (§ 12 WPflG) vorliegt und ggf. ein entsprechende Antrag gestellt wurde.

Werden die potentiellen Leistenden aus dem aktuellen Jahrgang in erster Linie besonders berücksichtigt?

nein.

Ich bin vom Jahrgang '88 , gemustert aber noch nicht zur EUF gewesen.(auch wenn EUF nicht nötig ist; dies zeigt mir aber, dass der Termin zur EUF "unterschlagen" oder "vergessen" wurde, obwohl ich hätte diese Prüfung machen sollen, laut der Dame mit der ich sprach)

Daraus lässt sich überhaupt nichts ableiten. Und was da irgendeine Tante erzählt ist in etwa genauso wichtig wie die Geschichte mit dem Sack Reis, der in China umgefallen sein könnte.

Das Problem ist jetzt, dass ich meine Zukunft mit oder auch hoffentlich ohne Bundeswehr/Zivildienst nicht planen kann !?

Das liegt in der Natur der Sache.

Das einzige was ich machen kann, ist abwarten und gucken ob sich das KWEA noch einmal zum Quartal (Juli;Oktober) meldet ?!
Soweit richtig verstanden?

Wie lange du bangen musst, hängt von deinem genauen Alter ab.
Gespeichert
Vice88
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 8. Januar 2009, 15:30:17 »


Das einzige was ich machen kann, ist abwarten und gucken ob sich das KWEA noch einmal zum Quartal (Juli;Oktober) meldet ?!
Soweit richtig verstanden?

Wie lange du bangen musst, hängt von deinem genauen Alter ab.

Damit meinst du, dass ich bis zu meinem einschliesslich 23. Lebensjahr bangen muss (könnte) !??

Ich bin im Oktober 1988 geboren Zwinkernd

Also bringt alles nichts und ich muss bangen? Smiley

Weil beim Kreiswehrberater (oder wie das heisst ^^) anrufen und nachfragen wäre an sich bisschen dämlich oder !?

Wobei der mir wahrscheinlich auch nicht allzuviel dazu sagen kann, auf grund der Geschichte mit den Kapazitäten, richtig?

Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 10. Januar 2009, 04:28:38 »

Damit meinst du, dass ich bis zu meinem einschliesslich 23. Lebensjahr bangen muss (könnte) !??

Nach jetziger Sachlage ja, kommt eine Zurückstellung im falschen Moment hinzu, so kann dies schon wieder ganz anders aussehen.

Ich bin im Oktober 1988 geboren Zwinkernd

Also bringt alles nichts und ich muss bangen? Smiley

Man könnte sich allerdings auch etwas ernsthafter um das Thema Ausmusterung kümmern.

Weil beim Kreiswehrberater (oder wie das heisst ^^) anrufen und nachfragen wäre an sich bisschen dämlich oder !?

Der Wehrdienstberater kann dir vielleicht sagen, dass man bei der Marine blaue Uniformen hat, viel mehr aber auch nicht.

Wobei der mir wahrscheinlich auch nicht allzuviel dazu sagen kann, auf grund der Geschichte mit den Kapazitäten, richtig?

Die Karten werden alle 3 Monate neu gemischt, was soll er also dazu sagen, selbst wenn er nähere Informationen hätte?
Gespeichert
Vice88
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 10. Januar 2009, 13:32:12 »



Also bringt alles nichts und ich muss bangen? Smiley

Man könnte sich allerdings auch etwas ernsthafter um das Thema Ausmusterung kümmern.


Wie würde man das denn am geschicktesten angehen?
Erst einmal bräuchte man einen trifftigen Grund.
Welches sind denn beliebte Gründe ?!?
Müsste man sich von einem Arzt attestieren lassen, nicht wahr?
Kann das jeder Arzt oder muss das ein Amtsarzt oder sowas sein?
Und dann ? Eine "neue" (ich weiss nicht genau wie das heisst) Untersuchung beantragen ?!
Oder gibt es noch einen anderen Weg?
Dann wahrscheinlich über Anwalt und Klage oder sowas, wa?
Hatte mich bisher nicht wirklich über eine Ausmusterung gekümmert, weil ich ja schon gemustert bin.
Bin für jeden Ratschlag dankbar.


Edit: Bei der Sachlage, dass man nur bis zum dritten Semester einberufen werden kann: einschliesslich dem dritten Semester oder halt nur bis einschliesslich zweiten Semester?
« Letzte Änderung: 10. Januar 2009, 18:28:42 von Vice88 » Gespeichert
Vice88
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 11. Januar 2009, 16:58:05 »

Ich hoffe das Thema ist soweit noch nicht geschlossen, denn ich habe da ja noch einige Fragen was die Ausmusterung angeht.

Muss man eine Übergangsuntersuchung (oder wie das heisst) beantragen um dann dort festzustellen, dass ich nicht tauglich bin !?

In wieweit müsste ich mich da vorbereiten, welche Maßnahmen müsste ich treffen um ausgemustert zu werden?

Geht das nur über die gesundheitliche Misslage oder geht man so etwas über einen Anwalt besser an !?
Greift da die Rechtschutzversicherung bei den Anwaltskosten ?

Bitte um Antwort

Mit freundlichen Grüßen
Vice88
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 11. Januar 2009, 18:09:30 »

Muss man eine Übergangsuntersuchung (oder wie das heisst) beantragen um dann dort festzustellen, dass ich nicht tauglich bin !?

Eine Überprüfungsuntersuchung müsste in der Tat beantragt werden und das Ziel ist natürlich, dass festgestellt wird, dass du nicht wehrdienstfähig bist.

In wieweit müsste ich mich da vorbereiten, welche Maßnahmen müsste ich treffen um ausgemustert zu werden?

Du solletst nachweisen können, dass du den Anforderungen des Grundwehrdienstes nicht gewachsen bist.

Geht das nur über die gesundheitliche Misslage oder geht man so etwas über einen Anwalt besser an !?

Es hat nichts mit "gesundheitlicher Misslage" sondern mit ausreichender bzw. nicht ausreichender Belastbarkeit zu tun. Ein Anwalt kann hilfreich sein.l

Greift da die Rechtschutzversicherung bei den Anwaltskosten ?

Nein, bei Überprüfungsuntersuchung selbst nicht, im Widerspruchsverfahren käme es dann auf die Rechtschutzbedingungen an, im Klageverfahren dürfte das Risiko mitversichert sein, wenn Verwaltungsrechtschutz versichert ist.
Gespeichert
Vice88
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #9 am: 11. Februar 2009, 19:26:33 »

Gestern, Dienstag der 10.02.09 flatterte Post vom KWEA ins Haus.

Ich bin geladen worden für die ausstehende EUF.

Das ändert aber nichts daran, ob die mich jetzt eiziehen wollen oder nicht, richtig? Das muss eigentlich jeder machen der gemustert wurde, nicht wahr?

Ich würde mich auch gerne mit dem Thema Ausmusterung beschäftigen, nur muss ich dann eine weitere Überprüfung beantragen oder was?
Wie mache ich so etwas?
Und was sind gute Ansätze (Krankheitserscheinungen o.ä.) um eine Ausmusterung zu bewirken.
Ich bin derzeit ziemlich gesund und hab auch in der Familie soweit keine besonderen Krankheiten.

Ich möchte zum WS anfangen zu studieren Traurig

Bitte um Antwort


----------
Edit: Gibt es eine Möglichkeit bei der EUF so aufzufallen, dass man nicht tauglich erklärt wird oder nicht gezogen wird. Oder wie auch immer !? Oder sind mit psychischen Probleme, die gemeint, die es sind um den Kriegsdienst nicht antreten zu können?
« Letzte Änderung: 11. Februar 2009, 22:58:38 von Vice88 » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 11. Februar 2009, 23:28:42 »

Gestern, Dienstag der 10.02.09 flatterte Post vom KWEA ins Haus.

Ich bin geladen worden für die ausstehende EUF.

Grundsätzlich hat das nichts zu sagen aber das kann schon darauf hinweisen, dass in naher Zukunft eine Einberufung droht.

Das ändert aber nichts daran, ob die mich jetzt eiziehen wollen oder nicht, richtig? Das muss eigentlich jeder machen der gemustert wurde, nicht wahr?

Die EUF ist nicht Voraussetzung für eine Einberufung.

Ich würde mich auch gerne mit dem Thema Ausmusterung beschäftigen, nur muss ich dann eine weitere Überprüfung beantragen oder was?

Du müsstest eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

Wie mache ich so etwas?

schriftlich. Entweder mit dem Hinweis darauf, dass die letzte musterungsärztliche Untersuchung mindestens 2 Jahre her ist oder du musst darlegen, dass sich dein Gesundheitszustand seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung geändert hat.

Und was sind gute Ansätze (Krankheitserscheinungen o.ä.) um eine Ausmusterung zu bewirken.

Alles was eine ausreichende Belastbarkeit für den Grundwehrdienst in Frage stellt.

Edit: Gibt es eine Möglichkeit bei der EUF so aufzufallen, dass man nicht tauglich erklärt wird oder nicht gezogen wird. Oder wie auch immer !?

Die EUF hat mit der Frage der Tauglichkeit nichts zu tun.

Oder sind mit psychischen Probleme, die gemeint, die es sind um den Kriegsdienst nicht antreten zu können?

Mit der EUF sind überhaupt keine psychologischen Probleme gemeint. Es geht nur darum festzustellen, für welche Verwendung(en) in den Streitkräften du (vermutlich) am besten einsetzbar bist. Also ob du eher technisch behabt bist, dreidimensionales Vorstellungsvermögen hast, etc.
Gespeichert
Vice88
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #11 am: 11. Februar 2009, 23:43:15 »

Zitat
Diejenigen, die bei der Eignungsuntersuchung besonders gut waren, werden zuerst einberufen, diejenigen, die nicht so sonderlich geeignet sind, später oder eben gar nicht. Knapp die Hälfte der Getesteten bleibt letztlich übrig, weil sie nicht gebraucht werden.
Quelle: zentralstelle-kdv

Deswegen war meine Frage bezüglich der EUF.
Inwieweit wird dies nun verfolgt oder eben nicht?

Desweiteren eine Frage: Gibt es einen Katalog o.ä. zu Belastbarkeit für den Grundwehrdienst?
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #12 am: 12. Februar 2009, 07:13:10 »

Zitat
Diejenigen, die bei der Eignungsuntersuchung besonders gut waren, werden zuerst einberufen, diejenigen, die nicht so sonderlich geeignet sind, später oder eben gar nicht. Knapp die Hälfte der Getesteten bleibt letztlich übrig, weil sie nicht gebraucht werden
Quelle: zentralstelle-kdv

Deswegen war meine Frage bezüglich der EUF.
Inwieweit wird dies nun verfolgt oder eben nicht?
das oben geschilderte kann ich aus eigener erfahrung nicht bestätigen, ich hatte schnell einen einberufungsbescheid, trotz extrem schlechten ergebnis bei der EUF.

Zitat
Desweiteren eine Frage: Gibt es einen Katalog o.ä. zu Belastbarkeit für den Grundwehrdienst?
suchst du sowas? http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=152
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #13 am: 12. Februar 2009, 13:32:14 »

das oben geschilderte kann ich aus eigener erfahrung nicht bestätigen, ich hatte schnell einen einberufungsbescheid, trotz extrem schlechten ergebnis bei der EUF.

Ich hatte einen Einberufungsbescheid (eigentlich waren es sogar zwei) ohne EUF (die damals noch EUV hieß). Ich denke, die Aussage der Zentralstelle KDV ist in diesem Fall viel zu pauschal gehalten. Es mag sein, dass diejenigen, die in der EUF besonders positiv aufgefallen sind, bevugt einberufen werden. Aber das werden wohl insgesamt auch nicht besonders viele sein, da die Ergebnisse ja auch zu bestimmten Verwendungen in den Streitkräften passen müssen. Und für viele Verwendungen in unteren Dienstgraden dürfte das Ergebnis ohnehin vollkommen egal sein. Oder wie will man anhand eines solch allgemeinen Tests feststellen, ob jemand als Hilfsausbilder, Kraftfahrer oder Geschätszimmer-Soldat geeignet sein könnte!?
Gespeichert
Vice88
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #14 am: 16. Februar 2009, 17:37:10 »



Zitat
Desweiteren eine Frage: Gibt es einen Katalog o.ä. zu Belastbarkeit für den Grundwehrdienst?
suchst du sowas? http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=152


Danke für die schnelle Antwort. Genau soetwas habe ich gesucht. Dankeschön.

Nunja, da ich den Termin am 05.03 nicht wahrnehmen kann, werd ich erstmal dies dem KWEA mitteilen und auf einen anderen Termin warten und dann mal abwarten, was bei der EUF herauskommt.

Gespeichert
Seiten: [1] 2
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits